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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

Tab. 4 Funktionsraumbezogene Analyse <strong>und</strong> Bewertung von Belastungen durch Lärm<br />

<strong>und</strong> optische Stimuli in der Bauphase<br />

Erläuterungen: Berücksichtigt sind ausschließlich störungs- <strong>und</strong> vorrangig naturschutzrelevante Arten. * - Konfliktstufe unter Berücksichtigung der empfohlenen<br />

Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen, geklammert ohne Berücksichtigung der empfohlenen Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen;<br />

Sonderfall "Flughafenwiesen" - keine Wichtung von Effektdistanzen, die vom Zaun aus gesehen über die Bahn reichen (Bereiche fungieren<br />

nach Geländebeobachtungen als "sicherer" Rück<strong>zu</strong>gsraum bei Störungen).<br />

Konflikt Beschreibung<br />

sichts der dort vorgenommenen Relativierung der möglichen Wirkungen sind wie für die<br />

Phase der Vorabmaßnahmen bauzeitlich darüber hinaus gehende Meidungen des bzw.<br />

Störungen im unmittelbaren Baustellenumfeld möglich <strong>und</strong> entsprechend <strong>zu</strong>mindest ein<br />

geringer bis mittlerer Konflikt an<strong>zu</strong>setzen (siehe oben)<br />

<strong>zu</strong> 3 - Rollwege West <strong>und</strong> Ost (teilweise Überlagerung mit den angesetzten Effektdistanzen<br />

der St 2084 neu)<br />

- Rollweg West 100 m-Umgriff: 1-2 BP Brachvogel, 2-3 BP Kiebitz, 3-4 BP Feldlerche, 1<br />

BP Rebhuhn<br />

- Rollweg West 250 m-Umgriff: 2-3 BP Brachvogel, 6-7 BP Kiebitz, 5-6 BP Feldlerche<br />

- Rollwege Ost 100 m-Umgriff: 2 BP Brachvogel, 1 BP Kiebitz, 4 BP Feldlerche, einzelne<br />

Goldammern<br />

- Rollwege Ost 250 m-Umgriff: 2 BP Brachvogel, 8-10 BP Kiebitz, 4 BP Feldlerche, einzelne<br />

Goldammern<br />

→ Minimierung: Wegen direkter Beeinträchtigung <strong>zu</strong>mindest die besonders störungsintensiven<br />

Baumaßnahmen außerhalb Anwesenheitszeit Brachvogel legen bzw. <strong>zu</strong>mindest in<br />

der besonders kritischen Phase der Paarfindung bis <strong>zu</strong>m Schlupf der Jungen aussetzen<br />

<strong>zu</strong> 4 - <strong>zu</strong>r Erdinger Allee siehe oben, Vorabmaßnahmen<br />

• Keine <strong>zu</strong>sätzlichen Betroffenheiten durch Baustraßen oder übergeordnete Transportwege<br />

3, mittel*<br />

(4, hoch)<br />

1. Investmaßnahme, Teil 2 (Monat 33)<br />

• Baustellen/Baustelleneinrichtungsflächen [= BE]: 1 - Entwässerung, Oberbau <strong>und</strong> Andeckung<br />

Oberboden S/L-Bahn, hier Rollwege West <strong>und</strong> Ost [Monat 16 bis 25, teils bis 28;<br />

Oberbau bis 34; Andeckung 32 bis 36]; 2 - Erdbau, Entwässerung <strong>und</strong> Oberbau Rollkorridor<br />

Nord [Monat 25 bis 30, 29 bis 35 bzw. 31 bis 42]; 3 - Arbeiten im Bereich der BE-<br />

Flächen <strong>und</strong> ZL 6 im nordöstlichen Anschluss an den FR<br />

<strong>zu</strong> 1 - <strong>zu</strong> den potenziell durch die Fertigstellung der Rollwege betroffenen Vogelbeständen<br />

siehe oben; Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung weisen demgegenüber auf<br />

eine Entschärfung der Störungssituation hin<br />

<strong>zu</strong> 2 - Arbeiten an den BE-Flächen der S/L-Bahn betreffen Teilbereiche potenzieller dauerhafter<br />

Minderung der Habitateignung entlang St 2084 neu; angesichts der dort vorgenommenen<br />

Relativierung der möglichen Wirkungen sind bauzeitlich darüber hinaus gehende<br />

Funktionseinbußen nicht aus<strong>zu</strong>schließen <strong>und</strong> entsprechend ein geringer bis mittlerer Konflikt<br />

an<strong>zu</strong>setzen (siehe oben) → mögliche vorübergehende Verschärfung der Situation betrifft<br />

hier 8-10 BP Kiebitz, 2-3 BP Feldlerche, 2-3 BP Brachvogel <strong>und</strong> 1 BP Rebhuhn<br />

<strong>zu</strong> 3 - Rollbrücken <strong>zu</strong>m Rollkorridor Nord stellen in dieser Phase unter den direkt auf der<br />

Bahn stattfindenden Arbeiten den Haupteingriff dar,<br />

- Nahbereich bis 100 m Entfernung: 3 BP Brachvogel, 8-10 BP Kiebitz, 3 BP Feldlerche, je<br />

1 BP Rebhuhn <strong>und</strong> Bachstelze<br />

- bis 250 m Entfernung: je etwa 8-10 BP Kiebitz <strong>und</strong> Feldlerche, 2-3 BP Brachvogel (im<br />

gegebenen Fall mit Vordringen der Maßnahmen in die Flächen zwischen den Rollwegen<br />

Störung bis hin <strong>zu</strong> vorübergehender Vergrämung aus diesen Bereichen nicht aus<strong>zu</strong>schließen)<br />

→ Minimierung: Wegen direkter Beeinträchtigung <strong>zu</strong>mindest die besonders störungsintensiven<br />

Baumaßnahmen außerhalb Anwesenheitszeit Brachvogel legen bzw. <strong>zu</strong>mindest in<br />

der besonders kritischen Phase der Paarfindung bis <strong>zu</strong>m Schlupf der Jungen aussetzen<br />

Zusammenfassend liegen nach der schalltechnischen Untersuchung die Hauptlärm-/tätigkeitsquellen<br />

im Bereich der künftigen Allgemeinen Luftfahrt <strong>und</strong> Baustelleneinrichtungen<br />

östlich davon sowie des Rollkorridor [= RK] Nord <strong>und</strong> der <strong>zu</strong>führenden Rollbrücken,<br />

daneben noch bei Zwischenlager 4 <strong>und</strong> 7 im Norden <strong>und</strong> Zwischenlager 1 im Bereich RK<br />

Nord. Zumindest die Lärmbelastung aus Arbeiten an den neuen Rollwegen im Westen <strong>und</strong><br />

Osten der bestehenden Nordbahn ist gegenüber der o.g. Phase reduziert.<br />

• Darüber hinaus gehende Belastungen durch Baustraßen außerhalb der Baufelder <strong>und</strong> ü-<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 107

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