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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

Tab. 4 Funktionsraumbezogene Analyse <strong>und</strong> Bewertung von Belastungen durch Lärm<br />

<strong>und</strong> optische Stimuli in der Bauphase<br />

Erläuterungen: Berücksichtigt sind ausschließlich störungs- <strong>und</strong> vorrangig naturschutzrelevante Arten. * - Konfliktstufe unter Berücksichtigung der empfohlenen<br />

Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen, geklammert ohne Berücksichtigung der empfohlenen Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen;<br />

Sonderfall "Flughafenwiesen" - keine Wichtung von Effektdistanzen, die vom Zaun aus gesehen über die Bahn reichen (Bereiche fungieren<br />

nach Geländebeobachtungen als "sicherer" Rück<strong>zu</strong>gsraum bei Störungen).<br />

Konflikt Beschreibung<br />

• Transportwege: Lieferverkehre für die Baustelle Abschirmungswall Hallbergmoos im Zeitraum<br />

Monat 25 bis 28 auf der ED 30 auf kurzer Strecke im SW-Eck des FR über die vergleichsweise<br />

kurze Bauzeit von 5 Monaten mit deutlicher Zusatzbelastung von etwa 20 %<br />

(maximal 350 Lkw/Tag vs. DTV von etwa 1.800 Kfz/ Tag) <strong>und</strong> entsprechend auch erhöhtem<br />

Störungspotenzial<br />

- im Nahbereich bis 100 m 1 BP Rebhuhn, ansonsten 1 BP Feldsperling<br />

- im 100 bis 250 m-Korridor einzelne BP Goldammer<br />

Angesichts Vorbelastung, randlichem Verlauf der Straße <strong>und</strong> relativer Kürze der Belastungsphase<br />

keine nennenswerte Wirkung.<br />

FR 06 - Nördliche Randzone<br />

0, kein Konflikt Vorabmaßnahmen<br />

• Baustellen: Neubau St 2084 <strong>und</strong> Rollbrücke Y1 mit Gr<strong>und</strong>wasserwanne sowie Straßenprovisorium<br />

[Monat 2 bis 20]<br />

Bauzeitliche Störungen im FR durch die Vorabmaßnahmen im Wesentlichen in Bereichen<br />

mit auch potenzieller dauerhafter Minderung der Habitateignung durch Straßenneubau<br />

(Kap. 5.2.5), nur jenseits des geplanten Abschirmungswalls <strong>zu</strong>sätzlich 1 BP Goldammer im<br />

weiteren Einflussbereich der Baumaßnahme (100 bis 250 m Entfernung)<br />

• Keine Baustraßen außerhalb der Baufelder <strong>und</strong> keine übergeordneten Transportwege mit<br />

darüber hinaus reichenden Wirkungen<br />

0, kein Konflikt 1. Investmaßnahme, Teil 1 <strong>und</strong> 2 (Monat 20 <strong>und</strong> 33)<br />

FR 07- Lüsse<br />

• Baustellen: Aufschüttungen <strong>und</strong> Aussichtshügel Attaching [Monat 13 bis 24]<br />

Keine <strong>zu</strong>sätzlichen bauzeitlichen Betroffenheiten, die über die angesetzte dauerhafte Minderung<br />

der Habitateignung durch Betrieb der St 2084 <strong>und</strong> die Kulissenwirkung der hohen<br />

Aufschüttungen hinausgehen<br />

• Keine Baustraßen außerhalb der Baufelder <strong>und</strong> keine übergeordneten Transportwege mit<br />

darüber hinaus reichenden Wirkungen<br />

1, sehr gering Vorabmaßnahmen<br />

• Baustellen: 1 - Goldach-Verlegung mit Baustelleneinrichtungsfläche [Monat 6 bis 13], 2 -<br />

Verlängerung Verrohrung Nord [Monat 6 bis 13], 3 - Gr<strong>und</strong>wasserregelung Versickerung<br />

<strong>und</strong> Spartenverlegung [Monat 4 bis 11], 4 - Weststück Ableitungsgraben Nord [= AGN;<br />

Monat 5 bis 14]<br />

Durch bauzeitliche Störungen aus den o.g. Quellen<br />

- vorübergehender Verlust von zwei Brutrevieren der lärmempfindlichen Wachtel möglich<br />

(hier innerhalb der 55 dB(A)-Isophone)<br />

- ansonsten im potenziellen Einflussbereich einzelne BP der wenig störempfindlichen Arten<br />

Goldammer (2) <strong>und</strong> Feldsperling (3) sowie Wiesenweihe im Nahrungsbiotop<br />

Mögliche Beeinträchtigung der Feldlerche (1 BP) in der weiteren Außenzone ihrer Effektdistanz<br />

(250 bis 400 m) ist bereits bei den dauerhaften Wirkungen der Wegneuanlage<br />

nördlich des AGN gewertet<br />

• Baustraßen unmittelbar entlang Nordrand Baufeld mit entsprechender Außenwirkung, diese<br />

sind bereits oben beim Baustellenbetrieb berücksichtigt (siehe u.a. Wachtel); keine Wirkungen<br />

von übergreifenden Transportwegen auf FR<br />

0, kein Konflikt 1. Investmaßnahme, Teil 1 (Monat 20)<br />

• Baustellen: Erdbau <strong>und</strong> Oberbau S/L-Bahn [Monat 13 bis 34], mit Entwässerung [im rele-<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 109

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