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Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)

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414 Björn Pätzoldt<br />

gen getroffen s<strong>in</strong>d" (zu § 1, Abs. 5). Angehörige <strong>der</strong> EWG-Län<strong>der</strong> genießen<br />

gegenüber ihren Kollegen aus Län<strong>der</strong>n, die nicht den Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaften angehören, Privilegien im Bereich <strong>der</strong> Aufenthaltserlaubnis,<br />

<strong>der</strong> Ausweispflicht, im Bereich <strong>der</strong> Ausweisung<br />

und ihrer e<strong>in</strong>schränkenden Bestimmungen (bezügl. Anwerbevere<strong>in</strong>barungen,<br />

Europäisches Fürsorgeabkommen und Nie<strong>der</strong>lassungsabkommen),<br />

im Bereich des Gewerberechts (Freiheit <strong>der</strong> Berufsausübung)<br />

etc. 20 . Zwischenstaatliche Vere<strong>in</strong>barungen über den grenzüberschreitenden<br />

Personenverkehr, Nie<strong>der</strong>lassungs- und Freundschaftsverträge<br />

sowie bilaterale Vere<strong>in</strong>barungen über die Anwerbung<br />

und/o<strong>der</strong> Vermittlung nach <strong>der</strong> <strong>BRD</strong> bzw. über die Beschäftigung<br />

ausländischer Arbeiter <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong> regeln z. T. Erleichterungen<br />

<strong>für</strong> die betreffenden Staatsangehörigen gegenüber Bestimmungen im<br />

Auslän<strong>der</strong>gesetz.<br />

Die Privilegierung e<strong>in</strong>er bestimmten „Kategorie" von Auslän<strong>der</strong>n<br />

impliziert die Diskrim<strong>in</strong>ierung e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en „Auslän<strong>der</strong>kategorie".<br />

Diesen Diskrim<strong>in</strong>ierungen sehen sich beson<strong>der</strong>s solche Auslän<strong>der</strong><br />

ausgesetzt, <strong>der</strong>en Rechtsstatus im Geltungsbereich des Grundgesetzes<br />

we<strong>der</strong> durch multilaterale noch durch bilaterale Verträge gegenüber<br />

den Bestimmungen des Auslän<strong>der</strong>gesetzes angehoben ist.<br />

Mit dem Auslän<strong>der</strong>gesetz und den nachgeordneten Verordnungen<br />

und Vorschriften werden wesentliche restriktive Bestimmungen <strong>der</strong><br />

nationalsozialistischen Auslän<strong>der</strong>polizeiverordnung jedoch nicht elim<strong>in</strong>iert,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> teilweiser Anlehnung an die Kriegsverordnung<br />

von 1939 neue auslän<strong>der</strong>rechtliche E<strong>in</strong>schränkungen geschaffen.<br />

Die zur Durchführung des Auslän<strong>der</strong>gesetzes zuständige Verwaltung<br />

habe „bei <strong>der</strong> Ermessensprüfung alle e<strong>in</strong>schlägigen Gesichtspunkte,<br />

seien sie politischer, wirtschaftlicher, arbeitspolitischer o<strong>der</strong><br />

sonstiger Natur, zu berücksichtigen 21 " :<br />

— „Das wachsende Unbehagen weiter Bevölkerungskreise, die sich<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die an<strong>der</strong>sartige Mentalität <strong>der</strong> aus außereuropäischen<br />

Län<strong>der</strong>n stammenden Arbeitskräfte bedroht fühlen, ist<br />

jedenfalls <strong>in</strong> Betracht zu ziehen 22 ."<br />

— Der Auslän<strong>der</strong> muß „<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e sittlich e<strong>in</strong>wandfreie Haltung"<br />

und „e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong> menschliches Verhalten" zeigen 23 ; er<br />

wird „als Gast angesehen, und es wird von ihm erwartet, daß er<br />

mit Offenheit den Behörden entgegentritt und sich gegenüber den<br />

Beson<strong>der</strong>heiten des ,way of life' <strong>in</strong> Deutschland unauffällig benimmt<br />

24 ."<br />

20 Vgl.: EWG-Vertrag v. 25. 3. 1957 (BGBl. II, S. 753); Gesetz zur<br />

Durchführung von Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> EWG über die Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit<br />

und den freien Dienstleistungsverkehr vom 13. 8. 1965 (BGBl. I, S. 849);<br />

vgl. auch die Verordnungen und die Richtl<strong>in</strong>ien des Rats <strong>der</strong> EWG, sowie<br />

die DVAuslG.<br />

21 BT-Drucksache IV/868, S. 12.<br />

22 Werner Kane<strong>in</strong>, Das Auslän<strong>der</strong>gesetz und die wesentlichen fremdenrechtlichen<br />

Vorschriften, München und Berl<strong>in</strong> 1966, S. 26.<br />

23 G. Weissmann, Kommentar zum Auslän<strong>der</strong>gesetz, Berl<strong>in</strong> 1966, S. 43.<br />

24 Ebenda, S. 48.

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