02.03.2014 Aufrufe

Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)

Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)

Klassenkämpfe in der BRD - Instituts für kritische Theorie (InkriT)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

416 Björn Pätzoldt<br />

Seit Anfang <strong>der</strong> sechziger Jahre hat denn auch die <strong>BRD</strong> aus dem<br />

Überangebot an Arbeitskräften <strong>in</strong> den europäischen Mittelmeerlän<strong>der</strong>n<br />

reichhaltig geschöpft.<br />

Nachdem die Zahl <strong>der</strong> ausländischen Arbeiter <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong> und<br />

Westberl<strong>in</strong> die 1/2-Millionengrenze überschritt 28 , entwarf die Bundesregierung<br />

1962 zunächst e<strong>in</strong> „Gesetz über den Aufenthalt <strong>der</strong><br />

Auslän<strong>der</strong>" 29 , das nach mehr als zweijähriger Beratung <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen<br />

Bundestagsausschüssen und im Bundesrat zu e<strong>in</strong>em umfassenden<br />

Auslän<strong>der</strong>gesetz geriet. E<strong>in</strong>en Monat vor se<strong>in</strong>er Verabschiedung,<br />

im März 1965, hatte die Auslän<strong>der</strong>beschäftigung die Millionengrenze<br />

überschritten 80 .<br />

Die Verabschiedung des Auslän<strong>der</strong>gesetzes fand also statt <strong>in</strong> zeitlicher<br />

Kongruenz mit e<strong>in</strong>er quantitativen Entwicklung <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>beschäftigung,<br />

die mittels hoheitlicher E<strong>in</strong>griffsmöglichkeiten<br />

staatlicher Kontrolle unterliegt. Bezeichnend ist, daß diese durch<br />

das Auslän<strong>der</strong>gesetz legalisierten staatlichen E<strong>in</strong>griffsmöglichkeiten<br />

<strong>in</strong> Diktion und Inhalt nicht selten den Bestimmungen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen<br />

nationalsozialistischen Verordnungen entsprechen S1 .<br />

Waren nach <strong>der</strong> APVO von 1938 „wichtige Belange des Reichs o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Volksgeme<strong>in</strong>schaft" (§ 5) und nach <strong>der</strong> KVO von 1939 „öffentliche<br />

Belange" (§ 5) Maßstab <strong>der</strong> Behandlung von Auslän<strong>der</strong>n durch die<br />

zuständigen Verwaltungsbehörden, so dienen gemäß AuslG von 1965<br />

den westdeutschen Auslän<strong>der</strong>behörden „Belange <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland" (§ 2) bzw. „erhebliche Belange" (§§ 6 und 10) als Richtschnur<br />

ihrer Auslän<strong>der</strong>politik. S<strong>in</strong>d diese Grundsätze durch den Auslän<strong>der</strong><br />

verletzt o<strong>der</strong> ersche<strong>in</strong>en sie bei Anwesenheit des Auslän<strong>der</strong>s<br />

gefährdet S2 , dann wird ihm ke<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis erteilt bzw.<br />

er wird ausgewiesen.<br />

Zur Def<strong>in</strong>ition dieser Grundsätze heißt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Auslän<strong>der</strong>gesetzes<br />

(AuslGVwv): „Als erhebliche Belange <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

s<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>s ihre <strong>in</strong>nere und äußere Sicherheit, die öffentliche<br />

Ordnung, die Sicherung wichtiger gesamtwirtschaftlicher Interessen<br />

und die Beziehung zum Ausland anzusehen" (Nr. 15 Satz 2 zu § 10).<br />

Gemäß § 6 (2) AuslG kann die „politische Betätigimg von Auslän<strong>der</strong>n<br />

... e<strong>in</strong>geschränkt o<strong>der</strong> untersagt werden, wenn die Abwehr von<br />

Störungen <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit o<strong>der</strong> Ordnung o<strong>der</strong> von Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

<strong>der</strong> politischen Willensbildung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland o<strong>der</strong> sonstige erhebliche Belange <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland es erfor<strong>der</strong>n". Betroffen hiervon ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

ausländische Arbeiter: „Störung <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung ist bei-<br />

28 Vgl. Amtliche Nachrichten <strong>der</strong> Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeit (ANBA),<br />

September 1962: 711 459 (3,2 °/o) beschäftigte ausländische Arbeiter.<br />

29 BT-Drucksache IV/868 vom 28. 12. 1962.<br />

30 ANBA März 1965: 1 061 809 (5,1 %>).<br />

31 Vgl. hierzu: Fritz Franz, Rückfall <strong>in</strong> den Polizeistaat, <strong>in</strong>: Studentische<br />

Politik, Heft 1/1970, S. 27.<br />

32 Vgl.: Zu § 2 Nr. 4 Satz 5 AuslGVwv.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!