Scholz, GmbHG, 10. Auflage - Leseprobe - Verlag Dr. Otto Schmidt
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§52 Aufsichtsrat<br />
§52<br />
Aufsichtsrat<br />
(1) Ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, so sind § 90<br />
Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2, § 95 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2 Nr. 2, § 101 Abs. 1<br />
Satz 1, § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 105, 110 bis 114, 116 des Aktiengesetzes in<br />
Verbindung mit § 93 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes, §§ 170, 171 des Aktiengesetzes<br />
entsprechend anzuwenden, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein<br />
anderes bestimmt ist.<br />
(2) Werden die Mitglieder des Aufsichtsrats vor der Eintragung der Gesellschaft<br />
in das Handelsregister bestellt, gilt § 37 Abs. 4 Nr. 3 und 3a des Aktiengesetzes<br />
entsprechend. Die Geschäftsführer haben bei jeder Änderung in den Personen<br />
der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats,<br />
aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der<br />
Mitglieder ersichtlich ist, zum Handelsregister einzureichen; das Gericht hat<br />
nach § 10 des Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekannt zu machen,<br />
dass die Liste zum Handelsregister eingereicht worden ist.<br />
(3) Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wegen Verletzung<br />
ihrer Obliegenheiten verjähren in fünf Jahren.<br />
Abs. 1 geändert durch Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. 12. 1985 (BGBl. I, 2355) und<br />
Bilanzrechtsreform-Gesetz vom 4. 12. 2004 (BGBl. I, 3166); Abs. 2 geändert durch<br />
Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz vom 25. <strong>10.</strong> 1982 (BGBl. I, 1425); Abs. 2 Satz 2<br />
geändert durch Justizkommunikationsgesetz vom 22. 3. 2005 (BGBl. I, 837); Abs. 2<br />
geändert durch EHUG vom <strong>10.</strong> 11. 2006 (BGBl. I, 2553).<br />
I. Der Aufsichtsrat der GmbH<br />
1. Der fakultative Aufsichtsrat<br />
a) Einrichtung und Bezeich-<br />
. . 1<br />
nung . . . . . . . . . . . . . .<br />
b) Rechtstatsächliche Bedeu-<br />
2<br />
tung . . . . . . . . . . . . . .<br />
c) Wegfall und Funktions-<br />
5<br />
unfähigkeit . . . . . . . . . . 12<br />
2. Der obligatorische Aufsichtsrat<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
a) Der montanmitbestimmte<br />
Aufsichtsrat . . . . . . . . . .<br />
b) Der Aufsichtsrat nach dem<br />
14<br />
MitbestG . . . . . . . . . . . 16<br />
c) Der Aufsichtsrat nach<br />
<strong>Dr</strong>ittelbG<br />
aa) Konzernfreie GmbH . . . 27<br />
bb) Konzern . . . . . . . . . .<br />
d) Der Aufsichtsrat bei „Unternehmen<br />
von öffentlichem<br />
36<br />
Interesse“ . . . . . . . . . . . 42<br />
3000 | Uwe H. Schneider<br />
Inhaltsübersicht<br />
e) Der Aufsichtsrat nach sonstigen<br />
Vorschriften . . . . . . 43<br />
f) Das Statusverfahren . . . . .<br />
g) FreiwilligeEinführungeines<br />
44<br />
mitbestimmtenAufsichtsrats<br />
3. Die organisationsrechtliche<br />
Stellung anderer Gremien<br />
(Beirat, Verwaltungsrat)<br />
47<br />
a) Die Fragestellung . . . . . . . 48<br />
b) Der schuldrechtliche Beirat .<br />
c) Originäre und zusätzliche<br />
Aufgaben des fakultativen<br />
49<br />
Aufsichtsrats . . . . . . . . .<br />
d) Sonstige statutarische Gre-<br />
51<br />
mien (Beirat usw.) . . . . . . 53<br />
e) Pflichtaufsichtsrat und Beirat<br />
4. Corporate Governance und<br />
60<br />
rechtspolitische Überlegungen . 63<br />
II. Anwendbares Recht und Auslegung<br />
1. Gesetz und Satzung . . . . . . . 68