Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)
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414 Björn Pätzoldt<br />
gen getroffen s<strong>in</strong>d" (zu § 1, Abs. 5). Angehörige <strong>der</strong> EWG-Län<strong>der</strong> genießen<br />
gegenüber ihren Kollegen aus Län<strong>der</strong>n, die nicht den Europäischen<br />
Geme<strong>in</strong>schaften angehören, Privilegien im Bereich <strong>der</strong> Aufenthaltserlaubnis,<br />
<strong>der</strong> Ausweispflicht, im Bereich <strong>der</strong> Ausweisung<br />
und ihrer e<strong>in</strong>schränkenden Bestimmungen (bezügl. Anwerbevere<strong>in</strong>barungen,<br />
Europäisches Fürsorgeabkommen und Nie<strong>der</strong>lassungsabkommen),<br />
im Bereich des Gewerberechts (Freiheit <strong>der</strong> Berufsausübung)<br />
etc. 20 . Zwischenstaatliche Vere<strong>in</strong>barungen über den grenzüberschreitenden<br />
Personenverkehr, Nie<strong>der</strong>lassungs- und Freundschaftsverträge<br />
sowie bilaterale Vere<strong>in</strong>barungen über die Anwerbung<br />
und/o<strong>der</strong> Vermittlung nach <strong>der</strong> <strong>BRD</strong> bzw. über die Beschäftigung<br />
ausländischer Arbeiter <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong> regeln z. T. Erleichterungen<br />
<strong>für</strong> die betreffenden Staatsangehörigen gegenüber Bestimmungen im<br />
Auslän<strong>der</strong>gesetz.<br />
Die Privilegierung e<strong>in</strong>er bestimmten „Kategorie" von Auslän<strong>der</strong>n<br />
impliziert die Diskrim<strong>in</strong>ierung e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en „Auslän<strong>der</strong>kategorie".<br />
Diesen Diskrim<strong>in</strong>ierungen sehen sich beson<strong>der</strong>s solche Auslän<strong>der</strong><br />
ausgesetzt, <strong>der</strong>en Rechtsstatus im Geltungsbereich des Grundgesetzes<br />
we<strong>der</strong> durch multilaterale noch durch bilaterale Verträge gegenüber<br />
den Bestimmungen des Auslän<strong>der</strong>gesetzes angehoben ist.<br />
Mit dem Auslän<strong>der</strong>gesetz und den nachgeordneten Verordnungen<br />
und Vorschriften werden wesentliche restriktive Bestimmungen <strong>der</strong><br />
nationalsozialistischen Auslän<strong>der</strong>polizeiverordnung jedoch nicht elim<strong>in</strong>iert,<br />
son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> teilweiser Anlehnung an die Kriegsverordnung<br />
von 1939 neue auslän<strong>der</strong>rechtliche E<strong>in</strong>schränkungen geschaffen.<br />
Die zur Durchführung des Auslän<strong>der</strong>gesetzes zuständige Verwaltung<br />
habe „bei <strong>der</strong> Ermessensprüfung alle e<strong>in</strong>schlägigen Gesichtspunkte,<br />
seien sie politischer, wirtschaftlicher, arbeitspolitischer o<strong>der</strong><br />
sonstiger Natur, zu berücksichtigen 21 " :<br />
— „Das wachsende Unbehagen weiter Bevölkerungskreise, die sich<br />
im H<strong>in</strong>blick auf die an<strong>der</strong>sartige Mentalität <strong>der</strong> aus außereuropäischen<br />
Län<strong>der</strong>n stammenden Arbeitskräfte bedroht fühlen, ist<br />
jedenfalls <strong>in</strong> Betracht zu ziehen 22 ."<br />
— Der Auslän<strong>der</strong> muß „<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e sittlich e<strong>in</strong>wandfreie Haltung"<br />
und „e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong> menschliches Verhalten" zeigen 23 ; er<br />
wird „als Gast angesehen, und es wird von ihm erwartet, daß er<br />
mit Offenheit den Behörden entgegentritt und sich gegenüber den<br />
Beson<strong>der</strong>heiten des ,way of life' <strong>in</strong> Deutschland unauffällig benimmt<br />
24 ."<br />
20 Vgl.: EWG-Vertrag v. 25. 3. 1957 (BGBl. II, S. 753); Gesetz zur<br />
Durchführung von Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> EWG über die Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit<br />
und den freien Dienstleistungsverkehr vom 13. 8. 1965 (BGBl. I, S. 849);<br />
vgl. auch die Verordnungen und die Richtl<strong>in</strong>ien des Rats <strong>der</strong> EWG, sowie<br />
die DVAuslG.<br />
21 BT-Drucksache IV/868, S. 12.<br />
22 Werner Kane<strong>in</strong>, Das Auslän<strong>der</strong>gesetz und die wesentlichen fremdenrechtlichen<br />
Vorschriften, München und Berl<strong>in</strong> 1966, S. 26.<br />
23 G. Weissmann, Kommentar zum Auslän<strong>der</strong>gesetz, Berl<strong>in</strong> 1966, S. 43.<br />
24 Ebenda, S. 48.