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Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

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Das Büro für Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft<br />

Die Gruppe Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft im Eidgenössischen Departement des Inneren vollzieht<br />

das B<strong>und</strong>esrecht im Bezug auf Universitäten <strong>und</strong> <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung (nach dem<br />

Universitätsförderungsgesetz <strong>und</strong> dem <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>gesetz). Im Wesentlichen übernimmt das<br />

BBW dabei die Administration der Finanzierung. Umfang <strong>und</strong> Art der Finanzierung wurden<br />

bereits oben erwähnt.<br />

Der B<strong>und</strong> hat für den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2003 für den Schweizerischen<br />

Nationalfonds, die Schweizerischen wissenschaftlichen Akademien, die Nationalen<br />

Wörterbücher <strong>und</strong> das Historische Lexikon der Schweiz insgesamt einen Rahmen von 1,514<br />

Mrd. CHF bewilligt. 116 Für die bereits oben genannte Förderung ausgewählter Einrichtungen<br />

nach §16 des <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>gesetzes wurden für den Zeitraum 2000-2003 insgesamt 111,7 Mio.<br />

CHF bereitgestellt. 117<br />

Schweizerischer Wissenschafts- <strong>und</strong> Technologierat<br />

Der Schweizerische Wissenschafts- <strong>und</strong> Technologierat (SWTR) erfüllt eine zweifache<br />

Funktion: Erstens ist er das beratende Organ des B<strong>und</strong>esrates für alle Fragen der<br />

Wissenschafts-, Bildungs-, <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>- <strong>und</strong> Technologiepolitik. Und zweitens ist er ein<br />

Vertretungsgremium, ein Sprachrohr für die Wissenschaft <strong>und</strong> in beiden Funktionen ein<br />

durchaus renommiertes Gremium mit entsprechendem Gewicht in der wissenschafts- <strong>und</strong><br />

forschungspolitischen Debatte.<br />

Der SWTR erarbeitet für den B<strong>und</strong>esrat Gesamtkonzepte <strong>und</strong> schlägt ihm Maßnahmen zu<br />

ihrer Verwirklichung vor. Aus eigener Initiative oder im Auftrag des B<strong>und</strong>esrates, des<br />

Eidgenössischen Departements des Inneren oder des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements,<br />

nimmt er zu einzelnen wissenschafts- bildungs-, forschungs- <strong>und</strong><br />

technologiepolitischen Vorhaben <strong>und</strong> Problemen Stellung. In Zusammenarbeit mit zwei ihm<br />

angegliederten Zentren beschafft <strong>und</strong> überprüft der SWTR die Gr<strong>und</strong>lagen für eine<br />

gesamtschweizerische Wissenschafts-, Hochschul-, <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>- <strong>und</strong> Technologiepolitik <strong>und</strong><br />

führt Studien zur Technologiefolgeabschätzung durch.<br />

Der SWTR setzt sich zusammen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin <strong>und</strong> 10 bis 15<br />

Mitgliedern, die durch den B<strong>und</strong>esrat ernannt werden. Die Mitglieder des SWTR sind (Stand:<br />

November 2000): Gottfried Schatz (Präsident), Bettina Heintz, Catherine Nissen-Druey,<br />

Laurence Rieben, Jane Royston, Joseph Jurt, Manfred Karobath, Vittorio M. Lampugnani,<br />

Rolf Zinkernagel, Martin Vetterli, Sarah Springman, Ernst Richard, Fritz Fahrni.<br />

Die Arbeitssitzungen des Rates finden in der Regel fünfmal jährlich während ein bis zwei<br />

Tagen statt. Weitere Plenarsitzungen müssen einberufen werden, wenn es fünf Mitglieder<br />

verlangen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2000 dem Schweizerischen Wissenschafts<strong>und</strong><br />

Technologierat (SWTR) eine neue Struktur gegeben. Diese soll es dem SWTR<br />

erleichtern, sich strategischen Problemen der Schweizerischen Wissenschafts- <strong>und</strong><br />

Technologiepolitik zu widmen.<br />

116 B<strong>und</strong>esbeschluß über die Kredite für die Institutionen der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung in den Jahren 2000-2003 vom<br />

28.9.1999<br />

117 B<strong>und</strong>esbeschluß über die Kredite des B<strong>und</strong>es nach den Artikeln 6 <strong>und</strong> 16 des <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>gesetzes vom<br />

28.9.1999<br />

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