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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

Moos). Prioritär wäre eine Anhebung der Gr<strong>und</strong>wasserstände. Darüber<br />

hinaus sind Entbuschung <strong>und</strong> Inmahdnahme brachgefallener Flächen<br />

bzw. eine Stabilisierung verbliebener Bestände durch kontinuierliche Pflegemahd<br />

(jährlich bis dreijährlich) <strong>zu</strong> nennen.<br />

Eine Neugestaltung von Kleinseggenriedern <strong>und</strong> "Sek<strong>und</strong>ärstreuwiesen"<br />

sollte auf abgeschürften gr<strong>und</strong>wassernahen Mineralstandorten versucht<br />

werden, nach dem Vorbild von Vorflutgraben Nord <strong>und</strong> Abfanggraben Ost.<br />

Ansaat bzw. Ansalbung der entsprechenden Vegetation ist dabei unabdingbar.<br />

Auch hier ist eine regelmäßige Mahd der Bestände erforderlich.<br />

"Kurze Wege" <strong>zu</strong> den letzten lokalen Relikten der Zoozönose im Viehlaßmoos<br />

bzw. eine entsprechende Anbindung über Gräben dürfte die Möglichkeit<br />

einer Besiedlung mit typischen Arten deutlich verbessern.<br />

FNW - Arten der Feucht- <strong>und</strong> Nasswiesen, Wiesenbrüter<br />

Verluste betreffen verschiedene magere <strong>und</strong>/oder feuchte bis nasse Grünländer (Calthion-<br />

<strong>und</strong> Glatthaferwiesen, seggenreiche Wiesen) sowie weithin offene <strong>und</strong> störungsarme<br />

Ackerflächen. Entsprechende Standorte mindestens mittlerer Wertigkeit werden in den<br />

FR 02 Flughafenwiesen Nord, 04 Attaching, 06 Nördliche Randzone, 07 Lüsse, 08 Grünschwaige/Schwaigermoos<br />

sowie in den Dreiloos- <strong>und</strong> Rofelwiesen (FR 13 <strong>und</strong> 15) in Anspruch<br />

genommen bzw. funktional beeinträchtigt. In geringerem Umfang werden Lebenräume<br />

für Arten der Feucht- <strong>und</strong> Nasswiesen auch in den FR 10 Abfanggraben Ost <strong>und</strong><br />

11 Vorflutgraben Nord getroffen.<br />

Lokale Zielarten: Grauammer*, Großer Brachvogel*, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper,<br />

Wiesenschafstelze, Grasfrosch, Sumpfschrecke Stethophyma grossum*, Wiesen- <strong>und</strong><br />

Weißrandiger Grashüpfer Chorthippus dorsatus <strong>und</strong> C. albomarginatus, Glanzflachläufer<br />

Agonum viridicupreum*, Kreuzläufer Panagaeus cruxmajor, Dunkler Wiesenknopf-<br />

Ameisenbläuling Maculinea nausithous<br />

Mögliche Maßnahmen für Wiesenbrüter (v.a. Brachvogel, Kiebitz):<br />

Die am besten geeignete Standorte für den Ausgleich bei dieser Artengruppe<br />

sind die <strong>zu</strong>künftigen Wiesen um die geplante neue S/L-Bahn, die<br />

wie die vorhandenen angelegt <strong>und</strong> gepflegt werden sollten (zwei-schürige<br />

Mähwiesen mit Abtransport des Mahdguts).<br />

Darüber hinaus sind aber auch im Außenraum Maßnahmen möglich, die<br />

vor allem die Neubegründung <strong>und</strong> Extensivierung von Grünländern sowie<br />

auch die Ausweisung von Brachäckern umfassen sollten:<br />

• Die Grünländer sollten, ggf. nach einer Vielschnitt-Aushagerungsphase,<br />

als zweischürige Mähwiesen gepflegt werden, mit einer ersten Mahd<br />

zwischen Mai <strong>und</strong> Juli (in Abhängigkeit von der Wüchsigkeit) <strong>und</strong> einer<br />

zweiten Mahd im September. Es ist <strong>zu</strong> betonen, dass es sinnlos ist,<br />

stark wüchsige Wiesen <strong>zu</strong>m Schutz von Jungvögeln der Wiesenbrüter<br />

erstmals erst im Juni oder Juli <strong>zu</strong> mähen. Die aktuellen Bestandsauf-<br />

198 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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