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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

Tab. 4 Funktionsraumbezogene Analyse <strong>und</strong> Bewertung von Belastungen durch Lärm<br />

<strong>und</strong> optische Stimuli in der Bauphase<br />

Erläuterungen: Berücksichtigt sind ausschließlich störungs- <strong>und</strong> vorrangig naturschutzrelevante Arten. * - Konfliktstufe unter Berücksichtigung der empfohlenen<br />

Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen, geklammert ohne Berücksichtigung der empfohlenen Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen;<br />

Sonderfall "Flughafenwiesen" - keine Wichtung von Effektdistanzen, die vom Zaun aus gesehen über die Bahn reichen (Bereiche fungieren<br />

nach Geländebeobachtungen als "sicherer" Rück<strong>zu</strong>gsraum bei Störungen).<br />

Konflikt Beschreibung<br />

FR 13 - Dreilooswiesen<br />

• Baustellen: Aufschüttungen Knoten Ost [Monat 13 bis 29]<br />

Bauzeitliche Störungen im FR in der gegebenen Bauphase eher gering <strong>und</strong> sämtlich in den<br />

Bereichen mit auch dauerhafter Minderung der Habitateignung durch Straßenneubau (Kap.<br />

5.2.5); keine darüber hinaus gehenden Beeinträchtigungen erkennbar<br />

• Keine Baustraßen außerhalb der Baufelder, deren Einflussbereich über die o.g. Störungszone<br />

hinausreicht<br />

• Mehrbelastung FTO Süd im Schnitt 24 [Monat 20 bis 25] bzw. 54 Lkw/St<strong>und</strong>e [Monat 26<br />

bis 34], d.h. im Verhältnis <strong>zu</strong>m Gesamtaufkommen von über 18.000 Kfz/Tag sehr gering<br />

bis gering (etwa 1 bis 3 %) <strong>und</strong> auch für potenziell störempfindliche Arten ohne Relevanz<br />

3, mittel Vorabmaßnahmen<br />

• Baustellen: 1 - Neu-/Ausbau Erdinger Allee mit Baustraße im Südteil [im relevanten Bereich<br />

vor allem Monat 2 bis 10], 2 - Neubau ED 5 <strong>und</strong> Abfanggraben Ost mit Zwischenlager<br />

2 im Westen [Monat 2 bis 8 <strong>und</strong> 7 bis 15], Neubau St 2084 im Norden [Monat 2 bis 16],<br />

Geländeaufschüttungen Knoten Ost im Südteil [Monat 5 bis 14]<br />

Bauzeitliche Störungen im FR durch die Vorabmaßnahmen in den Bereichen mit auch dauerhafter<br />

Minderung der Habitateignung entlang ED 5 <strong>und</strong> St 2084 neu durch Straßenneubau<br />

bereits weitestgehend berücksichtigt (Kap. 5.2.5), Beeinträchtigungen insgesamt aber<br />

angesichts der Störungsintensität vorübergehend etwas höher an<strong>zu</strong>setzen (siehe da<strong>zu</strong> unten,<br />

durch summarische Betrachtung in jedem Fall abgedeckt); <strong>zu</strong> möglichen <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Störungen durch Liefer- <strong>und</strong> Baustellenverkehre auf St 2584 <strong>und</strong> FTO siehe unten.<br />

• Keine Baustraßen außerhalb der Baufelder, deren Einflussbereich über die bei den Baustellen<br />

angesetzte Störungszone hinausreicht<br />

• Übergreifender Transport über FTO Mitte <strong>und</strong> Süd im Osten sowie St 2584 im Südteil des<br />

FR angesichts der Vorbelastung allenfalls gering (25 bis 35 Lkw/St<strong>und</strong>e vs. über 15.000<br />

Kfz/Tag)<br />

- entlang FTO <strong>und</strong> St 2584 im 100 m Korridor die lärmempfindliche Wachtel mit einem<br />

Brutrevier in etwa 100 m Entfernung von der FTO, Wiesenbrüter mit teils höheren Effektdistanzen,<br />

Kiebitz (5 BP) <strong>und</strong> Feldlerche (3 BP) sowie die wenig störungsempfindlichen<br />

Arten Goldammer (2 BP), Feldsperling (1 BP) <strong>und</strong> Schafstelze (6 BP) sowie<br />

- die gleichen Arten mit jeweils mehreren Brutpaaren im Korridor von 100 bis 250 m (Feldlerche<br />

8, Kiebitz 6, Schafstelze 1, Goldammer 6 BP)<br />

In der Summe ist in Anbetracht der hohen bzw. <strong>zu</strong>nehmenden Aktivität entlang aller<br />

Grenzlinien im zentralen Teil des FR während der Vorabmaßnahmen, mit Schwerpunkt<br />

während der Monate 2 bis 15, mit <strong>zu</strong>sätzlichen vorübergehenden Funktionseinbußen insbesondere<br />

für Wiesenbrüter <strong>zu</strong> rechnen (siehe u.a. auch Schalltechnische Untersuchung<br />

Teil F, Baubedingte Lärmbelastung, Bild 2; fast gesamter FR innerhalb der 55 dB(A)-<br />

Isophone Baulärm). Betroffen sein könnten einzelne der in diesem zentralen Teil jenseits<br />

der 250 m-Korridore siedelnden BP von Feldlerche <strong>und</strong> Kiebitz (insgesamt 6 bzw. 4 BP in<br />

diesem Bereich) sowie 1 BP des Brachvogels.<br />

2, gering 1. Investmaßnahme, Teil 1 (Monat 20)<br />

• Baustellen: 1 - Regenrückhaltebecken <strong>und</strong> "Enteisungswasser" im Westen an den FR angrenzend<br />

[hier Monat 16 bis 21], beide jenseits AGO, 2 - Aufschüttungen Knoten Ost <strong>und</strong><br />

Randzone Ost [Monat 13 bis 29], 3 - Regenklärbecken Nord im Norden [Monat 17 bis 28],<br />

4 - Erdbau/Oberbau Rollwege östlich der bestehenden Nordbahn [Monat 13 bis 18 bzw. 19<br />

bis 34]<br />

Im Nahbereich bis 100 m Entfernung von den nächstgelegenen Baumaßnahmen bzw.<br />

Baustraßen (siehe unten) im Westen <strong>und</strong> Norden vorübergehend deutliche Minderung der<br />

Habitateignung möglich; diese betrifft aber größtenteils Bereiche bzw. Reviere, für die be-<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 113

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