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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

• Darüber hinaus sollten auch die unmittelbaren Eingriffe in die Wiesen<br />

um die bestehende Nordbahn <strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng des Rollwegesystems<br />

außerhalb der Brutzeit des Großen Brachvogels erfolgen. Im Minimum<br />

ist aber eine Abstimmung der Eingriffe untereinander erforderlich, um<br />

während der Anwesenheitszeit der Vögel störungsfreie/-arme Räume<br />

auf den Wiesen <strong>zu</strong> erhalten. In diesem Zusammenhang sind auch die<br />

unmittelbar angrenzenden Baumaßnahmen am Abschirmungswall <strong>und</strong><br />

Aussichtshügel Attaching in die Zeitplanung mit ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

• Der bestehende Wall entlang der Erdinger Allee, der im Zuge der geplanten<br />

Maßnahmen rückgebaut werden muss, sollte <strong>zu</strong>r Abschirmung<br />

des Baugeschehens in diesem Bereich von den Flughafenwiesen so<br />

lange als möglich erhalten bleiben.<br />

• Abgesehen von den Flughafenwiesen selbst sollten ganz allgemein in<br />

Bereichen mit schutzwürdigen Beständen potenziell empfindlicher Brutvogelarten<br />

besonders störungsintensive Bauarbeiten, wie beispielsweise<br />

Fräsarbeiten <strong>zu</strong>m Straßenrückbau, nur außerhalb der Brutzeit<br />

durchgeführt werden.<br />

• Es ist eine Beschränkung der Bauzeit auf die Tagzeit (nach derzeitigem<br />

Stand 7 bis 17 Uhr) <strong>und</strong> damit auch der Ausleuchtung der Baustelle auf<br />

wenige St<strong>und</strong>en vor allem in den Herbst- <strong>und</strong> Wintermonaten vorgesehen,<br />

außerhalb der Hauptaktivitätszeit von diesbezüglich potenziell<br />

empfindlichen dämmerungs- <strong>und</strong> nachtaktiven Insekten.<br />

(4) Maßnahmen <strong>zu</strong>r Vermeidung bzw. Minimierung von unmittelbaren<br />

Tierverlusten durch das Baugeschehen:<br />

• Freimachung der Baufelder jeweils vor Beginn der Brutzeit. Die Notwendigkeit<br />

der Maßnahme ergibt sich schon allein aus den artenschutzrechtlichen<br />

Vorschriften (vgl. Spezielle artenschutzrechtliche Betrachtung,<br />

ÖKOKART München, 2007).<br />

• Gleiches gilt auch für Rodungsmaßnahmen sowie darüber hinaus auch<br />

für Abrissarbeiten von Gebäuden mit Verdacht auf Fledermausquartiere,<br />

die <strong>zu</strong>r Vermeidung von Tierverlusten im Winter, außerhalb der Wochenstubenzeit,<br />

durchgeführt werden sollen (vgl. Kap. A.22, Kartierung<br />

von Baumhöhlen <strong>und</strong> Gebäudequartieren). Vorhandene Nistkästen, wie<br />

sie aktuell sowohl in Gehölzbeständen als auch an Gebäuden festgestellt<br />

<strong>und</strong> aufgenommen wurden, sind im Zuge der Arbeiten <strong>zu</strong> bergen<br />

<strong>und</strong> um<strong>zu</strong>hängen. Bei den Gebäuden sollten vor Abriss die Keller von<br />

einem Fachmann auf überwinternde Fledermäuse überprüft <strong>und</strong> entsprechende<br />

Exemplare fachgerecht umgesetzt werden.<br />

188 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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