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Scholz, GmbHG, 10. Auflage - Leseprobe - Verlag Dr. Otto Schmidt

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§52 Aufsichtsrat<br />

schende Unternehmen im (qualifizierten) faktischen Aktienkonzern, 1992; Reuter,<br />

Die Konzerndimension des KonTraG und ihre Umsetzung in Konzernobergesellschaften,<br />

DB 1999, 2251; Riesenkampff, Haftet die Mutter für Verstöße der Tochter<br />

gegen EG-Kartellrecht, in: FS Peltzer, 2001, S. 359; Rowedder, Die Rechte des Aufsichtsrates<br />

in der beherrschten Gesellschaft, in: FS Duden, 1977, S. 501; Säcker, Zur<br />

Problematik von Mehrfachfunktionen im Konzern, ZHR 151 (1987), 59; Scheffler,<br />

Die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats im Konzern, DB 1994, 793;<br />

M. <strong>Schmidt</strong>, Konzernsteuerung über Aufsichtsräte, in: FS Imhoff, 1998, S. 67; Uwe<br />

H. Schneider, Der Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens im Konzern, in: FS<br />

Hadding, 2004, S. 621; Uwe H. Schneider, Der Aufsichtsrat des abhängigen Unternehmens<br />

im Konzern, in: FS Raiser, 2005, S. 341; Uwe H. Schneider, Aufsichtsratshaftung<br />

im Konzern, in: Krieger/Uwe H. Schneider (Hrsg.), Handbuch Managerhaftung,<br />

2007, § 7, S. 245; Uwe H. Schneider, Konzernleitung als Rechtsproblem. –<br />

Überlegungen zu einem Konzernverfassungsrecht, BB 1981, 249; Uwe H. Schneider,<br />

Das Informationsrecht des Aufsichtsratsmitglieds einer Holding AG, in: FS Kropff,<br />

1997, S. 271; Semler, Doppelmandatsverbund im Konzern, in: FS Stiefel, 1987,<br />

S. 719; Strohn, Die Verfassung der Aktiengesellschaft im faktischen Konzern, 1977;<br />

Theisen, Der Konzern, 2. Aufl. 2000; Theisen, Die Konzernüberwachung durch den<br />

Aufsichtsrat, Die Mitbestimmung 1993, Heft 11, S. 44; Timm, Die Aktiengesellschaft<br />

als Konzernspitze, 1980; Timm, Die Mitwirkung des Aufsichtsrates bei unternehmensstrukturellen<br />

Entscheidungen, DB 1980, 1201; Turner, Zur Stellung des<br />

Aufsichtsrats im beherrschten Unternehmen, DB 1991, 583; Windbichler, Arbeitsrecht<br />

im Konzern, 1989.<br />

a) Der Aufsichtsrat in der herrschenden GmbH<br />

Die Konzernierung führt zu tiefgreifenden Veränderungen in der Entscheidungsorganisation<br />

der Konzernunternehmen. Zwar gibt es keine besonderen für<br />

den Konzern vorgesehenen Konzernleitungs- und Konzernüberwachungsorgane.<br />

Wohl aber ändern und erweitern sich die Zuständigkeiten und die Aufgaben der<br />

Organe in den Konzernunternehmen. Die Konzernbildung hat Auswirkungen<br />

auf die Aufgaben des Aufsichtsrats, auf die Befugnisse der Aufsichtsratsmitglieder,<br />

auf ihre Verantwortung und ihre Pflichten. Im <strong>GmbHG</strong> ist dies nicht besonders<br />

berücksichtigt und geregelt. Aus den Verweisungen in § 52, § 1 Abs. 1<br />

Nr. 3 <strong>Dr</strong>ittelbG und § 25 MitbestG ergeben sich nur punktuelle Antworten, wie<br />

etwa aus § 90 AktG, wo die Konzernlage besonders angesprochen wird.<br />

aa) Ist die GmbH herrschendes Unternehmen im Konzern, so gehört zu den<br />

Aufgaben der Geschäftsführer die Konzerngeschäftsführung. Die Wahrnehmung<br />

des Einflusses aus den Beteiligungen, Unternehmensverträgen usw. auf die Geschäftsführung<br />

der Konzernunternehmen ist nicht Vermögensverwaltung, sondern<br />

verpflichtet zur Gestaltung der von den Konzernunternehmen wahrgenommenen<br />

unternehmerischen Tätigkeit. Da die Überwachung des Aufsichtsrats<br />

Funktionskontrolle ist und Adressat die Geschäftsführer sind, hat der Aufsichtsrat<br />

die Geschäftsführer bei ihrer Konzernleitung zu überwachen und sie<br />

insoweit zu beraten 1 . Unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichts des Ab-<br />

1 Hüffer, AktG, § 111 Rdnr. 10; Mertens, in: KölnKomm. AktG, § 111 Rdnr. 23; Hoffmann-Becking,<br />

ZHR 159 (1995), 325, 329; Kleindiek, in: Hommelhoff/Hopt/v. Werder<br />

(Hrsg.), Handbuch Corporate Governance, 2003, S. 588; Uwe H. Schneider, in: FS Hadding,<br />

2004, S. 621; weitergehend aber Hoffmann-Becking, in: MünchHdb. GesR IV AG,<br />

3. Aufl., § 29 Rdnr. 25; Götz, ZGR 1998, 524, 539.<br />

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Uwe H. Schneider

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