Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)
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Entrechtung <strong>der</strong> ausländischen Arbeiter 419<br />
westlichen Nachkriegsdeutschland auf <strong>der</strong>artige Verwaltungsmaßnahmen<br />
nicht verzichtet 48 :<br />
— beim Bundesverwaltungsamt <strong>in</strong> Köln (Abteilung III) besteht e<strong>in</strong><br />
Auslän<strong>der</strong>zentralregister (AZR), das mit Hilfe e<strong>in</strong>er Datenverarbeitungsanlage<br />
(Außenstelle Bonn) Informationen aus H<strong>in</strong>weisen<br />
<strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden speichert und diese bei Anfrage<br />
den Auslän<strong>der</strong>behörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> weiterleitet;<br />
— bei den Zentralstellen <strong>der</strong> Krim<strong>in</strong>alpolizei wurden beson<strong>der</strong>e<br />
Organisationse<strong>in</strong>heiten zur Erfassung politischer Aktivitäten von<br />
Auslän<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>gerichtet und<br />
— seit Ende 1972 besteht beim Bundesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz <strong>in</strong><br />
Köln e<strong>in</strong>e Abteilung <strong>für</strong> „Auslän<strong>der</strong>überwachung".<br />
Bei den Streiks <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie im Sommer 1973 bewährte<br />
sich denn auch <strong>der</strong> Überwachungsapparat <strong>in</strong> den Betrieben und dessen<br />
enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen: Mehrere Auslän<strong>der</strong><br />
— so beispielsweise bei den Ford-Werken <strong>in</strong> Köln — wurden<br />
<strong>in</strong>folge ihrer Teilnahme am Streik entlassen und konnten aufgrund<br />
des Auslän<strong>der</strong>gesetzes (§ 10 [1] Nr. 11) ausgewiesen werden.<br />
Maßnahmen zur Kompensation des ausländischen „Unruhepotentials"<br />
In <strong>der</strong> Erwartung, jenes durch die schlechten Produktions- und<br />
Reproduktionsbed<strong>in</strong>gungen unter den Auslän<strong>der</strong>n entstandene „soziale<br />
Unruhepotential" kompensieren zu können, wurde am 15. Januar<br />
1972 e<strong>in</strong> neues Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verabschiedet,<br />
das nunmehr auch den ausländischen Arbeitern aus Nicht-EG-<br />
Län<strong>der</strong>n die Möglichkeit bietet, <strong>in</strong> den Betriebsrat gewählt zu werden<br />
46 . Tatsächlich s<strong>in</strong>d seit Inkrafttreten des BetrVG mehr als 3000<br />
Auslän<strong>der</strong> <strong>in</strong> Betriebsräte gewählt worden, und mehr als 10 000 ausländische<br />
Arbeiter gehören dem gewerkschaftlichen Vertrauenskörper<br />
an Der kompensatorische Druck blieb jedoch aus — wie<br />
die spontanen Streiks vom Sommer 1973 zeigen. Er muß ausbleiben,<br />
solange die Entrechtung und soziale Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>der</strong> ausländischen<br />
Arbeiter anhält.<br />
Umfangreiche Maßnahmen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> konnten<br />
dem verme<strong>in</strong>tlichen „Auslän<strong>der</strong>problem" nicht E<strong>in</strong>halt gebieten:<br />
— In e<strong>in</strong>zelnen Bundeslän<strong>der</strong>n und <strong>in</strong> Westberl<strong>in</strong> wurden im Auftrag<br />
<strong>der</strong> zuständigen Behörden Untersuchungen über die verme<strong>in</strong>tlichen<br />
Infrastrukturbelastungen durch die Auslän<strong>der</strong>beschäftigung<br />
durchgeführt,<br />
45 Vgl.: Pätzoldt a.a.O., (hier: Berl<strong>in</strong>er Extra-Dienst Nr. 75/VI, S. 11<br />
und Nr. 77/VI, S. 18).<br />
46 BetrVG vom 15. Januar 1972 (BGBl. I., S. 13) § 8 — das passive<br />
Wahlrecht ist nicht mehr an das Wahlrecht <strong>für</strong> den Deutschen Bundestag<br />
gebunden. E<strong>in</strong>e entsprechende Än<strong>der</strong>ung des Personalvertretungsgesetzes<br />
vom 5. August 1955 (BGBl. O., S. 477) steht noch aus.<br />
47 Aus: DGB-Nachrichten-Dienst, 14. Mai 1973.