Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung
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Das Büro für Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft<br />
Die Gruppe Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft im Eidgenössischen Departement des Inneren vollzieht<br />
das B<strong>und</strong>esrecht im Bezug auf Universitäten <strong>und</strong> <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung (nach dem<br />
Universitätsförderungsgesetz <strong>und</strong> dem <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>gesetz). Im Wesentlichen übernimmt das<br />
BBW dabei die Administration der Finanzierung. Umfang <strong>und</strong> Art der Finanzierung wurden<br />
bereits oben erwähnt.<br />
Der B<strong>und</strong> hat für den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2003 für den Schweizerischen<br />
Nationalfonds, die Schweizerischen wissenschaftlichen Akademien, die Nationalen<br />
Wörterbücher <strong>und</strong> das Historische Lexikon der Schweiz insgesamt einen Rahmen von 1,514<br />
Mrd. CHF bewilligt. 116 Für die bereits oben genannte Förderung ausgewählter Einrichtungen<br />
nach §16 des <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>gesetzes wurden für den Zeitraum 2000-2003 insgesamt 111,7 Mio.<br />
CHF bereitgestellt. 117<br />
Schweizerischer Wissenschafts- <strong>und</strong> Technologierat<br />
Der Schweizerische Wissenschafts- <strong>und</strong> Technologierat (SWTR) erfüllt eine zweifache<br />
Funktion: Erstens ist er das beratende Organ des B<strong>und</strong>esrates für alle Fragen der<br />
Wissenschafts-, Bildungs-, <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>- <strong>und</strong> Technologiepolitik. Und zweitens ist er ein<br />
Vertretungsgremium, ein Sprachrohr für die Wissenschaft <strong>und</strong> in beiden Funktionen ein<br />
durchaus renommiertes Gremium mit entsprechendem Gewicht in der wissenschafts- <strong>und</strong><br />
forschungspolitischen Debatte.<br />
Der SWTR erarbeitet für den B<strong>und</strong>esrat Gesamtkonzepte <strong>und</strong> schlägt ihm Maßnahmen zu<br />
ihrer Verwirklichung vor. Aus eigener Initiative oder im Auftrag des B<strong>und</strong>esrates, des<br />
Eidgenössischen Departements des Inneren oder des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements,<br />
nimmt er zu einzelnen wissenschafts- bildungs-, forschungs- <strong>und</strong><br />
technologiepolitischen Vorhaben <strong>und</strong> Problemen Stellung. In Zusammenarbeit mit zwei ihm<br />
angegliederten Zentren beschafft <strong>und</strong> überprüft der SWTR die Gr<strong>und</strong>lagen für eine<br />
gesamtschweizerische Wissenschafts-, Hochschul-, <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>- <strong>und</strong> Technologiepolitik <strong>und</strong><br />
führt Studien zur Technologiefolgeabschätzung durch.<br />
Der SWTR setzt sich zusammen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin <strong>und</strong> 10 bis 15<br />
Mitgliedern, die durch den B<strong>und</strong>esrat ernannt werden. Die Mitglieder des SWTR sind (Stand:<br />
November 2000): Gottfried Schatz (Präsident), Bettina Heintz, Catherine Nissen-Druey,<br />
Laurence Rieben, Jane Royston, Joseph Jurt, Manfred Karobath, Vittorio M. Lampugnani,<br />
Rolf Zinkernagel, Martin Vetterli, Sarah Springman, Ernst Richard, Fritz Fahrni.<br />
Die Arbeitssitzungen des Rates finden in der Regel fünfmal jährlich während ein bis zwei<br />
Tagen statt. Weitere Plenarsitzungen müssen einberufen werden, wenn es fünf Mitglieder<br />
verlangen.<br />
Der B<strong>und</strong>esrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2000 dem Schweizerischen Wissenschafts<strong>und</strong><br />
Technologierat (SWTR) eine neue Struktur gegeben. Diese soll es dem SWTR<br />
erleichtern, sich strategischen Problemen der Schweizerischen Wissenschafts- <strong>und</strong><br />
Technologiepolitik zu widmen.<br />
116 B<strong>und</strong>esbeschluß über die Kredite für die Institutionen der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung in den Jahren 2000-2003 vom<br />
28.9.1999<br />
117 B<strong>und</strong>esbeschluß über die Kredite des B<strong>und</strong>es nach den Artikeln 6 <strong>und</strong> 16 des <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>gesetzes vom<br />
28.9.1999<br />
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