22.01.2014 Aufrufe

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grafik 21: Institutionelle Einbettung der B<strong>und</strong>-Länder-Kommission für Bildungsplanung <strong>und</strong><br />

<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung<br />

Quelle: Faktendokumentation <strong>Forschung</strong> 2002<br />

In der BLK verfügt der B<strong>und</strong> über 16 einheitlich abzugebende Stimmen, jedes Land über eine<br />

Stimme. Entscheidungen können mit 2/3 Mehrheit (25 Stimmen) getroffen werden.<br />

Allerdings werden Entscheidungen nur für jene Länder verbindlich, deren VertreterInnen der<br />

Entscheidung zugestimmt haben (der B<strong>und</strong> kann aufgr<strong>und</strong> der 2/3 Regelung nicht überstimmt<br />

werden). De facto werden Entscheidungen aber gr<strong>und</strong>sätzlich einstimmig getroffen 78 .<br />

Die Entscheidungen der BLK werden in zwei Ausschüssen vorbereitet (Ausschuss<br />

Bildungsplanung, Ausschuss <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung). Den Ausschüssen sind Arbeitsgruppen,<br />

Arbeitskreise <strong>und</strong> Ad-hoc-Gruppen zu unterschiedlichen Themenbereichen zugeordnet bzw.<br />

können solche von den Ausschüssen eingerichtet werden (z.B. die Arbeitskreise<br />

„Hochschulsonderprogramm III“ <strong>und</strong> „Förderung von Frauen in der Wissenschaft“, die<br />

beiden Ausschüssen zugeordnet sind).<br />

Im Bereich der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung stehen die Beschlussfassung über von B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Ländern gemeinsam finanzierte außeruniversitäre <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>institutionen („Blaue Liste“) im<br />

Vordergr<strong>und</strong> 79 . Für die Auseinandersetzungen um die Neuaufnahme von Institutionen in die<br />

„Blaue Liste“ bzw. um die Exklusion von Institutionen kommt der Evaluationstätigkeit des<br />

Wissenschaftsrats zentrale Bedeutung zu. Die Evaluierungen des Wissenschaftsrats sind auch<br />

im Kontext der institutionellen Verflechtung mit der BLK zu sehen.<br />

Seit 1996 bildet die Durchführung von Hochschulsonderprogrammen, die von B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Ländern gemeinsam getragen werden (1996 – 2000 Hochschulsonderprogramm III, ab 2001<br />

78 Vgl. Hohn/Schimank (1990), 155 f.<br />

79 Zur Überlagerung forschungspolitischer Fragestellung durch föderative Fragestellungen am Beispiel der<br />

„Blaue Liste“-Institute vgl. Hohn/Schimank (1990), 143ff.<br />

194

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!