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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

fenden Vernet<strong>zu</strong>ngstrassen, an denen es Anteil hat. Die Größe des weiteren<br />

Kartiergebiets beläuft sich auf 71 km 2 .<br />

Neben dem Untersuchungsgebiet <strong>Fauna</strong> bzw. über dieses hinaus gehend<br />

wurde noch ein sehr großzügig gefasster Raum mit einbezogen, der als<br />

Suchraum für potenziell vom Planvorhaben betroffene NATURA 2000-<br />

Gebiete aufgestellt wurde (NATURA 2000 - FFH <strong>und</strong> Vogelschutz, ÖKO-<br />

KART München). Er umfasst in Anlehnung an den Untersuchungsraum<br />

<strong>zu</strong>m Vogelschlaggutachten (MORGENROTH 2007) ein Oval mit Radien von<br />

13 km orthogonal <strong>zu</strong> den bestehenden Bahnen <strong>und</strong> 20 km in den An- <strong>und</strong><br />

Abflugkorridoren um den Flughafen. Er dient im gegebenen Zusammenhang<br />

als Be<strong>zu</strong>gsraum für Ausführungen <strong>zu</strong> naturschutzfachlich vorrangig<br />

relevanten übergreifenden Funktions<strong>zu</strong>sammenhängen.<br />

3.2 Bestandsermittlung, Dokumentation der Daten<br />

3.2.1 Untersuchungskonzept, eigene Erhebungen<br />

Zum <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> wurde ein Kartierkonzept für vertiefende<br />

faunistische Untersuchungen mit Schwerpunkt in dem oben beschriebenen<br />

engeren Kartiergebiet [= EKG] ausgearbeitet. Es ist konkret an die naturräumlichen<br />

Gegebenheiten, speziell das naturräumliche Artenpotenzial<br />

angepasst <strong>und</strong> an den aus dem ROV bekannten Wirkfaktoren des Projekts<br />

ausgerichtet.<br />

Ein wesentliches Ziel des Konzepts war die möglichst effiziente Erfassung<br />

sämtlicher Vorkommen artenschutzrechtlich vorrangig relevanter Tierarten,<br />

d.h. der Vorkommen aller streng geschützten Arten gemäß § 10 Abs.<br />

2 Nr. 11 BNatSchG <strong>und</strong> der gemeinschaftsrechtlich geschützten europäischen<br />

Vogelarten. Für den Teil des Kartiergebiets, in dem mit dauerhaften<br />

Flächeninanspruchnahmen gerechnet werden musste ("engerer Eingriffsbereich"),<br />

wurde dabei ein verschärft flächendeckender Ansatz gewählt.<br />

Zumindest für ausgewählte, besonders relevante Bereiche des Kartiergebiets<br />

wurden ergänzend auch Untersuchungen <strong>zu</strong>m Vorkommen der übrigen<br />

besonders geschützten Arten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG,<br />

die im Raum <strong>zu</strong> erwarten waren, durchgeführt. Zusätzlich wurde angestrebt,<br />

bei den Arbeiten <strong>zu</strong>gleich möglichst viele Daten <strong>zu</strong> solchen Arten<br />

<strong>zu</strong> gewinnen, die zwar nicht geschützt, jedoch aus der Sicht des regionalen<br />

<strong>und</strong> überregionalen Naturschutzes von hoher Bedeutung sind.<br />

Darüber hinaus wurden noch einzelne weitere Gruppen in das Programm<br />

mit aufgenommen, die in Hinblick auf die verschiedenen potenziellen Wirkfaktoren<br />

besonders indikativ sind, beispielsweise die wasserlebenden<br />

Wirbellosen <strong>zu</strong>r Bewertung <strong>und</strong> Wirkungsanalyse für die Fließgewässer,<br />

die Nachtfalter als potenziell lichtempfindliche nachtaktive Insektengruppe<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 21

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