22.01.2014 Aufrufe

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zum Ausgleich verfügen die VertreterInnen der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>institutionen über eine<br />

Sperrminorität, die ihre Position stärkt.<br />

• Zum anderen stehen sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder in der wesentlich föderal geprägten<br />

deutschen <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>landschaft gegenüber, wobei der B<strong>und</strong> über gleich viele<br />

Stimmen wie die Gesamtheit der Länder verfügt. Während ein formales<br />

Gleichgewicht zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern besteht, ist aufgr<strong>und</strong> der Tatsache,<br />

dass jeweils ein Teil der Länder über Regierungen der selben politischen Partei<br />

wie die B<strong>und</strong>esregierung verfügt, strukturell eine Dominanz der VertreterInnen<br />

des B<strong>und</strong>es angelegt. Die Mitglieder der Verwaltungskommission sind zum<br />

großen Teil – qua Funktion (MinisterIn bzw. MinisterIn der Landesregierungen<br />

usw.) bzw. als entsandte BeamtInnen – auch Mitglieder der B<strong>und</strong>-Länder-<br />

Kommission für Bildungsplanung <strong>und</strong> <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung (s.u.).<br />

Die Beschlüsse der Vollversammlung müssen mit 2/3 Mehrheit erfolgen. Durch die<br />

Entscheidung durch qualifizierte Majorität soll insbesondere die Suche nach konsensfähigen<br />

Lösungsvorschlägen intensiviert werden. Zugleich wird es vergleichsweise unwahrscheinlich,<br />

dass die VertreterInnen des B<strong>und</strong>es bzw. die VertreterInnen der Länder – bei geschlossener<br />

Stimmabgabe – überstimmt werden können. Die gewählten VertreterInnen der <strong>Forschung</strong><br />

können ebenfalls nicht in ihrer Gesamtheit überstimmt werden <strong>und</strong> müssen somit zumindest<br />

zu einem Teil den Empfehlungen zustimmen.<br />

Die Vollversammlung beschließt jährlich ein Arbeitsprogramm. Für die einzelnen Aufgaben<br />

werden Arbeitsgruppen eingerichtet, die aus Mitgliedern der Kommissionen, aus Mitgliedern<br />

des MitarbeiterInnenstabs <strong>und</strong> aus zugezogenen externen ExpertInnen gebildet werden. Dem<br />

Wissenschaftsrat steht weiters ein MitarbeiterInnenstab von r<strong>und</strong> 60 Personen (davon 20<br />

wissenschaftliche MitarbeiterInnen) zur Verfügung.<br />

Aufgr<strong>und</strong> seiner Besetzung – VertreterInnen der B<strong>und</strong>esregierung, VertreterInnen der<br />

Landesregierungen – besteht eine Bindung zwischen den vom Wissenschaftsrat beauftragten<br />

bzw. verabschiedeten Expertisen <strong>und</strong> der jeweiligen Wissenschafts- <strong>und</strong> <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>politik.<br />

Es ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass Empfehlungen des Wissenschaftsrats<br />

ergehen, die dem Willen der B<strong>und</strong>esregierung entgegenlaufen – umgekehrt kann die<br />

B<strong>und</strong>esregierung Empfehlungen des Wissenschaftsrats nicht herbeiführen.<br />

Zu den wichtigsten Aufgaben des Wissenschaftsrates gehört die Evaluierung von<br />

Einrichtungen der universitären <strong>und</strong> außeruniversitären <strong>Forschung</strong>, weiters die Evaluierung<br />

von Schwerpunktbildungen <strong>und</strong> Programmen der Deutschen <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>gemeinschaft sowie<br />

die Erstellung von Berichten über die Hochschulentwicklung <strong>und</strong> den ForscherInnennachwuchs.<br />

Das jährliche Evaluationsprogramm wird von der Vollversammlung beschlossen,<br />

teilweise ist die Evaluation durch den Wissenschaftsrat gesetzlich bzw. vertraglich verankert<br />

(z.B. die Evaluation der Institutionen der "Blauen Liste"). Im Rahmen seiner<br />

Gutachtertätigkeit gibt der Wissenschaftsrat Empfehlungen für den Bereich der SGK ab 73 .<br />

Der Einfluss der Institution Wissenschaftsrat ist seit Beginn der 1990er Jahre stark gestiegen.<br />

Der Gr<strong>und</strong> dafür liegt insbesondere in der Ausweitung der Evaluationstätigkeit des<br />

Wissenschaftsrats <strong>und</strong> der verstärkten politischen Bedeutung, der den vorgelegten<br />

Evaluationsstudien zugemessen wird 74. Die dominante Stellung erhielt der Wissenschaftsrat –<br />

73 Vgl. die Übersicht der Veröffentlichungen unter http://www.wissenschaftsrat.de/liste_wr.htm<br />

74 Röbbecke, Simon (1999),17 f.<br />

192

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!