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Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)

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Jura 523<br />

Der Entwurf des Vertiefungsstudiums (102) läßt den aufgrund<br />

von neuen Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen an Juristen nach Reformkonzeptionen<br />

Suchenden vollends im Stich, und dies offensichtlich mit<br />

<strong>der</strong> Begründung, daß „e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>seitige Schwerpunktbildung zu vermeiden<br />

ist" (102). Eigentum und Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Notstandsrecht,<br />

EDV und Recht stellen neben ausgewählten Problemen<br />

des Strafrechts und dem Wandel <strong>der</strong> Grundrechte die Kernfächer<br />

dieser Phase dar. Daß es daneben noch Wahlkurse im Zivil-, Arbeitsund<br />

Wirtschaftsrecht sowie im öffentlichen Recht und im Strafrecht<br />

gibt, kann man getrost noch erwähnen. Daß es <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Diskussion um die Integration von Sozialwissenschaften<br />

bzw. die E<strong>in</strong>bettung <strong>der</strong> Rechtswissenschaft <strong>in</strong> die Sozialwissenschaften<br />

gegeben hat und die damit verbundene Ausweitung und<br />

<strong>in</strong>haltliche Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausbildungselemente des juristischen<br />

Studiums, ist man nicht mehr geneigt zu glauben.<br />

Bei dem Anspruch dieses Reformplans <strong>für</strong> e<strong>in</strong> juristisches Studium<br />

stellt sich deshalb die Frage, ob man die bisher schon immer geübte<br />

Praxis <strong>der</strong> justizorientierten Ausbildung nicht auch begrifflich fassen<br />

sollte, <strong>in</strong>dem man dem juristischen Studium die Ausbildungsmaxime<br />

voranstellt: Wie wird man e<strong>in</strong> gesamtgesellschaftliche Wirkungsweisen<br />

nicht begreifen<strong>der</strong> Gesetzesvollzieher?<br />

Der hier vorgelegte Studienreformplan dürfte den gesellschaftlichen<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen — selbst den herrschenden — wohl kaum angemessen<br />

se<strong>in</strong>. Die mangelhafte Konzeption resultiert — unseres<br />

Erachtens — jedoch fast zwangsläufig aus <strong>der</strong> <strong>in</strong> den ersten drei<br />

Kapiteln des Buches vorgenommenen Analyse <strong>der</strong> gegenwärtigen<br />

Situation und Diskussion um die Juristenausbildungsreform.<br />

Trotz e<strong>in</strong>es — mit e<strong>in</strong>igen E<strong>in</strong>schränkungen — s<strong>in</strong>nvollen Aufbaus<br />

<strong>der</strong> Problemstellung, e<strong>in</strong>er Fülle von verarbeitetem Material (wohl<br />

die beste Zusammenstellung <strong>der</strong> bisherigen Reformansätze und<br />

-pläne <strong>in</strong> den letzten Jahren) und e<strong>in</strong>er gut durchdachten Gesamtkonzeption<br />

bleibt das Buch <strong>in</strong> Ansätzen stecken, <strong>in</strong> <strong>der</strong> bloßen Rezeption;<br />

und es gel<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Autor<strong>in</strong> nicht, e<strong>in</strong>en eigenen Zugang zur<br />

notwendigen Ausbildungsreform zu gew<strong>in</strong>nen, <strong>der</strong> es ermöglicht, die<br />

aufgezeigte und bekannte Problematik weiterzuentwickeln.<br />

So werden nach Darstellung <strong>der</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ung<br />

die bisher vorgelegten Reformpläne dargestellt, aber lei<strong>der</strong><br />

nur referiert. E<strong>in</strong>e <strong>kritische</strong> Behandlung, die Zurückführung auf Ursachen<br />

und Interessen <strong>der</strong> extrem divergierenden Reformkonzeptionen<br />

unterbleibt völlig. Ob es sich dabei um die nur referierten Äußerungen<br />

<strong>der</strong> Teilnehmer am 48. Dt. Juristentag handelt (25) o<strong>der</strong> um die<br />

statistisches Material nur zusammenfassende Tätigkeit bei <strong>der</strong> Diskussion<br />

um die verän<strong>der</strong>ten juristischen Berufe (36—46), o<strong>der</strong> ob es<br />

sich um die rezepierte Darstellung <strong>der</strong> Kontroverse um e<strong>in</strong> neues<br />

Leitbild <strong>für</strong> Juristen (27—35) handelt, jedesmal kommt nicht mehr<br />

dabei heraus, als den bestmöglichen Kompromiß bei divergierenden<br />

Me<strong>in</strong>ungen zu f<strong>in</strong>den, den kle<strong>in</strong>sten geme<strong>in</strong>samen Nenner o<strong>der</strong> die<br />

Extrapolation frem<strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ungen, ohne sie grundsätzlich <strong>in</strong> Frage<br />

zu stellen, sie auf ihre Relevanz zu prüfen. Dies trifft genauso auf

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