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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

5.1.6 Zerschneidung/Kollisionen<br />

Zerschneidungseffekte sind für die Bauphase ausschließlich als Erhöhung<br />

der Kollisionsgefahr für Tiere <strong>zu</strong> betrachten, da sich die Bauverkehre auf<br />

bereits vorhandenen - <strong>und</strong> damit bereits als strukturelle Barriere wirkenden<br />

- Straßen, auf Baustraßen innerhalb der Baufelder <strong>und</strong> damit im Bereich<br />

der Flächeninanspruchnahme oder auf Straßenneuanlagen bewegen,<br />

deren strukturelle Zerschneidungswirkung erforderlichenfalls bei den<br />

dauerhaften Projektwirkungen berücksichtigt ist (vgl. Kap. 5.2.6).<br />

Die Phase der Vorabmaßnahmen ist von zahlreichen Linienbaustellen<br />

ohne flächig ausgebildete Baufelder geprägt. Es handelt sich dabei im<br />

Wesentlichen um parallel <strong>zu</strong>r bestehenden Nordbahn verlaufende Baustellen<br />

für Ableitungsgraben Nord, St 2084, Gr<strong>und</strong>wasserregelung <strong>und</strong> südlich<br />

der bestehenden Nordbahn auch Erdinger Allee sowie entlang des Ostrands<br />

des künftigen <strong>und</strong> bestehenden Flughafengeländes für Abfanggraben<br />

Ost <strong>und</strong> ED 5. Entlang der Baustellen im Osten finden <strong>zu</strong>sätzlich noch<br />

umfängliche Bauverkehre von <strong>und</strong> <strong>zu</strong>m Knoten Ost statt (Verkehrsknoten<br />

Erdinger Allee-ED 5-Südring). Die übrigen Baustellen werden <strong>zu</strong> kurzzeitig<br />

betrieben bzw. die Bauverkehre finden nur über kurze Zeiträume <strong>und</strong> in<br />

einem so geringen Umfang statt, dass ein relevantes Kollisionsrisiko nicht<br />

<strong>zu</strong> erwarten ist. Lieferverkehre erfolgen größtenteils über FTO bzw. von<br />

dort über St 2084 <strong>und</strong> St 2584 (Angaben <strong>zu</strong> den Baustellen bzw. den<br />

Baustellenverkehren wie oben nach Schalltechnische Untersuchung, Teil<br />

F, Bilder 1, 3, 5, 7 <strong>und</strong> Anhang 1).<br />

Während der Vorabmaßnahmen<br />

• könnte eine gewisse <strong>zu</strong>sätzliche Belastung von der Linienbaustelle für<br />

den neuen Ableitungsgraben Nord ausgehen, die außerhalb des Bereichs<br />

diesbezüglicher Vorbelastungen verläuft. Hier sind über einen<br />

Zeitraum von etwa acht Monaten bis über 30 Lkw-Bewegungen/St<strong>und</strong>e<br />

prognostiziert. Ein entsprechender Konflikt ist angesichts der begrenzten<br />

Dauer <strong>und</strong> des begrenzten Ausmaßes der Verkehre sowie der<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich guten Einsehbarkeit in weithin offenem Gelände ohne besondere<br />

Risikosituationen als sehr gering ein<strong>zu</strong>stufen (betrifft FR 07<br />

<strong>und</strong> 08, Lüsse <strong>und</strong> Grünschwaige/Schwaigermoos, KS 1);<br />

• ist eine <strong>zu</strong>sätzliche Belastung auch für den Korridor zwischen dem<br />

künftigen Flughafengelände <strong>und</strong> der FTO an<strong>zu</strong>setzen. Hier wird <strong>zu</strong>r<br />

Herstellung des neuen AGO <strong>und</strong> dessen Anbindung an den Vorflutgraben<br />

Nord eine Baustraße in einem bis dato kaum erschlossenen Bereich<br />

neu angelegt <strong>und</strong> über einen Zeitraum von 8 bis 9 Monaten in teils<br />

durchaus nennenswertem Umfang befahren (bis <strong>zu</strong> etwa 50 Lkw/St<strong>und</strong>e).<br />

Wie oben für den AGN ist auch bei dieser Baustraße angesichts<br />

der strukturellen Ausstattung des Umfelds nicht von besonderen Risi-<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 119

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