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Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

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Eingereichte Förderanträge werden von den gewählten FachgutachterInnen beurteilt, die<br />

zusätzlich SondergutachterInnen bestellen können, wenn sie fachlich nicht kompetent,<br />

persönlich befangen, oder mit Arbeit überlastet sind. Die Empfehlungen der<br />

FachgutachterInnen haben für die Entscheidungsgremien (Hauptausschuss) keinen bindenden<br />

Charakter. In der Regel wird aber den Empfehlungen gefolgt.<br />

Grafik 22: Struktur der Entscheidungsgremien der DFG (Eigene Darstellung)<br />

Geschäftsstelle<br />

Ca. 700 MitarbeiterInnen<br />

Präsidium<br />

Hauptamtliche/r PräsisdentIn<br />

8 ehrenamtliche VizepräsidentInnen<br />

Vorsitzenden Stifterverband (beratend)<br />

richtet ein<br />

Senat<br />

3 Mitglieder kraft Amtes (Präsident<br />

Rektore nkonferenz, Präsident MPG, Vorsitzende<br />

Konferenz Akademien d. Wissenschaften)<br />

36 gewählte Mitglieder<br />

Wissenschaftliche<br />

Kommissionen <strong>und</strong><br />

Ausschüsse<br />

entsendet<br />

wählt<br />

Hauptausschuss<br />

19 Senatsmitglieder<br />

8 VertreterInnen B<strong>und</strong><br />

8 VertreterInnen Länder<br />

2 VertreterInnen Stiftungsverband<br />

Bewilligungsausschuss<br />

Graduiertenkollegs<br />

28 wissenschaftliche Mitglieder<br />

16 VertreterInnen der Länder<br />

3 BertreterInnen des B<strong>und</strong>es<br />

2 VertreterInnen Wissenschaftrat (Gäste)<br />

Bewilligungsausschuss<br />

Sonderforschungsbereiche<br />

Kuratorium<br />

19 Mitglieder des Senats<br />

16 WissenschaftsministerInnen der Länder<br />

9 VertreterInnen des B<strong>und</strong>es (9 Ministerien)<br />

4-5 VertreterInnen des Stiftungsverbandes<br />

Mitgliederversammlung<br />

Je ein(e) RepräsentantIn der Mitgliedsorganisationen (69<br />

Universitäten, 7 Akademien, 15 <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>institutionen, 3<br />

Verbände)<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

Bei der Wahl der FachgutachterInnen sind alle seit mindestens drei Jahren promovierten<br />

ForscherInnen wahlberechtigt, die an einer der Mitgliedinstitutionen der DFG beschäftigt<br />

sind. Die derzeit (Wahl November 1999) 650 FachgutachterInnen werden alle vier Jahre für<br />

eine Funktionsperiode gewählt. Sie üben die Begutachtungstätigkeit ehrenamtlich aus 83 . Der<br />

Frauenanteil unter den GutachterInnen liegt bei 7,7 % (50 Frauen), das Durchschnittsalter der<br />

83<br />

Bei der Wahl 1999 waren 88.000 promovierte ForscherInnen der Hochschulen <strong>und</strong> (staatlichen)<br />

<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>institutionen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 48,2 %. Ca. 2450 ForscherInnen waren zur<br />

Wahl nominiert. Alle Angaben unter http://www.dfg.de/organisation/fachgutachter/fachgutachtersystem.html<br />

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