Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung
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Eingereichte Förderanträge werden von den gewählten FachgutachterInnen beurteilt, die<br />
zusätzlich SondergutachterInnen bestellen können, wenn sie fachlich nicht kompetent,<br />
persönlich befangen, oder mit Arbeit überlastet sind. Die Empfehlungen der<br />
FachgutachterInnen haben für die Entscheidungsgremien (Hauptausschuss) keinen bindenden<br />
Charakter. In der Regel wird aber den Empfehlungen gefolgt.<br />
Grafik 22: Struktur der Entscheidungsgremien der DFG (Eigene Darstellung)<br />
Geschäftsstelle<br />
Ca. 700 MitarbeiterInnen<br />
Präsidium<br />
Hauptamtliche/r PräsisdentIn<br />
8 ehrenamtliche VizepräsidentInnen<br />
Vorsitzenden Stifterverband (beratend)<br />
richtet ein<br />
Senat<br />
3 Mitglieder kraft Amtes (Präsident<br />
Rektore nkonferenz, Präsident MPG, Vorsitzende<br />
Konferenz Akademien d. Wissenschaften)<br />
36 gewählte Mitglieder<br />
Wissenschaftliche<br />
Kommissionen <strong>und</strong><br />
Ausschüsse<br />
entsendet<br />
wählt<br />
Hauptausschuss<br />
19 Senatsmitglieder<br />
8 VertreterInnen B<strong>und</strong><br />
8 VertreterInnen Länder<br />
2 VertreterInnen Stiftungsverband<br />
Bewilligungsausschuss<br />
Graduiertenkollegs<br />
28 wissenschaftliche Mitglieder<br />
16 VertreterInnen der Länder<br />
3 BertreterInnen des B<strong>und</strong>es<br />
2 VertreterInnen Wissenschaftrat (Gäste)<br />
Bewilligungsausschuss<br />
Sonderforschungsbereiche<br />
Kuratorium<br />
19 Mitglieder des Senats<br />
16 WissenschaftsministerInnen der Länder<br />
9 VertreterInnen des B<strong>und</strong>es (9 Ministerien)<br />
4-5 VertreterInnen des Stiftungsverbandes<br />
Mitgliederversammlung<br />
Je ein(e) RepräsentantIn der Mitgliedsorganisationen (69<br />
Universitäten, 7 Akademien, 15 <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>institutionen, 3<br />
Verbände)<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Bei der Wahl der FachgutachterInnen sind alle seit mindestens drei Jahren promovierten<br />
ForscherInnen wahlberechtigt, die an einer der Mitgliedinstitutionen der DFG beschäftigt<br />
sind. Die derzeit (Wahl November 1999) 650 FachgutachterInnen werden alle vier Jahre für<br />
eine Funktionsperiode gewählt. Sie üben die Begutachtungstätigkeit ehrenamtlich aus 83 . Der<br />
Frauenanteil unter den GutachterInnen liegt bei 7,7 % (50 Frauen), das Durchschnittsalter der<br />
83<br />
Bei der Wahl 1999 waren 88.000 promovierte ForscherInnen der Hochschulen <strong>und</strong> (staatlichen)<br />
<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>institutionen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 48,2 %. Ca. 2450 ForscherInnen waren zur<br />
Wahl nominiert. Alle Angaben unter http://www.dfg.de/organisation/fachgutachter/fachgutachtersystem.html<br />
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