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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

• Gutachten im Zusammenhang mit <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> <strong>zu</strong> Planvorhaben, z.B.<br />

Flughafen, Straßenbau, Magnetschnellbahn, Deichsanierung Isar; Erfolgskontrollen<br />

von Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen;<br />

• faunistische Literatur, ausgewählte Dissertationen <strong>und</strong> (unpublizierte)<br />

Diplomarbeiten;<br />

• Expertenbefragung bzw. Anwerbung unpublizierter faunistischer Daten,<br />

einschließlich Auskünfte von Fischereivereinen, Jagdrevierinhabern <strong>und</strong><br />

Datenbank der Ornithologischen Gesellschaft sowie eigene private Datensammlung;<br />

• Erhebungen <strong>zu</strong>m Vorkommen vogelschlagrelevanter Arten auf dem<br />

Flughafen <strong>und</strong> in seinem Umfeld.<br />

Es wurden nur Daten aufgenommen, bei denen das Nachweisdatum maximal<br />

20 Jahre <strong>zu</strong>rückliegt. Berücksichtigt wurden nur Tiergruppen, für die<br />

auch in der Fläche des Untersuchungsgebiets ein nennenswerter Erfassungsgrad<br />

bzw. eine hinreichend gleichmäßige Datengr<strong>und</strong>lage gegeben<br />

war: Säugetiere, im Wesentlichen Fledermäuse, Biber <strong>und</strong> andere Mittel-<br />

<strong>und</strong> Großsäuger, Vögel, Kriechtiere <strong>und</strong> Lurche, Fische, Tagfalter, Heuschrecken,<br />

Libellen <strong>und</strong> sonstige wasserlebende Wirbellose (Makrozoobenthos).<br />

Aus diesen Gruppen wurden für die Bestandsbeschreibung, Bewertung<br />

<strong>und</strong> Konfliktanalyse die vorrangig naturschutzfachlich <strong>und</strong> artenschutzrechtlich<br />

relevanten Arten herangezogen: Arten der Roten Liste Bayern,<br />

soweit verfügbar <strong>und</strong> kritischer mit dem naturräumlich regionalisierten Status<br />

(hier: Schotterplatten <strong>und</strong> Tertiärhügelland); Arten, die in der Roten<br />

Liste Deutschland als mindestens stark gefährdet geführt werden; streng<br />

geschützte Arten; Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie <strong>und</strong> des<br />

Anhang II der FFH-Richtlinie.<br />

Die erhobenen Daten wurden in einer Datenbank erfasst. Dann wurden<br />

diese den Nachweisdaten <strong>zu</strong> Gr<strong>und</strong>e liegenden F<strong>und</strong>ortlokalitäten kartografisch<br />

den o.g. Funktionsräumen [= FR] bzw. Fließgewässersystemen [=<br />

GS] <strong>zu</strong>geordnet <strong>und</strong> so deren Arteninventare ermittelt. Bei den Fledermäusen<br />

wurden auch außerhalb des UG gelegene Quartiernachweise mit<br />

einbezogen; auf Gr<strong>und</strong>lage des bekannten Aktionsraums der relevanten<br />

Arten wurde da<strong>zu</strong> eine Maximaldistanz von 3 km angesetzt. Allgemein<br />

wurden bei Nachweisen, deren Ortsbe<strong>zu</strong>g keine eindeutige Zuordnung <strong>zu</strong><br />

einem FR oder GS <strong>zu</strong>ließ, die entsprechenden Daten ggf. auch zwei oder<br />

mehr benachbarten FR oder GS subsumiert.<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 23

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