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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

m im Norden, Süden <strong>und</strong> Osten über den Bereich der Flächeninanspruchnahme<br />

bzw. der Bebauung hinaus in die angrenzenden Funktionsräume<br />

hinein: FR 01 Flughafenwiesen Süd, FR 02 Flughafenwiesen<br />

Nord, FR 05 Vorbehaltsfläche Ost <strong>und</strong> FR 10 Abfanggraben Ost. Dort<br />

sind keine Bereiche mit (Brut-)Vorkommen potenziell störempfindlicher<br />

Arten betroffen, die nicht bereits bei der Flächeninanspruchnahme oder<br />

bei der Konfliktanalyse <strong>zu</strong> (dauerhaften) Störungen aus dem Straßenverkehr<br />

berücksichtigt wären. Analoges gilt auch für die prognostizierte<br />

Erhöhung der Flugbewegungszahlen <strong>und</strong> Triebwerkslaufzeiten auf den<br />

bestehenden Vorfeldern V2 <strong>und</strong> V3. Abgesehen davon weisen die Brutvorkommen<br />

von Feldlerche <strong>und</strong> Kiebitz in entsprechender Entfernung<br />

von den vergleichbar intensiv genutzten Vorfeldern V1 ohnehin auf eine<br />

allenfalls sehr begrenzte Wirkung der entsprechenden Störungen hin.<br />

• Die GAT-Vorfeldgruppe zählt <strong>zu</strong> den Vorfeldbereichen mit der geringsten<br />

Zahl von Flugzeugbewegungen <strong>und</strong> weist abgesehen von den<br />

Fracht-Vorfeldern auch die niedrigsten APU-Laufzeiten auf. Zieht man<br />

dennoch auch für diesen Vorfeldbereich die möglichen Effektdistanzen<br />

für (sehr stark befahrene) Straßen heran, so reicht die Außengrenze<br />

der weitesten angesetzten Distanz von 400 m um das Vorfeld nur an<br />

einer Stelle über den Bereich der Flächeninanspruchnahme hinaus <strong>und</strong><br />

knapp in das Nordosteck der Wiesen um die bestehende Nordbahn<br />

hinein (FR 02). Zusätzliche Betroffenheiten ergeben sich daraus auch in<br />

diesem Fall nicht.<br />

Kulissenwirkung Geländeaufschüttungen/Abschirmungswälle<br />

Die im UG bedeutsamen Wiesenbrüter als Bewohner primär baumfreier<br />

bzw. gehölzarmer Lebensräume meiden in aller Regel den Nahbereich<br />

von Geländeerhebungen oder anderen Strukturen, die die freie Sicht einschränken.<br />

Die geplanten Geländeaufschüttungen <strong>und</strong> Abschirmungswälle<br />

erreichen bereits ohne Bewuchs teilweise Höhen von bis <strong>zu</strong> acht bis<br />

zwölf Metern; für die Erweiterung des Aussichtshügels Attaching ist sogar<br />

eine maximale Höhe von 19 m vorgesehen.<br />

Von den insgesamt 36 Geländeaufschüttungen erreichen insgesamt 14<br />

nur eine Höhe von 0,4 m über Gr<strong>und</strong>; eine Kulissenwirkung ist damit aus<strong>zu</strong>schließen<br />

(Nr. 6, 10-18, 19-21 <strong>und</strong> 31, nach Verzeichnis der Geländeaufschüttung<br />

mit Entwässerung, GRÜNPLAN GmbH <strong>und</strong> Dr. BLASY & DR.<br />

OVERLAND, 2007).<br />

Ebenfalls irrelevant sind die Geländeaufschüttungen in Verbindung mit<br />

Straßenneuanlagen: Nr. 22 bis 24 an der St 2084 Ost <strong>und</strong> der ED 5 sowie<br />

mit Nr. 25 bis 30 am Knoten Ost; überwiegend zwei bis sechs, an einer<br />

Stelle bis neun Meter hoch). Sie liegen sämtlich im Randbereich der Flä-<br />

166 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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