Scholz, GmbHG, 10. Auflage - Leseprobe - Verlag Dr. Otto Schmidt
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§ 17 a.F. Nachtrag MoMiG Veräußerung von Teilen des Geschäftsanteils<br />
Hinblick auf vor dem 1. November 2008 errichtete oder durch Formwechsel<br />
entstandene Altgesellschaften ist weiter wie folgt zu differenzieren: (1) Eine<br />
(konkrete) Unrichtigkeit in der Gesellschafterliste, die bereits vor dem 1. 11.<br />
2008 vorhanden war und dem Berechtigten i.S. von § 16 Abs. 3 Satz 2 zuzurechnen<br />
ist, kann frühestens nach dem 1. 5. 2009 (also ab dem 2. 5. 2009, 0 Uhr)<br />
zum gutgläubigen Erwerb führen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 EG<strong>GmbHG</strong>). Diese Regelung<br />
einer 6-monatigen Karenzzeit dient dazu, es den Gesellschaften und ihren<br />
Gesellschaftern zu ermöglichen, die materiell-rechtliche Richtigkeit der Gesellschafterliste<br />
zu überprüfen und ggf. eine Unrichtigkeit durch Einreichung einer<br />
geänderten Gesellschafterliste zu korrigieren 1 . Berechtigte könnten in dieser<br />
Zeit auch ohne Einvernehmen mit der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern<br />
einen Widerspruch auf der Grundlage einer einstweiligen Verfügung der Listeneintragung<br />
zuordnen lassen, um somit einen gutgläubigen Erwerb zu verhindern.<br />
(2) In dem Fall, dass die Unrichtigkeit der Gesellschafterliste dem Berechtigten<br />
nicht i.S. von § 16 Abs. 3 Satz 3 zugerechnet werden kann, kommt ein<br />
gutgläubiger Erwerb erst nach Ablauf der 3-Jahresfrist, also ab dem 2. 11. 2011,<br />
0 Uhr in Betracht (§ 3 Abs. 3 Satz 2 EG<strong>GmbHG</strong>). – Bei den Anfangsterminen ist<br />
jeweils auf das schuldrechtliche Kausalgeschäft abzustellen 2 .<br />
§17<br />
Veräußerung von Teilen des Geschäftsanteils<br />
§ 17 aufgehoben durch MoMiG vom 23. <strong>10.</strong> 2008 (BGBl. I 2008, 2026).<br />
I. Gesetzesänderung und Änderungszwecke<br />
. . . . . . . . . . . 1<br />
II. Voraussetzungen der Teilung<br />
1. Konzeption . . . . . . . . . . . . 4<br />
2. Gesellschaftererklärung zur<br />
Teilung . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Inhaltsübersicht<br />
3. Gesellschafterbeschluss . . . . 7<br />
4. Inhaltliche Vorgaben . . . . . . 9<br />
5. Änderung der Gesellschafterliste 10<br />
6. Statutarische Regelungen . . . . 11<br />
III. Inkrafttreten der Gesetzesaufhebung<br />
. . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Schrifttum: Förl, Die neue Teilbarkeit von Geschäftsanteilen – einfach (und) gut?,<br />
RNotZ 2008, 409; Fröhlich, GmbH-Teilung von Geschäftsanteilen. Wesentliche Erleichterungen<br />
durch das MoMiG, GmbH-StB 2009, 83; Mayer, D., Der Erwerb einer<br />
GmbH nach den Änderungen durch das MoMiG, DNotZ 2008, 403.<br />
1 Vgl. Rodewald, GmbHR 2009, 196, 199; Wedemann, GmbHR 2008, 1131.<br />
2 Rodewald, GmbHR 2009, 196, 199.<br />
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