Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)
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Soziale Bewegung und. Politik 513<br />
dem Sturz Erhards. Es waren doch wohl das wachsende <strong>in</strong>ternationale<br />
Machtgewicht <strong>der</strong> sozialistischen Staaten und <strong>der</strong> durch die Verschärfung<br />
<strong>der</strong> sozialen Konflikte ausgelöste politische Reifungsprozeß<br />
<strong>der</strong> westdeutschen Arbeiterklasse, die den Bankrott <strong>der</strong> Union begründet<br />
haben, und nicht irgendwelche mysteriösen „Zeitströmungen"<br />
(74) o<strong>der</strong> schlechth<strong>in</strong> „gewandelte Verhältnisse" (86).<br />
Obgleich Wiesendahl auch empirisch schlüssig belegen kann, daß<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Union <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geradezu erdrückenden Maße jene „gesellschaftlich<br />
beharrenden und reaktionären Kräfte" die Oberhand haben,<br />
denen die „CDU lediglich e<strong>in</strong> Instrument ist, um die sie begünstigenden<br />
sozialen und ökonomischen Strukturverhältnisse zu konservieren"<br />
(149), versetzt es schon <strong>in</strong> Erstaunen, welch gläubiges Vertrauen<br />
er auch nach se<strong>in</strong>em Austritt aus <strong>der</strong> CDU weiterh<strong>in</strong> den Sozialausschüssen<br />
und <strong>der</strong> Jungen Union entgegenbr<strong>in</strong>gt. Diese beiden<br />
Gruppen fungieren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Partei <strong>der</strong> Monopole tatsächlich jedoch<br />
ke<strong>in</strong>eswegs — wie <strong>der</strong> Autor vorgibt — als politischer Sprengsatz,<br />
son<strong>der</strong>n vielmehr als massen<strong>in</strong>tegrative Instrumente mit e<strong>in</strong>em starken<br />
Alibicharakter (Volkspartei-Ideologie!). Das mangelnde Verständnis<br />
des Verfassers <strong>für</strong> die realen historischen Triebkräfte schlägt sich<br />
auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Reformbeschwörungen nie<strong>der</strong>. Konkrete Reform<strong>in</strong>halte,<br />
strategische Zielsetzungen, den organisatorischen Rahmen<br />
und das Problem <strong>der</strong> Avantgarde erhebt <strong>der</strong> Autor nur ganz sporadisch<br />
zum Diskussionsgegenstand.<br />
Norbert Ste<strong>in</strong>born (Berl<strong>in</strong>/West)<br />
Fischer, Erw<strong>in</strong>: Trennung von Staat und Kirche. Die<br />
Gefährdung <strong>der</strong> Religionsfreiheit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik. Alfred<br />
Metzner Verlag, Frankfurt/M.-Berl<strong>in</strong>/West<br />
2 1971 (363 S., Ln.,<br />
38,— DM).<br />
Fischer geht von <strong>der</strong> im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit<br />
aus, die vom Bundesverfassungsgericht als geistige Freiheit def<strong>in</strong>iert<br />
wurde, um sie <strong>in</strong> Beziehung zu setzen zum Verhältnis zwischen Staat<br />
und Kirche. Im Grundgesetz wird das Vorrecht <strong>der</strong> Person <strong>der</strong> Macht<br />
des Staates vorgeordnet; Aufgabe wird es <strong>für</strong> Fischer, dieses Grundrecht<br />
<strong>der</strong> Religionsfreiheit <strong>der</strong> gegenwärtigen Rechtspraxis, die auf<br />
E<strong>in</strong>zelbestimmungen beruht, gegenüberzustellen.<br />
Fischer analysiert die Rechtsbestimmungen zur Religionsfreiheit<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong> nach dem Bonner Grundgesetz, die dort als Gewissensfreiheit<br />
verstanden wird. Danach wird <strong>der</strong> Staat <strong>der</strong> Pflicht enthoben,<br />
<strong>für</strong> die Religion und Moral se<strong>in</strong>er Untertanen zu sorgen, die<br />
damit zur Privatsache werden. Dem persönlichen Geltungsbereich<br />
<strong>der</strong> Religionsfreiheit steht aber gegenüber e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung, die<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Zusatzkonvention vom 20. März 1952 ihre rechtliche Grundlage<br />
f<strong>in</strong>det: „Das Recht auf Bildung darf niemand verwehrt werden.<br />
Der Staat hat bei <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> von ihm auf dem Gebiete <strong>der</strong><br />
Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht<br />
<strong>der</strong> Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend