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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

unterhalb <strong>und</strong> der kurzen Dauer möglicher Beeinträchtigungen sind ggf.<br />

entstehende Konflikte als eher gering an<strong>zu</strong>sehen (KS 2).<br />

Grüselgraben Untersuchungsabschnitte MF55 <strong>und</strong> MF56, WS maximal 3 <strong>und</strong> LG70,<br />

WS = 2; Mittelgraben Eittingermoos MF72, WS = 2, LG65, WS = 0, vgl. Kap. A.20 <strong>und</strong><br />

Kap. A.11.<br />

• Die potenziell betroffenen Abschnitte des Loosgrabensystems, südlicher<br />

Zufluss <strong>und</strong> westlicher Seitenarm des Loosgrabens, zeichnen sich<br />

durch eine Stillwasserzönose aus, die fast durchweg aus kommunen<br />

Arten besteht. Sie umfasst auch einzelne Zeiger für starke Wasserstandsschwankungen<br />

bzw. Austrocknung (z.B. Habrophlebia fusca,<br />

Limnephilius auricula). Der Konflikt für vorübergehendes Trockenfallen<br />

der Gewässer wäre maximal gering (KS 1-2).<br />

Südlicher Zufluss Loosgraben MF76, WS = 3; Westlicher Seitenarm Loosgraben<br />

MF77, WS = 2, vgl. Kap. A.20.<br />

Weiterhin könnte es auch in der Bau- <strong>und</strong> Erprobungsphase der neuen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserregelung im Bereich der neuen S/L-Bahn vorübergehend <strong>zu</strong><br />

einer größeren Reichweite der Absenkung kommen als letztlich in der Betriebsphase.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind davon die gleichen Gewässer betroffen<br />

wie oben, <strong>zu</strong>sätzlich noch der Zufluss Grüselgraben 1 40 :<br />

• Bei Süßgraben <strong>und</strong> Grüselgraben besteht die Möglichkeit aus der<br />

Gr<strong>und</strong>wasserregelung <strong>zu</strong>r Verfügung stehendes Gr<strong>und</strong>wasser via Ableitungsgraben<br />

Nord in die Gräben ab<strong>zu</strong>leiten <strong>und</strong> so eine etwaige Abflussminderung<br />

wirksam aus<strong>zu</strong>gleichen (KS 0).<br />

• Beim Keckeisgrenzgraben wird im Fall einer Abflussminderung, soweit<br />

sie eintritt, direkt Gr<strong>und</strong>wasser eingeleitet (vgl. Wasserwirtschaftliche<br />

Maßnahmen, Kap. 2.7.1.5). Damit wird sichergestellt, dass sich insbesondere<br />

der Fließgewässercharakter des Gewässers auch kurzfristig<br />

nicht verändert. Eine Gefahr für die teilweise hoch diversitätsbedeutsamen<br />

<strong>und</strong> empfindlichen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten des Gewässers ist damit<br />

nicht gegeben (KS 0).<br />

• Für die Gewässer des Loosgrabensystems würden sich selbst im ungünstigen<br />

Fall keine Konflikte ergeben, die über die bereits oben angesetzten<br />

allenfalls geringen hinausgehen (KS 1-2).<br />

• Der Zufluss Grüselgraben 1 beherbergt eine Bachoberlauffauna unter<br />

Beteiligung von Quellarten, die aber fast ausschließlich häufige Arten<br />

umfasst. Von einer Reetablierung einer solchen Zönose selbst nach vorübergehendem<br />

Trockenfallen (KS 2) ist aus<strong>zu</strong>gehen.<br />

40 Der ebenfalls betroffene Breitwiesengraben wird nicht gesondert betrachtet, da er auf ganzer Länge innerhalb<br />

der 10 cm-Isolinie (MNW) <strong>und</strong> damit im Bereich dauerhafter Wirkungen liegt (vgl. Kap. 5.2.3).<br />

102 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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