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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

telt vom Flussschotterheiderest Freisinger Buckl in den Isarauen (FR 31)<br />

<strong>zu</strong> Biotopen südlich des Flughafens. Unter der hier gebotenen grobmaßstäblichen<br />

<strong>und</strong> mittel- bis langfristigen Sicht ist der Eingriff als mittlerer<br />

Konflikt <strong>zu</strong> werten. Dabei ist <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass,<br />

• den reinen Lebensraumverlusten in der Achse für Magerrasenarten bereits<br />

umfassend in Kap. 5.2.1 Rechnung getragen ist;<br />

• die Dämme der Ableitgräben zwar eine Lebensraumerweiterung für die<br />

Arten des Primarstandorts "Flussschotterheiden" darstellen (bei deutlicher<br />

"Filterwirkung"), jedoch bislang nicht erkennbar <strong>zu</strong> weiteren solchen<br />

Standorten oder auch anderen großflächigeren sek<strong>und</strong>ären Magerrasenkomplexen<br />

mit individuenreichen Populationen der typischen<br />

Arten vermitteln;<br />

• die betroffenen technischen Bauwerke mit gleicher Anbindung unter Berücksichtigung<br />

ökologisch orientierter Gestaltungshinweisen im Zuge<br />

des Ausbauvorhabens wiederhergestellt werden <strong>und</strong> absehbar die heutigen<br />

Funktionen übernehmen können.<br />

Analoges gilt gr<strong>und</strong>sätzlich auch für die Arten der Niedermoore, wobei<br />

aber die in Anspruch genommenen Abschnitte der Ableitgräben für diese<br />

ökologische Gruppe über weite Strecken eher eine untergeordnete Achse<br />

darstellen <strong>und</strong> der Konflikt aus Sicht der Vernet<strong>zu</strong>ng damit geringer ist.<br />

Abgesehen davon werden durch die Projektwirkungen keine weiteren<br />

nennenswerten Beeinträchtigungen von Vernet<strong>zu</strong>ngspfaden erkennbar.<br />

Flächeninanspruchnahmen oder auch mittelbare Beeinträchtigungen von<br />

Lebensräumen im Bereich von Ausbreitungswegen oder vernetzenden Linearstrukturen<br />

betreffen allenfalls deren Endstücke, wie beispielsweise im<br />

Süden des FR 07 Stoibermühle <strong>und</strong> Obere Lüsse oder im Fall der Fließgräben<br />

im Abstrom des Flughafens. Besonders hervor<strong>zu</strong>heben ist weiterhin,<br />

dass durch die Neuanlage bzw. Verlegung von Straßen keine neuen<br />

Barrieren entstehen (vgl. oben, Kap. 5.2.6). Die Verkehrswege verlaufen<br />

durchweg im Randbereich des neuen bzw. des bestehenden Flughafengeländes<br />

<strong>und</strong> seiner technischen Einrichtungen. Das erhöhte Verkehrsaufkommen<br />

auf bestehenden Straßen im unmittelbaren Umfeld des Flughafens<br />

ist größtenteils bereits dem Prognosenullfall <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schlagen. Die <strong>zu</strong>sätzliche<br />

vorhabensbedingte Erhöhung, die in Kap. 5.2.6 bezüglich einer<br />

möglichen Verschärfung der Zerschneidungswirkung detailliert geprüft<br />

wurde, führt in allen Fällen maximal <strong>zu</strong> geringen Konflikten.<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 185

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