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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

terschutzes als "von mittlerer Bedeutung" eingestuft ist (Lichtfangstandort<br />

N04, vgl. Kap. A.17). Die vorrangig wertbestimmenden Arten der lokalen<br />

Biozönose 66 sind maximal als mittel empfindlich eingestuft, womit sich<br />

Konfliktstufe 2 ergibt.<br />

Etwas höher an<strong>zu</strong>setzen ist der Konflikt für die ebenfalls in Belastungszone<br />

2 fallenden Flächen der FR 05 im östlichen Anschluss, die Halbtrockenrasen<br />

<strong>und</strong> trockene Magerwiesen, Gebüsche <strong>und</strong> Kleingewässer umfassen.<br />

Dort erfolgten keine Lichtfänge; das Arteninventar dürfte aber<br />

durch die Daten <strong>zu</strong>m eng benachbarten Standort N04 relativ gut abgebildet<br />

werden (vgl. oben; dominant Magerrasenarten), jedoch sind angesichts<br />

der Wertigkeiten, die der Bereich bei anderen Evertebratengruppen<br />

maximal erreicht, <strong>zu</strong>mindest einzelne weitere bedeutsame Artvorkommen<br />

nicht aus<strong>zu</strong>schließen. Weiterhin ist die an N04 angeflogene gefährdete<br />

Köcherfliege Leptocerus tineiformis sicher auf die dortigen Tümpel <strong>zu</strong> beziehen<br />

(vgl. Kap. C, Daten <strong>zu</strong> Standort ML04 <strong>und</strong> Kap. A.20, Gewässer<br />

MS022n <strong>und</strong> MS022s). Damit ist für die betroffenen Teilflächen von FR 05<br />

Konfliktstufe 3 an<strong>zu</strong>setzen.<br />

Die Belastungszonen 3 <strong>und</strong> 4 erfassen dagegen Teile des FR 05, die sehr<br />

stark von Äckern, ruderalisierten Grünländern <strong>und</strong> Siedlung dominiert<br />

werden. Nur punktuell bis kleinflächig sind mit Pionierfluren auf Kies, Magerwiese,<br />

Tümpel <strong>und</strong> Hecken naturnähere Kleinstrukturen eingestreut.<br />

Damit wären hier im ungünstigsten Fall geringe Konflikte <strong>zu</strong> erwarten<br />

(Konfliktstufe 2).<br />

Straßenbeleuchtung bei der Allgemeinen Luftfahrt (St 2084): Auswirkung<br />

1 - Die beleuchtete Straße folgt auf einer Länge von etwa 1.000 m<br />

unmittelbar dem Nordrand der Flughafenwiesen Nord (FR 02), womit die<br />

Extensivwiesen größerflächig belastet werden (Zonen 2 bis 4). Relevant<br />

sind allerdings nur die Wiesenflächen entlang der westlichen zwei Drittel<br />

der Straße, da die dem Ostabschnitt vorgelagerten Flächen in Teilen überbaut<br />

werden. In Analogie <strong>zu</strong>r Straßenbeleuchtung nördlich des Vorfelds<br />

(vgl. oben) ist für den unmittelbaren Belastungsbereich die Konfliktstufe<br />

2-3 an<strong>zu</strong>geben.<br />

Auswirkung 2 - Im südöstlichen Anschluss an die Straßenbeleuchtung fällt<br />

eine etwa 15 ha große Teilfläche von Funktionsraum 13, Dreilooswiesen,<br />

in Belastungszone 4, kleinflächig auch in 3. In diesem Bereich wurden<br />

keine Untersuchungen an Nachtfaltern durchgeführt. Die Fläche wird<br />

großflächig von Acker <strong>und</strong> Intensivgrünland dominiert <strong>und</strong> auch die wenigen<br />

Kleinstrukturen lassen keine nennenswerten Bestände erwarten (ein<br />

66 Ethmia dodecea, Epinotia signatana, Scopula rubiginata, Calamotropha paludella, Pediasia luteella, Hadena<br />

compta, Neosphaleroptera nubilana; vgl. Kap. A.17 <strong>und</strong> Datendokumentation, Kap. C.1<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 175

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