Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)
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Jura 523<br />
Der Entwurf des Vertiefungsstudiums (102) läßt den aufgrund<br />
von neuen Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen an Juristen nach Reformkonzeptionen<br />
Suchenden vollends im Stich, und dies offensichtlich mit<br />
<strong>der</strong> Begründung, daß „e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>seitige Schwerpunktbildung zu vermeiden<br />
ist" (102). Eigentum und Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Notstandsrecht,<br />
EDV und Recht stellen neben ausgewählten Problemen<br />
des Strafrechts und dem Wandel <strong>der</strong> Grundrechte die Kernfächer<br />
dieser Phase dar. Daß es daneben noch Wahlkurse im Zivil-, Arbeitsund<br />
Wirtschaftsrecht sowie im öffentlichen Recht und im Strafrecht<br />
gibt, kann man getrost noch erwähnen. Daß es <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />
e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Diskussion um die Integration von Sozialwissenschaften<br />
bzw. die E<strong>in</strong>bettung <strong>der</strong> Rechtswissenschaft <strong>in</strong> die Sozialwissenschaften<br />
gegeben hat und die damit verbundene Ausweitung und<br />
<strong>in</strong>haltliche Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausbildungselemente des juristischen<br />
Studiums, ist man nicht mehr geneigt zu glauben.<br />
Bei dem Anspruch dieses Reformplans <strong>für</strong> e<strong>in</strong> juristisches Studium<br />
stellt sich deshalb die Frage, ob man die bisher schon immer geübte<br />
Praxis <strong>der</strong> justizorientierten Ausbildung nicht auch begrifflich fassen<br />
sollte, <strong>in</strong>dem man dem juristischen Studium die Ausbildungsmaxime<br />
voranstellt: Wie wird man e<strong>in</strong> gesamtgesellschaftliche Wirkungsweisen<br />
nicht begreifen<strong>der</strong> Gesetzesvollzieher?<br />
Der hier vorgelegte Studienreformplan dürfte den gesellschaftlichen<br />
Erfor<strong>der</strong>nissen — selbst den herrschenden — wohl kaum angemessen<br />
se<strong>in</strong>. Die mangelhafte Konzeption resultiert — unseres<br />
Erachtens — jedoch fast zwangsläufig aus <strong>der</strong> <strong>in</strong> den ersten drei<br />
Kapiteln des Buches vorgenommenen Analyse <strong>der</strong> gegenwärtigen<br />
Situation und Diskussion um die Juristenausbildungsreform.<br />
Trotz e<strong>in</strong>es — mit e<strong>in</strong>igen E<strong>in</strong>schränkungen — s<strong>in</strong>nvollen Aufbaus<br />
<strong>der</strong> Problemstellung, e<strong>in</strong>er Fülle von verarbeitetem Material (wohl<br />
die beste Zusammenstellung <strong>der</strong> bisherigen Reformansätze und<br />
-pläne <strong>in</strong> den letzten Jahren) und e<strong>in</strong>er gut durchdachten Gesamtkonzeption<br />
bleibt das Buch <strong>in</strong> Ansätzen stecken, <strong>in</strong> <strong>der</strong> bloßen Rezeption;<br />
und es gel<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Autor<strong>in</strong> nicht, e<strong>in</strong>en eigenen Zugang zur<br />
notwendigen Ausbildungsreform zu gew<strong>in</strong>nen, <strong>der</strong> es ermöglicht, die<br />
aufgezeigte und bekannte Problematik weiterzuentwickeln.<br />
So werden nach Darstellung <strong>der</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ung<br />
die bisher vorgelegten Reformpläne dargestellt, aber lei<strong>der</strong><br />
nur referiert. E<strong>in</strong>e <strong>kritische</strong> Behandlung, die Zurückführung auf Ursachen<br />
und Interessen <strong>der</strong> extrem divergierenden Reformkonzeptionen<br />
unterbleibt völlig. Ob es sich dabei um die nur referierten Äußerungen<br />
<strong>der</strong> Teilnehmer am 48. Dt. Juristentag handelt (25) o<strong>der</strong> um die<br />
statistisches Material nur zusammenfassende Tätigkeit bei <strong>der</strong> Diskussion<br />
um die verän<strong>der</strong>ten juristischen Berufe (36—46), o<strong>der</strong> ob es<br />
sich um die rezepierte Darstellung <strong>der</strong> Kontroverse um e<strong>in</strong> neues<br />
Leitbild <strong>für</strong> Juristen (27—35) handelt, jedesmal kommt nicht mehr<br />
dabei heraus, als den bestmöglichen Kompromiß bei divergierenden<br />
Me<strong>in</strong>ungen zu f<strong>in</strong>den, den kle<strong>in</strong>sten geme<strong>in</strong>samen Nenner o<strong>der</strong> die<br />
Extrapolation frem<strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ungen, ohne sie grundsätzlich <strong>in</strong> Frage<br />
zu stellen, sie auf ihre Relevanz zu prüfen. Dies trifft genauso auf