Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)
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514 Besprechungen<br />
ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen<br />
sicherzustellen" (341). Daneben ergeben sich weitere E<strong>in</strong>schränkungen<br />
<strong>in</strong> solchen E<strong>in</strong>zelbestimmungen, wo <strong>der</strong> Staat Aufgaben <strong>für</strong> die<br />
Kirche wahrnimmt und ihre Interessen schützt. In diesem dritten Teil<br />
nennt Fischer dazu die Beispiele: Kirchensteuer, Kirche als „öffentlich-rechtliche<br />
Körperschaft", Sonn- und Feiertagsschutz, Militärseelsorge,<br />
Schulgebet, Theologische Fakultäten u. a. E<strong>in</strong> vierter Teil<br />
behandelt daraus folgend die Vermischung von Religion und Recht.<br />
Und zwar schlagen sich die E<strong>in</strong>flüsse <strong>der</strong> Religion auf das Recht am<br />
<strong>in</strong>tensivsten <strong>in</strong> den Strafrechtsbestimmungen zur künstlichen Insem<strong>in</strong>ation,<br />
zur Geburtenkontrolle, zur Sterilisation, zur Schwangerschaftsunterbrechung<br />
und zur Homosexualität nie<strong>der</strong>. Wie e<strong>in</strong> roter<br />
Faden zieht es sich <strong>in</strong> den Beziehungen zwischen Staat und Kirche<br />
auf dem H<strong>in</strong>tergrund aller E<strong>in</strong>zelbestimmungen h<strong>in</strong>durch, daß beiden<br />
an e<strong>in</strong>er gegenseitigen Respektierung ihrer Wirkungsbereiche<br />
gelegen ist. Das wird nicht nur anhand <strong>der</strong> Konkordate aufweisbar.<br />
Politiker bekennen zwar die Grundrechte, halten aber am christlich-abendländischen<br />
Charakter des Staates und se<strong>in</strong>er Institutionen<br />
fest. Auch die Verfassungen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>, die die Träger<br />
<strong>der</strong> Schulen s<strong>in</strong>d, sagen dem Grundgesetz Wi<strong>der</strong>sprechendes zur Religionsfreiheit<br />
aus. „Die Jugend ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ehrfurcht vor Gott, im<br />
Geiste <strong>der</strong> christlichen Nächstenliebe, zur Brü<strong>der</strong>lichkeit aller Menschen<br />
und zur Friedensliebe, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Liebe zu Volk und Heimat, zu<br />
sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und<br />
sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Ges<strong>in</strong>nung<br />
zu erziehen" (Artikel 12 <strong>der</strong> Verfassung des Landes Baden-Württemberg).<br />
„Oberste Bildungsziele s<strong>in</strong>d Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor<br />
religiöser Überzeugung und vor <strong>der</strong> Würde des Menschen, Selbstbeherrschung,<br />
Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit,<br />
Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenhèit <strong>für</strong> alles Wahre, Gute<br />
und Schöne" (Artikel 131 <strong>der</strong> Verfassung des Freistaates Bayern).<br />
Daß nach diesen Verfassungsbestimmungen bestimmte religiöse<br />
Pr<strong>in</strong>zipien zur Grundlage <strong>der</strong> Erziehung an staatlichen Schulen gemacht<br />
werden, rechtfertigt <strong>der</strong> Staat so, daß das Christentum die<br />
abendländische Moral und Sittlichkeit geprägt habe und somit auch<br />
weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gerüst <strong>für</strong> die soziale Geme<strong>in</strong>schaft abgebe. Fischer:<br />
„M<strong>in</strong>destens wird e<strong>in</strong>e För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Religion mit dem uralten Argument<br />
<strong>in</strong> neuem Gewand verteidigt, die gesellschaftliche Ordnung<br />
gebiete dies <strong>in</strong>folge des günstigen E<strong>in</strong>flusses auf die Moral, daher<br />
handle es sich nicht um e<strong>in</strong>e Pflicht unmittelbar gegenüber Gott,<br />
son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gerechtigkeit im Staate gegenüber den Bürgern" (334).<br />
Ekkehard Kurth (Berl<strong>in</strong>/West)<br />
betrifft:Verfassungsschutz 197 2. Hrsgg. vom Bundesm<strong>in</strong>ister<br />
des Inneren. Bonn 1973 (160 S., br., kostenlos).<br />
Der damalige Innenm<strong>in</strong>ister Genscher schreibt im Vorwort: „Die<br />
Arbeit des Verfassungsschutzes soll sich so transparent wie möglich