Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)
Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)
Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Jura 519<br />
man somit zum<strong>in</strong>dest mit e<strong>in</strong>em Seitenblick auf die sozioökonomischen<br />
Verhältnisse und die Stellung des Rechts <strong>in</strong> ihnen rechnen, so<br />
sieht man sich angesichts <strong>der</strong> re<strong>in</strong> begrifflichen Untersuchung und<br />
Feststellungen wie „Recht ist Sollen und nicht Se<strong>in</strong>" (46) getäuscht.<br />
So vermag Engisch we<strong>der</strong> die Beziehungen zwischen verschiedenen<br />
Formen des Rechts noch ihre jeweilige Bedeutung und Entwicklung<br />
zu klären. Subjektive Rechte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit des aufsteigenden Bürgertums<br />
(Ansprüche <strong>der</strong> juristischen Person als Warenhüter, Kampf <strong>für</strong><br />
privatwirtschaftliche Freiheit) und <strong>der</strong> Zeit des Monopolkapitalismus,<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> längst die subjektiven E<strong>in</strong>zelpersonen von monopolistischen<br />
Verbandspersönlichkeiten beherrscht werden, s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> Engisch offensichtlich<br />
e<strong>in</strong>s. Beide Male haben sie „hohen wirtschaftlichen und kulturellen<br />
Wert" (55). Er konstatiert zwar <strong>für</strong> die heutige Zeit „gewisse<br />
E<strong>in</strong>schränkungen im Interesse <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit" (52), ohne jedoch<br />
iauf ihre Art o<strong>der</strong> gar Wirksamkeit e<strong>in</strong>zugehen: „Die E<strong>in</strong>zelheiten<br />
können wir <strong>in</strong> den Rahmen <strong>der</strong> gegenwärtigen Untersuchungen nicht<br />
e<strong>in</strong>bauen." (52) Sucht man diese „E<strong>in</strong>zelheiten" <strong>in</strong> den Kapiteln, die<br />
sich mit dem Verhältnis von Recht und Macht, Recht und Staat, Recht<br />
und Gerechtigkeit befassen, so zeigen sich die Folgen des durch das<br />
Primat <strong>der</strong> begrifflichen Untersuchung e<strong>in</strong>geschlagenen Wegs: Wie<strong>der</strong>um<br />
ausgehend von den „begrifflichen" Beziehungen zwischen<br />
Recht und Staat, ersche<strong>in</strong>t <strong>der</strong> Staat bei Engisch als e<strong>in</strong>e „beson<strong>der</strong>s<br />
geartete Geme<strong>in</strong>schaft" (140), <strong>der</strong>en Form die Rechtsordnung prägt<br />
und <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> sich <strong>der</strong> Rechtsordnung zur Erreichung ihrer<br />
Ziele bedienen. Welche Ziele dies nun s<strong>in</strong>d und wer sich dieses Staates<br />
vor allem „bedient" — Fragen, die die Suche nach <strong>der</strong> Gerechtigkeit<br />
doch erst ernsthaft ersche<strong>in</strong>en ließen —, dies hat nach Engisch<br />
e<strong>in</strong>en Rechtsphilosophen nicht zu kümmern, denn dies wäre e<strong>in</strong>e<br />
„typisch soziologische Betrachtung des Staates" (137); Rechtsphilosophie<br />
muß sich demgegenüber auf das (folglich nur begriffliche) „Zusammense<strong>in</strong><br />
und Zusammenwirken von Recht und Staat konzentrieren"<br />
(137). Wen wun<strong>der</strong>t es da, daß Probleme wie die Zügelung <strong>der</strong><br />
„Macht des Besitzes, des Kapitals, des Unternehmertums (,des Managements'),<br />
<strong>der</strong> Kartelle, <strong>der</strong> Arbeitskraft, <strong>der</strong> Presse, <strong>der</strong> elterlichen<br />
Gewalt, <strong>der</strong> Selbsthilfe <strong>in</strong> Notfällen" (133) <strong>in</strong> nivellieren<strong>der</strong> Ane<strong>in</strong>an<strong>der</strong>reihung<br />
<strong>für</strong> die Rechtsphilosophie nebensächlich werden und<br />
Engisch sich mit ihrer Lösung nicht aufhalten will. „Wie dies im e<strong>in</strong>zelnen<br />
zu bewerkstelligen sei, ist wie<strong>der</strong>um ke<strong>in</strong>e rechtsphilosophische,<br />
son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e rechtspolitische Fragestellung, bei <strong>der</strong>en Beantwortung<br />
man natürlich auch den Rat des Fachmannes: des Nationalökonomen,<br />
F<strong>in</strong>anzexperten, Soziologen, Psychologen usw. e<strong>in</strong>holen mag"<br />
(134). Rechtsphilosophie muß sich hier mit Aussagen begnügen wie:<br />
„Nur dann können Macht und Recht gleichermaßen e<strong>in</strong> Segen se<strong>in</strong>,<br />
wenn sie sich gegenseitig durchdr<strong>in</strong>gen und harmonisch ergänzen."<br />
(131)<br />
Ähnlich die Behandlung <strong>der</strong> Gerechtigkeit und ihres Verhältnisses<br />
zum Recht: Gerechtigkeitsideen werden abgehoben von ihrer historischen<br />
Grundlage beschrieben. Das ,suum cuique', wonach jedem das<br />
Se<strong>in</strong>e mit dem Maß <strong>der</strong> Standesunterschiede zugeteilt wurde, wird so