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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

Die Abschirmungswälle am nördlichen Ortsrand von Hallbergmoos mit<br />

Höhen von überwiegend zwölf bis 13 Metern sind minimal 200, überwiegend<br />

aber 300 bis 400 m vom südlichen Flughafenzaun entfernt <strong>und</strong> <strong>zu</strong>dem<br />

mehr oder weniger vollständig durch Gehölze von den Wiesen um<br />

die S/L-Bahn Süd abgeschirmt. Wirkungen auf die dortigen Wiesenbrüterbestände<br />

sind daher nicht <strong>zu</strong> erwarten (FR 01, KS 0). Lediglich in der die<br />

Wälle unmittelbar umgebenden "freien" Agrarlandschaft (FR 47 Südliche<br />

Randzone) siedeln einzelne Wiesenvögel, deren Reviere im ungünstigen<br />

Fall <strong>zu</strong>r Disposition stehen (ein BP Kiebitz, ein BP Feldlerche, KS 2-3).<br />

5.2.6 Zerschneidung/Kollisionen<br />

Straßenverkehr: Straßenneuanlagen <strong>und</strong> -verlegungen<br />

Die Detailergebnisse <strong>zu</strong> Konflikten bezüglich der Vernet<strong>zu</strong>ng von Tierbeständen,<br />

die durch strukturelle Zerschneidung <strong>und</strong> mögliche Kollisionen<br />

bei Straßenneuanlagen <strong>zu</strong> erwarten sind, sind in Tab. 9 in Kap. 5.2.5 oben<br />

dokumentiert. Von den zehn Funktionsräumen, die jenseits des Bereichs<br />

der Flächeninanspruchnahme von Straßenneuanlagen bzw. -verlegungen<br />

berührt werden, sind für sechs FR Konflikte an<strong>zu</strong>geben, die ganz überwiegend<br />

gering sind. Sie stehen in Zusammenhang mit Verlegung der St<br />

2084 nach Süden, der Verlängerung des Südring <strong>und</strong> seiner Anbindung<br />

an die St 2584 sowie der Verlegung der ED 5 nach Osten in die Dreilooswiesen.<br />

Die genannten Straßen führen sämtlich durch weithin offenes Agrarland<br />

<strong>und</strong> weisen nur punktuell bzw. auf kurzen Strecken, im Bereich<br />

von Gehölzpflan<strong>zu</strong>ngen, Heckenzeilen <strong>und</strong> kleinen Waldresten, ein erhöhtes<br />

Kollisionsrisiko auf. Die Barrierewirkung ist weiterhin auch deshalb gering<br />

60 , weil bei Querung von Vernet<strong>zu</strong>ngstrassen eine großzügige Überbrückung<br />

vorgesehen ist (St 2084 Goldachquerung in FR 04 Attaching,<br />

Südring AGO-Querung in FR 10) oder weil die Straßen entlang der Grenze<br />

der ohnehin in Anspruch genommenen Flächen verlaufen (Knoten Ost<br />

mit Südring in FR 12 Schwaiger Schotterterrassen, ED 5 <strong>und</strong> St 2084 in<br />

FR 13 Dreilooswiesen).<br />

Straßenverkehr: Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />

In Hinblick auf die vorhabensbedingte Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />

auf bestehenden Straßen waren wie oben in Kap. 5.2.5, Lärm <strong>und</strong><br />

optische Stimuli, 31 Funktionsräume <strong>zu</strong> analysieren (vgl. vorstehende<br />

Tab. 10). Für die Hälfte dieser FR ergeben sich dabei Konflikte durch ein<br />

60 Die höchstwahrscheinlich optische Wirkung der Straßen, die <strong>zu</strong>mindest bei den Wiesenvögel ein "Zurückweichen"<br />

auslöst (Meidungsverhalten), ist bereits in Kap. 5.5.5, Lärm <strong>und</strong> optische Stimuli durch den dortigen Ansatz<br />

der Effektdistanzen berücksichtigt.<br />

168 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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