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Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

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7.1.3 Institutionen der Wissenschaftsplanung <strong>und</strong> -steuerung in Deutschland<br />

7.1.3.1 B<strong>und</strong>esministerium für Bildung <strong>und</strong> <strong>Forschung</strong><br />

Die Bedeutung des B<strong>und</strong>esministeriums für Bildung <strong>und</strong> <strong>Forschung</strong> ist durch drei Faktoren<br />

entscheidend geprägt:<br />

• durch die föderale Kompetenzenverteilung: Bildungs-, Hochschul- <strong>und</strong><br />

<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>politik bzw. –finanzierung fallen zu großen Teilen in die Kompetenz<br />

bzw. in die Verpflichtung der Länder 69 . Ein Bildungs- <strong>und</strong><br />

<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>ministerium als gesamtstaatlicher Akteur konnte sich deshalb in<br />

Deutschland vergleichsweise spät etablieren (Vorform: 1955: B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Atomfragen 1955; 1964: B<strong>und</strong>esministerium für wissenschaftliche <strong>Forschung</strong>;<br />

ab 1971 B<strong>und</strong>esministerium für Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft.) Aufgr<strong>und</strong> der<br />

Kompetenzverteilung kann das B<strong>und</strong>esministerium – <strong>und</strong> damit die jeweilige<br />

B<strong>und</strong>esregierung – hochschul- <strong>und</strong> forschungspolitische Vorhaben stets nur unter<br />

umfangreichen Abstimmungen mit den Ländern durchsetzen.<br />

• der föderalen Kompetenzaufteilung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern steht der hohe,<br />

durch den B<strong>und</strong> getragene Anteil an den öffentlichen F&E Ausgaben gegenüber.<br />

Während die F&E Ausgaben der Länder ihren Schwerpunkt in der Finanzierung<br />

der Hochschulen auf den Landesterritorien haben, entfallen mehr als 2/3 der<br />

<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung außerhalb der Universitäten auf den B<strong>und</strong>. Der<br />

wesentlichste Teil der B<strong>und</strong>esmittel für F&E wird durch das BMBF vergeben<br />

(2000: 66 %; weitere für F&E im besonderen Maße relevante Ressorts: BM für<br />

Landesverteidigung (14 %), BM für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie (9 %)). Vor<br />

diesem Hintergr<strong>und</strong> ist die starke Position des Ministeriums in der<br />

<strong><strong>Forschung</strong>s</strong>politik zu sehen, die sich ebenfalls in der Position in den beiden<br />

wichtigsten forschungspolitischen Institutionen (B<strong>und</strong>-Länder-Kommission,<br />

Wissenschaftsrat) niederschlägt.<br />

• die Selbstverwaltungsansprüche großer <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>organisationen der<br />

außeruniversitären <strong>Forschung</strong> (Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofergesellschaft,<br />

Zusammenschlüsse von Großforschungseinrichtungen), die durch<br />

Globalfinanzierungsvereinbarungen mit B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern über eine<br />

vergleichsweise große Autonomie sowohl gegenüber dem B<strong>und</strong>esministerium als<br />

auch gegen forschungspolitische AkteurInnen der Länder verfügen.<br />

69<br />

Die Interpretation des 1969 in die deutsche Verfassung aufgenommenen Artikels 91a+b, der die<br />

Bildungsplanung <strong>und</strong> <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung als Gemeinschaftsaufgabe zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder statuiert, ist<br />

umstritten. Während die Bestimmung durch den B<strong>und</strong> extensiv ausgelegt wird, sehen die Länder keine<br />

wesentliche Kompetenzenverschiebung allein durch die Gr<strong>und</strong>gesetzgebung gegeben, sondern verweisen<br />

ausschließlich auf die im Artikel angesprochene nähere Regelung durch Verwaltungsabkommen. Die<br />

Rahmenvereinbarung zur <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung, die dem B<strong>und</strong> Finanzierungspflichten überträgt <strong>und</strong><br />

Mitspracherechte in der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>politik einräumt, wurde 1975 beschlossen. Vgl. dazu Strucke (1993), 77 ff.<br />

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