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Scholz, GmbHG, 10. Auflage - Leseprobe - Verlag Dr. Otto Schmidt

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§52 Aufsichtsrat<br />

§52<br />

Aufsichtsrat<br />

(1) Ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, so sind § 90<br />

Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2, § 95 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2 Nr. 2, § 101 Abs. 1<br />

Satz 1, § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 105, 110 bis 114, 116 des Aktiengesetzes in<br />

Verbindung mit § 93 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes, §§ 170, 171 des Aktiengesetzes<br />

entsprechend anzuwenden, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein<br />

anderes bestimmt ist.<br />

(2) Werden die Mitglieder des Aufsichtsrats vor der Eintragung der Gesellschaft<br />

in das Handelsregister bestellt, gilt § 37 Abs. 4 Nr. 3 und 3a des Aktiengesetzes<br />

entsprechend. Die Geschäftsführer haben bei jeder Änderung in den Personen<br />

der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats,<br />

aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der<br />

Mitglieder ersichtlich ist, zum Handelsregister einzureichen; das Gericht hat<br />

nach § 10 des Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekannt zu machen,<br />

dass die Liste zum Handelsregister eingereicht worden ist.<br />

(3) Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wegen Verletzung<br />

ihrer Obliegenheiten verjähren in fünf Jahren.<br />

Abs. 1 geändert durch Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. 12. 1985 (BGBl. I, 2355) und<br />

Bilanzrechtsreform-Gesetz vom 4. 12. 2004 (BGBl. I, 3166); Abs. 2 geändert durch<br />

Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz vom 25. <strong>10.</strong> 1982 (BGBl. I, 1425); Abs. 2 Satz 2<br />

geändert durch Justizkommunikationsgesetz vom 22. 3. 2005 (BGBl. I, 837); Abs. 2<br />

geändert durch EHUG vom <strong>10.</strong> 11. 2006 (BGBl. I, 2553).<br />

I. Der Aufsichtsrat der GmbH<br />

1. Der fakultative Aufsichtsrat<br />

a) Einrichtung und Bezeich-<br />

. . 1<br />

nung . . . . . . . . . . . . . .<br />

b) Rechtstatsächliche Bedeu-<br />

2<br />

tung . . . . . . . . . . . . . .<br />

c) Wegfall und Funktions-<br />

5<br />

unfähigkeit . . . . . . . . . . 12<br />

2. Der obligatorische Aufsichtsrat<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

a) Der montanmitbestimmte<br />

Aufsichtsrat . . . . . . . . . .<br />

b) Der Aufsichtsrat nach dem<br />

14<br />

MitbestG . . . . . . . . . . . 16<br />

c) Der Aufsichtsrat nach<br />

<strong>Dr</strong>ittelbG<br />

aa) Konzernfreie GmbH . . . 27<br />

bb) Konzern . . . . . . . . . .<br />

d) Der Aufsichtsrat bei „Unternehmen<br />

von öffentlichem<br />

36<br />

Interesse“ . . . . . . . . . . . 42<br />

3000 | Uwe H. Schneider<br />

Inhaltsübersicht<br />

e) Der Aufsichtsrat nach sonstigen<br />

Vorschriften . . . . . . 43<br />

f) Das Statusverfahren . . . . .<br />

g) FreiwilligeEinführungeines<br />

44<br />

mitbestimmtenAufsichtsrats<br />

3. Die organisationsrechtliche<br />

Stellung anderer Gremien<br />

(Beirat, Verwaltungsrat)<br />

47<br />

a) Die Fragestellung . . . . . . . 48<br />

b) Der schuldrechtliche Beirat .<br />

c) Originäre und zusätzliche<br />

Aufgaben des fakultativen<br />

49<br />

Aufsichtsrats . . . . . . . . .<br />

d) Sonstige statutarische Gre-<br />

51<br />

mien (Beirat usw.) . . . . . . 53<br />

e) Pflichtaufsichtsrat und Beirat<br />

4. Corporate Governance und<br />

60<br />

rechtspolitische Überlegungen . 63<br />

II. Anwendbares Recht und Auslegung<br />

1. Gesetz und Satzung . . . . . . . 68

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