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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

betroffen sein können (mäßige Reduktion der Siedlungsdichte möglich,<br />

maximal 25 %).<br />

Distanz 100-250 m vom Fahrbahnrand: Geringe Beeinträchtigung möglich,<br />

wobei auch wertbestimmende Arten von sehr begrenzten Funktionsverlusten<br />

betroffen sein können (geringe Reduktion der Siedlungsdichte<br />

möglich, maximal 10 %).<br />

• Stark befahrene Straßen (DTV 10.000 bis 20.000 Kfz/Tag)<br />

Distanz 0-100 m vom Fahrbahnrand: Deutliche Beeinträchtigung möglich;<br />

hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch wertbestimmende Arten von<br />

deutlichen Funktionsverlusten betroffen sind (deutliche Reduktion der<br />

Siedlungsdichte möglich, maximal 50 %).<br />

Distanz 100-250 m vom Fahrbahnrand 14 : Mäßige Beeinträchtigung<br />

möglich, wobei auch wertbestimmende Arten von begrenzten Funktionsverlusten<br />

betroffen sein können (mäßige Reduktion der Siedlungsdichte<br />

möglich, maximal 25 %).<br />

• Sehr stark befahrene Straßen (DTV 20.000 bis 50.000 Kfz/Tag)<br />

Distanz 0-100 m vom Fahrbahnrand: Starke Beeinträchtigung der Vogelgemeinschaften<br />

möglich; hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch wertbestimmende<br />

Arten von deutlichen bis sehr deutlichen Funktionsverlusten<br />

betroffen sind (starke Reduktion der Siedlungsdichte > 50 %, ggf.<br />

auch Totalausfall möglich).<br />

Distanz 100-250 m vom Fahrbahnrand: Deutliche Beeinträchtigung der<br />

Vogelgemeinschaften möglich, wobei auch wertbestimmende Arten von<br />

deutlichen Funktionsverlusten betroffen sein können (deutliche Reduktion<br />

der Siedlungsdichte, maximal 50 %).<br />

• Straßen mit einer DTV ≥ 50.000 Kfz/Tag, i.W. Autobahnen<br />

Deutliche bis starke Beeinträchtigungen bis in eine Distanz von 250 m,<br />

ggf. auch darüber hinaus möglich. Der Fall einer in Hinblick auf Schallimmissionen<br />

bewertungsrelevanten Erhöhung des Straßenverkehrs auf<br />

<strong>zu</strong>bringenden Autobahnen bzw. vergleichbaren Straßen ist bei dem<br />

Vorhaben nicht gegeben <strong>und</strong> auf weitere Überlegungen <strong>zu</strong> entsprechenden<br />

Effekten wird deshalb verzichtet.<br />

Die Konfliktermittlung erfolgt durch teils art- <strong>und</strong> situationsbezogene Abschät<strong>zu</strong>ng<br />

von Habitatverlusten im Straßenumfeld nach den o.g. Ansät-<br />

14 Im Unterschied <strong>zu</strong>r Vorgehensweise im ROV unterscheiden wir bezüglich der Minderung der Habitateignung<br />

nicht mehr zwischen Offenland <strong>und</strong> Wald. Zum einen werden von den vorhabensbedingten Veränderungen im<br />

Verkehrswegenetz bzw. der Befahrungsintensität Waldvögel nur in äußert geringem Umfang überhaupt getroffen,<br />

<strong>zu</strong>m anderen liegen aus den oben bereits erwähnten Forschungsvorhaben Hinweise darauf vor, dass bei<br />

<strong>und</strong>ifferenzierter Betrachtung ohne Artanalyse auch für Waldvögel ähnlich hohe Effektdistanzen an<strong>zu</strong>setzen<br />

sind wie für Offenland- <strong>und</strong> Gebüschbrüter.<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 41

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