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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

haften Absenkung (10 cm-Isolinie, vgl. Kap. 5.2.2) hinaus, angegeben.<br />

Entlang der ersten 1.700 m des Ableitungsgraben Nord von Westen beläuft<br />

sich die Reichweite der Absenkung auf r<strong>und</strong> 420 m. Im Bereich der<br />

beiden Pumpenbauwerke Höhe Grüselgraben <strong>und</strong> Vorflutgraben Nord<br />

kann sie noch weiter, nämlich bis 530 m reichen. Die Gesamtbauzeit des<br />

Ableitungsgraben Nord ist nach Baulogistikkonzept mit zehn Monaten<br />

angegeben; die Dauer der Absenkung wird nach <strong>UVS</strong> insgesamt auf etwa<br />

vier bis acht Wochen geschätzt.<br />

Damit werden mehrere gr<strong>und</strong>wassergespeiste Gräben, vom Loosgrabensystem<br />

im Westen bis <strong>zu</strong>m Grüselgraben im Osten, Keckeisgrenzgraben<br />

<strong>und</strong> Vorflutgraben Nord sowie gr<strong>und</strong>sätzlich auch Feuchtbiotope, v.a. im<br />

zentralen Teil der Lüsse (FR 07) <strong>und</strong> bei Moosschwaige (FR 08), getroffen.<br />

Bei den terrestrischen Lebensräumen sind - unter Berücksichtigung<br />

der in der <strong>UVS</strong> empfohlenen Koordination der Wasserhaltungen (<strong>UVS</strong><br />

Kap. 11.4.1) - angesichts der geringen Dauer der Absenkung keine Wirkungen<br />

<strong>zu</strong> erwarten. Bei den betroffenen Bächen <strong>und</strong> Gräben handelt sich<br />

um stark gr<strong>und</strong>wassergespeiste Gewässer, womit die erforderlichen Absenkungen<br />

hier <strong>zu</strong> Abflussminderungen führen können, die unten in Kap.<br />

5.1.3 behandelt sind.<br />

Weiterhin abweichend kann es mit Errichtung der neuen Gr<strong>und</strong>wasserregelung<br />

im Bereich der neuen S/L-Bahn in der Bau- <strong>und</strong> Erprobungsphase<br />

bis <strong>zu</strong>r Einstellung des neuen Gleichgewichts<strong>zu</strong>stands <strong>zu</strong> einer gegenüber<br />

der Betriebsphase etwas erhöhten Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung kommen (Störungsbetrachtung<br />

für den schlechtesten Fall gemäß <strong>UVS</strong>). Die Störung<br />

würde sich jedoch nur in Teilbereichen auswirken. Bei entsprechenden<br />

"Ausschlägen" kann aber durch geeignete Maßnahmen gegengesteuert<br />

werden. Es besteht u.a. die Möglichkeit, vermehrt Gr<strong>und</strong>wasser aus dem<br />

Ableitungsgraben Nord in die Gräben <strong>und</strong> Bäche im Abstrom aus<strong>zu</strong>leiten,<br />

<strong>und</strong> so bei niedrigen Gr<strong>und</strong>wasserständen deren Infiltration in das Gr<strong>und</strong>wasser<br />

<strong>zu</strong> fördern. Es ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass von der nur kurzfristigen<br />

Absenkung über den in der Betriebsphase angesetzten Wirkbereich<br />

hinaus keine nennenswerte Beeinträchtigung erfolgen wird (<strong>zu</strong> Abfluss<br />

Fließgewässer vgl. auch Kap. 5.1.3).<br />

Stoffliche Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit<br />

Nach <strong>UVS</strong> 11, Schutzgut Wasser, ist durch Sicherheitsvorschriften <strong>und</strong><br />

verschiedene Minimierungsmaßnahmen gewährleistet, dass eine Belastung<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers durch (organische) Partikel oder gar Schadstoffe<br />

vermieden wird (vgl. <strong>UVS</strong> Kap. 11.1.4.3, Bauzeitliche Gesamtbetrachtung).<br />

Das Risiko, dass es <strong>zu</strong> lokal begrenzten stofflichen Beeinträchtigungen<br />

der Beschaffenheit des Gr<strong>und</strong>wassers in der Bauzeit kommt, wird<br />

100 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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