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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

werden die elektromagnetischen Hochfrequenzimmissionen außerhalb<br />

des Flughafengeländes praktisch ausschließlich von den beiden bestehenden<br />

großen Luftraum-Überwachungsradaranlagen PSR-Nord (Standort<br />

in der Lüsse, etwa 550 m SO des Stoibermühlsees) <strong>und</strong> PSR-Süd (im<br />

Notzingermoos östlich Klösterlschwaige, rechts der Gfällach) sowie den<br />

ebenfalls bereits bestehenden Flugfunkanlagen in Hallbergmoos bestimmt.<br />

5.2.10 Präventivmaßnahmen Vogelschlag<br />

Bei den Empfehlungen <strong>zu</strong>r Minderung der Vogelschlaggefahr, die im Zusammenhang<br />

mit den Planungen <strong>zu</strong>r 3. S/L-Bahn erarbeitet wurden, handelt<br />

es sich neben organisatorischen Maßnahmen wesentlich um Momente<br />

des "Biotopmanagements", die sich auf das <strong>zu</strong>künftige Flughafengelände<br />

selbst beziehen (Flughafenwiesen der künftigen Nordbahn, auch Grünflächen).<br />

Diese Empfehlungen sind im Kontext nicht relevant; sie beziehen<br />

sich auf den als Verlust gewerteten Bereich der Flächeninanspruchnahme.<br />

Analoges gilt für Hinweise <strong>zu</strong>m Gehölzmanagement für ein Areal zwischen<br />

der neuen Nord- <strong>und</strong> der <strong>zu</strong>künftigen Centerbahn westlich des Standorts<br />

der Allgemeinen Luftfahrt.<br />

Kap. 7.6 des Vogelschlaggutachtens enhält Hinweise <strong>zu</strong>r flugsicherheitskonformen<br />

Bewirtschaftung von FMG-Flächen in einem Streifen von 250<br />

m im Anschluss an das Flughafengelände. Aus den allgemeinen Anforderungen<br />

an diese Flächen, wie nachfolgend wiedergegeben, sind keine<br />

Negativwirkungen für die <strong>Fauna</strong> der betreffenden Funktionsräume ab<strong>zu</strong>leiten<br />

67 :<br />

• Keine intensive Landwirtschaft, insbesondere kein Ackerbau, kein<br />

Viehweidebetrieb <strong>und</strong> keine Pferdekoppel im großen Stil;<br />

• keine Ausbringung von Stallmist oder Klärschlämmen;<br />

• keine Kurzgraswirtschaft <strong>und</strong> mehrschürige Mahd;<br />

• kein Kiesabbau unter Anschnitt <strong>und</strong> Offenlegung des Gr<strong>und</strong>wassers.<br />

Die weiterhin empfohlene Erweiterung der Be<strong>zu</strong>gsräume für die Auflagen<br />

<strong>zu</strong>r Genehmigung von Nassauskiesungen (l.c., Kap. 9) hat keine Konsequenzen<br />

für die aktuelle Ausstattung <strong>und</strong> <strong>Fauna</strong> der betroffenen Bereiche.<br />

Es werden darin Vorgaben für u.U. neu <strong>zu</strong> eröffnende Auskiesungen formuliert.<br />

67<br />

i.W. Fr 04 Attaching, 07 Stoibermühle <strong>und</strong> Obere Lüsse, 08 Grünschwaige <strong>und</strong> Schwaigermoos, 15 Rofelwiesen,<br />

13 Dreilooswiesen<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 179

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