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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

Tab. 11 dokumentiert auch die wertbestimmenden ökologischen Gruppen,<br />

für die Funktionsräume, die von konfliktträchtigen Projektwirkungen<br />

erfasst werden. Betroffen <strong>und</strong> dabei vorrangig artenschutzrelevant sind<br />

danach in erster Linie die (auch ackerbrütenden) Wiesenvögel, v.a. in den<br />

FR 02 Flughafenwiesen, den nördlich daran anschließenden FR 06, 07<br />

<strong>und</strong> 08 sowie, im Osten, FR 13 Dreiloos-, FR 14 Lang- <strong>und</strong> FR 15 Rofelwiesen.<br />

An zweiter Stelle sind die Arten mager-trockener Extensivwiesen<br />

<strong>und</strong> Magerrasen <strong>zu</strong> nennen, die vor allem durch Rückbau technischer<br />

Bauwerke (Dämme) bzw. Inanspruchnahme von Biotopanlagen Verluste<br />

erleiden (FR 05 Vorbehaltsfläche Ost, FR 10 Abfanggraben Ost <strong>und</strong> FR<br />

11 Vorflutgraben Nord). In demgegenüber geringerem Umfang betroffen<br />

<strong>und</strong> konfliktbestimmend sind Arten feuchter Hochstaudenfluren <strong>und</strong> Röhrichte<br />

sowie Arten gr<strong>und</strong>wassergespeister Kleingewässer (Abfanggraben<br />

Ost, Vorflutgraben Nord).<br />

Gewässersysteme, Fließgewässerfauna<br />

Bei den Fließgewässern entstehen sehr hohe Konflikte durch den erforderlichen<br />

Rückbau von Vorflutgraben Nord (Gewässersystem [= GS] 6.1),<br />

Ableitungsgraben Nord (6.2.) <strong>und</strong> Abfanggraben Ost (6.3) auf ganzer Länge<br />

bzw. in nahe<strong>zu</strong> dem gesamten wasserführenden Teil (vgl. Tab. 12).<br />

Gleiches gilt für den Mittelgraben nördlich des Flughafens (GS 5.5), Teil<br />

des Süßgrabensystems, der derzeit Wasser aus dem Ableitungsgraben<br />

Nord erhält. Im Planungsfall wird nicht nur der überwiegende Teil des Gewässers<br />

überbaut, es wird auch die kurze verbleibende Reststrecke nicht<br />

mehr mit Wasser beschickt.<br />

Bei drei weiteren Gewässern des Süßgrabensystems, dem Grüselgraben<br />

(GS 5.7) <strong>und</strong> seinen beiden Zuflüssen Breitwiesengraben <strong>und</strong> Grüselgraben<br />

Zufluss 1 (5.8), entstehen durch Überbauung längerer Gewässerabschnitte<br />

hohe Konflikte. Zudem kann es bei allen drei Gewässern während<br />

der Einrichtungs- bzw. Erprobungsphase der neuen Gr<strong>und</strong>wasserregelung<br />

<strong>zu</strong> einer vorübergehenden Veränderung der Abflussverhältnisse<br />

kommen, bei den beiden Zuflüssen <strong>zu</strong>sätzlich auch <strong>zu</strong> einer dauerhaften<br />

Abflussverminderung, die <strong>zu</strong>mindest über weite Strecken den Fließcharakter<br />

<strong>und</strong> damit die heutige Funktion der Gräben für die <strong>Fauna</strong> in Frage<br />

stellt. Die Gewässer reichen nämlich in die Zone, in der die Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung<br />

auf dem Flughafengelände nach außen noch wirksam wird,<br />

ohne dass wie beim Grüselgraben selbst der dadurch verminderte Einstrom<br />

von Gr<strong>und</strong>wasser durch Erhöhung der Einleitmenge aus dem neuen<br />

Ableitungsgraben Nord ausgeglichen wird.<br />

Es werden schließlich noch Abschnitte von drei weiteren Gewässern überbaut,<br />

die jedoch im Verhältnis <strong>zu</strong>r Gesamtlauflänge eher kurz sind, so<br />

dass trotz der hohen Wertigkeit nur mittlere Konflikte entstehen. Dies be-<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 183

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