Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung
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7.2.3 Die Förderung der Volkswagenstiftung in den Geistes-, Kultur- <strong>und</strong><br />
Sozialwissenschaften<br />
Mit einem Fördervolumen von 25,8 Mio EURO (1999) bzw. 22,8 Mio EURO (2000) die<br />
Volkswagenstiftung zu den zentralen AkteurInnen der projektförmigen Förderung der SGK<br />
<strong>und</strong> ist in der Lage, eigenständig Akzente in der Förderung der SGK zu setzen.<br />
Einrichtung <strong>und</strong> Status der Stiftung<br />
Die Volkswagenstiftung entstand 1959 auf Basis eines Staatsvertrags zwischen der<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> dem Land Niedersachsen. Nachdem die<br />
Eigentumsverhältnisse an den Volkswagenwerken nach dem Zweiten Weltkrieg ungeklärt<br />
blieben, wurde als Kompromiss der Privatisierungserlös (60 % des Aktienkapitals) bzw. der<br />
Ertrag der auf B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land Niedersachsen aufgeteilten Aktienanteile (je 20 %) in eine<br />
Stiftung eingebracht. Die Volkswagenstiftung verfügt (2000) über ein Vermögen von ca. 1,9<br />
Mrd. EURO <strong>und</strong> schüttet jährlich zwischen 92 <strong>und</strong> 97 Mio EURO an Mitteln zur<br />
<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung aus.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Stiftungssatzung steht ein Teil der ausgeschütteten Stiftungsmittel (2000: 37,7<br />
Mio. DM) der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung im Land Niedersachsen zur Verfügung (sog.<br />
„Niedersächsisches-Vorab“). Über die Vergabe der Mittel aus dem Vorab entscheidet das<br />
Kuratorium der Stiftung aufgr<strong>und</strong> der Verwendungsvorschläge der Niedersächsischen<br />
Landesregierung. Die Mittel sind damit wesentlich den landespolitischen<br />
Schwerpunktsetzungen gewidmet <strong>und</strong> stehen für die Unterstützung der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>politik der<br />
Volkswagenstiftung nicht zur Verfügung. Im Rahmen des Niedersächsischen Vorab fallen nur<br />
5 % der Mittel auf Geisteswissenschaften an.<br />
Oberstes Entscheidungsorgan der Volkswagenstiftung ist ein aus 14 Mitgliedern bestehendes<br />
Kuratorium, das in der Regel dreimal jährlich zusammentritt. Die Tätigkeit der<br />
Kuratorumsmitglieder erfolgt ehrenamtlich, die Mitglieder werden für fünf Jahre bestellt (eine<br />
einmalige Wiederbestellung ist möglich), die Mitglieder handeln weisungsfrei <strong>und</strong> sind für<br />
die Dauer der Amtszeit nicht abberufbar. Die Mitglieder werden je zur Hälfte von der<br />
deutschen B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> der Niedersächsischen Landesregierung bestellt. Die<br />
Bestellung des Kuratoriumsvorsitzes obliegt der Landesregierung, die Bestellung einer/eines<br />
StellvertreterIn der B<strong>und</strong>esregierung, eine weitere StellvertreterIn wählt das Gremium aus<br />
seiner Mitte.<br />
Durch den Bestellmodus umfasst das Kuratorium neben ForscherInnen insbesondere auch<br />
(<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>-) PolitikerInnen (2000 insbes. die B<strong>und</strong>esministerin für Bildung <strong>und</strong> <strong>Forschung</strong><br />
<strong>und</strong> den Niedersächsischen Minister für Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur) <strong>und</strong> ArbeitgeberInnen-<br />
/ArbeitnehmerInnenvertreterInnen (2000: ein Mitglied des B<strong>und</strong>esvorstands des Deutschen<br />
Gewerkschaftsb<strong>und</strong>es, Vertreter der Volkswagen AG). Über den Bestellmodus des<br />
Kuratoriums können damit allgemeine forschungspolitische Zielsetzungen vermittelt auch in<br />
die Förderpolitik der Volkswagenstiftung eingehen. Unter den Kuratoriumsmitgliedern (Stand<br />
2000) befinden sich drei ForscherInnen, die den SGK zuzurechnen sind (Geschichte,<br />
Romanistik, Sozialforschung).<br />
Die Geschäftsführung der Stiftung obliegt dem Generalsekretär. Programme <strong>und</strong><br />
Schwerpunkte werden durch die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter (2000: 95) der<br />
Volkswagenstiftung entwickelt, dem Kuratorium zur Entscheidung vorgelegt <strong>und</strong> – nach<br />
Beschlussfassung – durchgeführt.<br />
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