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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

UG hinausreichen (Be<strong>zu</strong>gsraum 051 Münchener Ebene), wurden die<br />

ABSP ausgewertet bzw. auf eigene Analysen <strong>zu</strong>rückgegriffen, die im Rahmen<br />

der Arbeiten <strong>zu</strong> den FFH-Verträglichkeitsstudien durchgeführt wurden<br />

(vgl. Verträglichkeitsstudien NATURA 2000 - FFH <strong>und</strong> Vogelschutz, Ö-<br />

KOKART, 2007).<br />

3.3.2 Artenvielfalt [Leitbild <strong>und</strong> Ökologische Gruppen]<br />

"Mit dem 1992 unterzeichneten Übereinkommen über die biologische Vielfalt<br />

(Convention on Biological Diversity - CBD) wird definitionsgemäß auf<br />

die Sicherung der Vielfalt unter lebenden Organismen <strong>und</strong> der ökologischen<br />

Komplexe, <strong>zu</strong> denen sie gehören, abgezielt. Biologische Vielfalt<br />

umfasst in diesem Sinne die Vielfalt innerhalb der Arten <strong>und</strong> zwischen den<br />

Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme (siehe Artikel 2 der Begriffsbestimmungen<br />

der CBD). Artikel 14 der CBD verlangt von den Unterzeichnern<br />

die Erarbeitung <strong>und</strong> Anwendung eines methodischen Repertoires <strong>zu</strong>r<br />

Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung."<br />

(TRAUTNER 2003).<br />

Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage wird der Artenvielfalt als Moment der artenschutzfachlichen<br />

Bewertung besonders Rechnung getragen. Unter Be<strong>zu</strong>gnahme<br />

auf die oben zitierte Definition berücksichtigen wir dabei zwei Aspekte:<br />

(1) die Vielfalt bzw. den Erfüllungsgrad der naturraum- <strong>und</strong> standorttypischen<br />

Lebensgemeinschaften;<br />

(2) diversitätsbedeutsame Artvorkommen, wobei wir als besonders diversitätsbedeutsam<br />

eines von wenigen oder sogar das letzte Vorkommen<br />

typischer, indigener Arten im Naturraum, in der Naturraumgruppe<br />

oder auch darüber hinaus bis hin <strong>zu</strong>m Gesamtareal werten.<br />

Bei der Entscheidung, ob eine Art als indigenes Faunenelement des Be<strong>zu</strong>gsraums<br />

gelten kann, wurde das von A. RINGLER, Walpertskirchen, erarbeitete<br />

Leitbild für das "Nördliche Erdinger Moos mit Isarauen" herangezogen,<br />

das die "Primärlandschaft" für den Stand 1850 umfänglich rekonstruiert<br />

(vgl. Kap. E). Die dort unterschiedenen Lebensräume <strong>und</strong> Lebensraumkomplexe<br />

wurden auch bei der Fassung sogenannter ökologischer<br />

Gruppen berücksichtigt, in die alle vorrangig naturschutzrelevanten Arten<br />

eingestuft wurden. Diese Gruppen bilden den Be<strong>zu</strong>g für die Ermittlung von<br />

Artenzahlen, um Aspekt 1 ab<strong>zu</strong>schätzen, also die Vielfalt bzw. den Erfüllungsgrad<br />

der naturraum- <strong>und</strong> standorttypischen Lebensgemeinschaften.<br />

Die Einstufung der einzelnen Arten in ökologische Gruppen erfolgte <strong>zu</strong>nächst<br />

tiergruppenbezogen (vgl. Kartierberichte, Kap. A). Für die tiergruppenübergreifende<br />

Auswertung wurden diese dann folgenden gröberen<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 27

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