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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

Graben mit nitrophytischen Staudenfluren, Ruderalfluren, zwei kleine, völlig<br />

isolierte Sumpfseggenfacies). Angesicht des sehr geringen Lebensraumpotenzials<br />

<strong>und</strong> der geringen potenziellen Belastung ist ein Konflikt<br />

nicht erkennbar (Konfliktstufe 0).<br />

Allgemeine Luftfahrt: Die Belastungszonen der Beleuchtung der Allgemeinen<br />

Luftfahrt ergreifen im Wesentlichen Flächen, die im Zuge des<br />

Baus vollständig verändert oder überbaut bzw. versiegelt werden. Diese<br />

Verluste sind bereits in Kap. 5.2.1 bewertet. Nach Süden ergreifen formal<br />

vor allem die Zonen 3 <strong>und</strong> 4, schmal auch noch 2, die Flughafenwiesen<br />

Nord (FR 02). Den beleuchtungsbedingten Wirkungen auf diese Flächen<br />

wurde aber bereits oben, beim Punkt "Straßenbeleuchtung bei der Allgemeinen<br />

Luftfahrt", Rechnung getragen. Die Straßenbeleuchtung liegt zwischen<br />

den Wiesen <strong>und</strong> dem Gelände der Allgemeinen Luftfahrt, weshalb<br />

die relevanten Wirkungen auf die näher gelegene Straßenbeleuchtung <strong>zu</strong><br />

beziehen sind.<br />

Befeuerung bei Schwelle 09, westlicher S/L-Bahn-Kopf: Der potenzielle<br />

Wirkbereich der westlichen Anflugbefeuerung liegt <strong>zu</strong>r Gänze in FR 04<br />

Attaching. Neben Vegetationsbeständen, die im Raum ubiquitär <strong>und</strong> sicher<br />

bezüglich der Evertebratenfauna von allenfalls geringer Bedeutung<br />

sind - Acker, Intensivgrünland frisch, Grünland ruderalisiert - erfasst er<br />

auch einen Abschnitt der Goldach (etwa 200 m Lauflänge in Zone 3 <strong>und</strong><br />

knapp 100 m in Zone 4) <strong>und</strong> eine schmale Auwaldzeile (etwa 200 m in<br />

Zone 4).<br />

Die Goldach wurde im betreffenden Abschnitt aktuell auf ihre Wasserwirbellosenfauna<br />

untersucht. Das Gewässer ist danach in diesem Abschnitt<br />

aus artenschutzfachlicher Sicht von mittlerer Bedeutung (Wertstufe 3);<br />

wertbestimmend sind längenzonal breitere Bacharten sowie Flussarten<br />

(vgl. Kap A.20.1, Untersuchungsabschnitt MF93). Betrachtet man das Arteninventar<br />

im Detail (vgl. Kap. C.1), so wird deutlich, dass als Imagines<br />

nachtfliegende Wasserinsektenarten diese Wertigkeit maßgeblich mitbestimmen.<br />

Zu nennen sind die Eintagsfliegen Baetis liebenauae <strong>und</strong><br />

Caenis rivulorum sowie die Köcherfliege Allotrichia pallicornis (alle RL<br />

Bayern 3, gefährdet, aber lokal noch gut vertreten). Zumindest die <strong>zu</strong>letzt<br />

genannte Art wurde auch als Beifang der Nachtfalteruntersuchung am nahegelegenen<br />

Lichtfangstandort N02 nachgewiesen, an dem die Goldach<br />

in geringer Distanz vorbeiläuft. Auch wenn man für alle drei Arten eine hohe<br />

Empfindlichkeit unterstellt, ist bei der gegebenen Distanz nur eine geringe<br />

Wirkungsintensität an<strong>zu</strong>setzen, womit sich maximal ein geringer<br />

Konflikt ergibt (Konfliktstufe 2).<br />

Die oben erwähnte Auwaldzeile führt unmittelbar am Ortsrand von Attaching<br />

entlang, so dass eine gewisse Vorbelastung durch die dortigen<br />

176 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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