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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

ROV konnten erste verfügbare Ergebnisse der Arbeiten in den Bewertungsansatz<br />

integriert werden, der nun auch eine Betrachtung von Einzelarten<br />

bzw. ökologischer Gruppen umfasst, ggf. auch von speziellen Situationen,<br />

die die Störungsempfindlichkeit beeinflussen können.<br />

Für Straßenneuanlagen beinhaltet die Analyse folgende Schritte:<br />

(1) Prüfung des Straßenumfelds auf Vorkommen mutmaßlich oder nachweislich<br />

besonders lärmempfindlicher Arten (Arten mit kritischen<br />

Schallpegeln für Partnerfindung <strong>und</strong> Revierverteidigung nach KIFL<br />

2007a,b) <strong>und</strong> Verschneiden der Vorkommen mit den künftig dort <strong>zu</strong><br />

erwartenden Geräuschimmissionen, in Abhängigkeit von der Art nach<br />

Tag- bzw. Nachtwerten der Lärmbelastung → Bei Überschreitung der<br />

artspezifischen kritischen Pegel in Form von "Dauerlärm" wird ein vollständiger<br />

Habitatverlust angesetzt.<br />

Mindestens unregelmäßig mit Brutversuchen im Gebiet: Wachtel, Rohrschwirl, Drosselrohrsänger<br />

<strong>und</strong> Tüpfelsumpfhuhn 52 dB(A) tags, Wachtelkönig <strong>und</strong> Waldohreule<br />

47 dB(A) nachts.<br />

(2) Ermittlung der Brutvogelbestände in den künftigen potenziellen Belastungszonen<br />

von 100 bzw. 100 bis 250 m beidseits der geplanten Straße<br />

<strong>und</strong> Abschät<strong>zu</strong>ng der vorhabensbedingten Minderung der Habitateignung<br />

in diesen Bereichen in Abhängigkeit von der Befahrungsintensität,<br />

nach dem unten angegebenen allgemeinen Schema 10 .<br />

(3) Davon abweichend erfolgte eine Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung möglicher<br />

Funktionseinbußen des Straßenumfelds für Arten mit teils hohen Effektdistanzen,<br />

jedoch ohne erkennbare Abhängigkeit von der Verkehrsstärke,<br />

hier i.W. Wiesenbrüter. Strukturelle Veränderungen, wie<br />

beispielsweise eine <strong>zu</strong>nehmende Unterkammerung der Landschaft,<br />

ggf. noch verstärkt durch die Kulissenwirkung von Straßenbegleitstrukturen,<br />

dürften das allgemein <strong>zu</strong> beobachtende Abstandsverhalten <strong>zu</strong>mindest<br />

entscheidend mitbestimmen. Hin<strong>zu</strong> kommt die mit solchen<br />

Strukturen einhergehende <strong>zu</strong>nehmende Störung durch Personen, die<br />

von manchen Arten ganz offensichtlich als bedrohlicher empf<strong>und</strong>en<br />

werden als Fahrzeuge, beispielsweise besonders im Bereich von Gebieten<br />

mit hoher Jagdaktivität 11 .<br />

10 Keineswegs alle hier letztendlich subsumierten Arten zeigen tatsächlich eine Abhängigkeit von der Befahrungsintensität,<br />

die Einbeziehung sämtlicher nicht ohnehin gesondert betrachteter Vögel (hier nach Punkt 1, 3<br />

<strong>und</strong> 4) in das Schema einer mit der Verkehrsdichte abnehmenden Habitateignung bleibt damit bezüglich der<br />

Abschät<strong>zu</strong>ng von Beeinträchtigungen auf der "sicheren Seite". Daraus erklären sich im Einzelfall auch geringfügige<br />

Abweichungen bei der Beurteilung der Wirkungen im Vergleich <strong>zu</strong>r speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung,<br />

der naturgemäß ein einzelartbezogener bzw. allenfalls artengruppenbezogener Ansatz <strong>zu</strong> Gr<strong>und</strong>e liegt<br />

<strong>und</strong> in der artabhängige Unterschiede in der Störungsempfindlichkeit stärker berücksichtigt werden.<br />

11<br />

Entsprechend zeigt beispielsweise der Kiebitz nach KIFL (2007b) den größten Abstand <strong>zu</strong> schwach befahrenen<br />

Straßen.<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 39

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