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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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ÖKOKART <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

München 3. Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

Tab. 4 Funktionsraumbezogene Analyse <strong>und</strong> Bewertung von Belastungen durch Lärm<br />

<strong>und</strong> optische Stimuli in der Bauphase<br />

Erläuterungen: Berücksichtigt sind ausschließlich störungs- <strong>und</strong> vorrangig naturschutzrelevante Arten. * - Konfliktstufe unter Berücksichtigung der empfohlenen<br />

Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen, geklammert ohne Berücksichtigung der empfohlenen Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen;<br />

Sonderfall "Flughafenwiesen" - keine Wichtung von Effektdistanzen, die vom Zaun aus gesehen über die Bahn reichen (Bereiche fungieren<br />

nach Geländebeobachtungen als "sicherer" Rück<strong>zu</strong>gsraum bei Störungen).<br />

Konflikt Beschreibung<br />

0, kein Konflikt Vorabmaßnahmen<br />

• Baustellen: Neubau Südring [Monat 1 bis 13]<br />

Bauzeitliche Störungen im FR durch die Vorabmaßnahmen in den Bereichen mit auch dauerhafter<br />

Minderung der Habitateignung durch Straßenneubau (Kap. 5.2.5), keine darüber<br />

hinaus gehenden Beeinträchtigungen erkennbar<br />

• Keine Baustraßen oder übergreifenden Transportwege außerhalb der Baufelder, deren<br />

Einflussbereich über die o.g. Störungszone hinausreicht<br />

0, kein Konflikt 1. Investmaßnahme, Teil 1 (Monat 20)<br />

FR 11 - Vorflutgraben Nord<br />

• Baustellen: Aufschüttungen Knoten Ost [Monat 13 bis 29]<br />

Bauzeitliche Störungen im FR in der gegebenen Bauphase eher gering <strong>und</strong> sämtlich in den<br />

Bereichen mit auch dauerhafter Minderung der Habitateignung durch Straßenneubau (Kap.<br />

5.2.5); keine darüber hinaus gehenden Beeinträchtigungen erkennbar<br />

• Keine Baustraßen außerhalb der Baufelder <strong>und</strong> keine übergreifenden Transportwege, deren<br />

Einflussbereich über die o.g. Störungszone hinaus bzw. in den FR hinein reicht<br />

1, sehr gering Vorabmaßnahmen<br />

• Baustellen/Baustraße: Rohrleitung entlang Vorflutgraben Westseite<br />

Vorflutgraben verläuft durch die FR 08 <strong>und</strong> 09; die wenigen Brutvögel, die auf seinen<br />

Randbereich <strong>zu</strong> beziehen sind, sind bei diesen FR i.W. bereits mit berücksichtigt; hin<strong>zu</strong><br />

kommen allenfalls 1 BP Blaukehlchen <strong>und</strong> einzelne BP Goldammer<br />

• Keine Wirkungen von übergreifenden Transportwegen auf FR<br />

FR 12 - Schwaiger Schotterterrasse<br />

0, kein Konflikt Vorabmaßnahmen<br />

• Baustellen: 1 - Neubau Südring sowie Erdinger Allee <strong>und</strong> Anschluss ED 5 im Bereich Knoten<br />

Ost [Monat 1 bis 10], 2 - Geländeaufschüttungen Knoten Ost [Monat 5 bis 14], 3 - Zwischenlager<br />

1 [Monat 3 bis 15]<br />

Bauzeitliche Störungen im FR durch die Vorabmaßnahmen nur in Bereichen mit auch dauerhafter<br />

Minderung der Habitateignung durch Straßenneubau (Kap. 5.2.5); keine darüber<br />

hinaus gehenden Beeinträchtigungen erkennbar<br />

• Keine Baustraßen außerhalb der Baufelder, deren Einflussbereich über die o.g. Störungszone<br />

hinausreicht<br />

• Übergreifender Transport über St 2584, u.a. <strong>zu</strong> ZL 1, erreicht FR im Norden; dort keine störungsempfindlichen<br />

Arten, die nicht bereits oben bzw. bei dauerhaften Beeinträchtigungen<br />

berücksichtigt sind; außerdem Zusatzbelastung von durchschnittlich 25 Lkw/St<strong>und</strong>e, im<br />

Verhältnis <strong>zu</strong> Vorbelastung (DTV 18.300 Kfz/Tag) gering<br />

Potenzieller Wirkbereich des übergreifenden Transportwegs FTO Süd erreicht FR im Osten,<br />

- im Nahbereich keine vorrangig naturschutzrelevanten <strong>und</strong> potenziell störanfälligen Arten,<br />

- im Abstand von etwa 200 bzw. 250 m von der bestehenden Trasse je ein Brutrevier der<br />

lärmempfindlichen Wachtel <strong>und</strong> der Feldlerche, die hohe Effektdistanzen aufweisen kann<br />

→ angesichts der erheblichen Vorbelastung (DTV 18.500 Kfz/Tag) <strong>und</strong> der begrenzten Zusatzbelastung<br />

von durchschnittlich etwa 35 Lkw/St<strong>und</strong>e (8 bis maximal 55) keine Beeinträchtigung<br />

<strong>zu</strong> erwarten<br />

0, kein Konflikt 1. Investmaßnahme, Teil 1 <strong>und</strong> 2 (Monat 20 <strong>und</strong> 33)<br />

112 <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong>

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