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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

tensität von sehr gering bis gering, kleinflächig auch mittel, <strong>und</strong> bei der<br />

an<strong>zu</strong>setzenden Wertstufe 3 64 für den unmittelbaren Belastungsbereich<br />

(vgl. oben) Konfliktstufe 2-3.<br />

Im östlichen Anschluss schwenkt die neue Erdinger Allee auf den Knoten<br />

Ost ein. Auf diesem knapp 500 m langen, Nordwest-Südost verlaufenden<br />

Teilstück treffen alle Belastungszonen beiderseits ausschließlich auf den<br />

Bereich der Flächeninanspruchnahme. Konflikte durch Lichtemissionen<br />

sind deshalb nicht an<strong>zu</strong>geben. Gleiches gilt für die nach Süden gerichtete<br />

Emission der Straßenbeleuchtung des oben beschriebenen Teilstücks entlang<br />

des Südrands der Flughafenwiesen Nord.<br />

Straßenbeleuchtung S <strong>und</strong> SO Vorfeld (Südring): Auswirkung 1 - Die<br />

beleuchtete Straße folgt <strong>zu</strong>nächst auf einer Länge von etwa 1.000 m dem<br />

Nordrand der Flughafenwiesen Süd (FR 01). Berücksichtigt man die dortigen<br />

Flächeninanspruchnahmen <strong>und</strong> die bereits bei der Vorfeldbeleuchtung<br />

analysierten Teilflächen, so verbleiben i.W. noch etwa 25 ha Flughafenwiesen<br />

mit Belastungszone 4. Es handelt sich überwiegend um artenarme<br />

Frischwiesen, lokal aber auch um feuchtere Einheiten mit etwas höherem<br />

Potenzial (Feuchtwiese, Flutrasen). An dem nur unweit östlich gelegenen<br />

Lichtfangstandort N04 (in FR 10) konnten fünf hygrophile <strong>und</strong> vorrangig<br />

naturschutzrelevante Schmetterlingsarten festgestellt werden 65 .<br />

Von diesen kommt aber nur die lokal bedeutsame Berg-Graseule Mythimna<br />

comma auch für die o.g. Lebensräume in Betracht. Die Art ist als "mittel<br />

empfindlich" eingestuft, d.h. für sie ist in Zone 4 keine Wirkung von<br />

Lichtemissionen auf den Bestand mehr <strong>zu</strong> erwarten. Konflikte sind damit<br />

nicht gegeben (Konfliktstufe 0).<br />

Die nach Norden gerichteten Emissionen der Straßenbeleuchtung des genannten<br />

Teilstücks treffen ausschließlich Flächen, die vorhabenbedingt<br />

überbaut werden (Vorfeld).<br />

Auswirkung 2 - Am Ostende der bereits besprochenen Strecke knickt der<br />

neue Südring nach Nordost ab <strong>und</strong> folgt weiter etwa 1.000 m dem Abfanggraben<br />

Ost um dann <strong>zu</strong>m Knoten Ost um<strong>zu</strong>schwenken. Während die<br />

westlich angrenzenden Flächen vollständig in den Bereich der Flächeninanspruchnahme<br />

fallen <strong>und</strong> daher an dieser Stelle nicht weiter <strong>zu</strong> betrachten<br />

sind, werden nach Osten durchweg Strukturen von der Straßenbeleuchtung<br />

berührt, die erhalten bleiben. In Belastungszone 2 fällt dort ein<br />

Abschnitt des Abfanggraben Ost (FR 10), der aus der Sicht des Nachtfal-<br />

64<br />

Einschät<strong>zu</strong>ng auf Basis des Artenpotenzials. Auch auf Gr<strong>und</strong>lage der aktuell untersuchten Evertebratengruppen<br />

(Tagfalter, Heuschrecken, Laufkäfer) erhält FR 02 Wertstufe 3.<br />

65<br />

Mythimna comma; Calamotropha paludella, Idaea emarginata, Eilema griseola, Hydraecia petasitis; vgl. Kap.<br />

A.17 <strong>und</strong> Datendokumentation, Kap. C.1<br />

174 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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