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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

• Darüber hinaus werden Vorkehrungen <strong>zu</strong>r Vermeidung bzw. Verminderung<br />

von Staub-, Nährstoff- <strong>und</strong> Schadstoffeinträge getroffen, darunter<br />

auch die Besprenkelung <strong>zu</strong>m Feuchthalten von Bodenmaterial <strong>und</strong> von<br />

nicht befestigten Baustraßen (vgl. <strong>UVS</strong> Kap. 2.5.4).<br />

• Fließgewässer sind gegen einen direkten Eintrag bzw. eine Einschwemmung<br />

von Feinsedimenten <strong>und</strong> Erdreich über Sedimentfänge,<br />

Rückhalte- <strong>und</strong> Absetzmulden <strong>und</strong> ähnliche Vorrichtungen sicher <strong>zu</strong><br />

schützen. Es dürfen auch keine direkten Einleitungen aus den Baufeldern<br />

erfolgen.<br />

• Abflussminderungen durch Laufverkür<strong>zu</strong>ng <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung<br />

sollen über erhöhte Einspeisung von Gr<strong>und</strong>wasser in Süß- <strong>und</strong><br />

Grüselgraben aus dem Ableitungsgraben Nord sowie Zufuhr beständig<br />

sauberen Gr<strong>und</strong>wassers in den Keckeisgrenzgraben ausgeglichen werden.<br />

• Veränderungen der Wasserführung in Folge von Bauwasserhaltungen<br />

bzw. in der Erprobungsphase der neuen Gr<strong>und</strong>wasserregelung sind<br />

<strong>zu</strong>mindest in den besonders hochwertigen gr<strong>und</strong>wassergespeisten<br />

Fließgewässern unbedingt <strong>zu</strong> vermeiden, z.B. durch Versickerungsbrunnen<br />

oder Sickerbecken, wie sie im Bereich vorhandener Bauwerke<br />

vorgesehen sind (vgl. <strong>UVS</strong>, Kap. 11.1.4.1).<br />

• Durch Nut<strong>zu</strong>ng deutlich vorbelasteter Hauptverkehrswege für Baustellenanlieferungen,<br />

i.W. die BAB A92 <strong>und</strong> die FTO, wird die Entstehung<br />

neu belasteter Korridore vermieden. Analoges gilt für die baustelleninterne<br />

oder -nahe Baustraßenführung.<br />

(3) Schadensbegren<strong>zu</strong>ng/-minimierung durch geeignete Terminierung<br />

von Maßnahmen:<br />

• Durch terminliche Abstimmung bestimmter Baumaßnahmen auf die<br />

Anwesenheitszeit bzw. das Brutgeschehen des Großen Brachvogels<br />

können bauzeitliche Störungen der hochwertigen Avizönose der Wiesen<br />

um die bestehenden S/L-Bahnen deutlich minimiert <strong>und</strong> teilweise<br />

sogar vollständig vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die Arbeiten<br />

an den Abschirmungswällen in Hallbergmoos bzw. die damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Transporte auf der Zaunstraße. Bei Durchführung der<br />

Maßnahmen außerhalb der Anwesenheitszeit des Brachvogels kann<br />

eine Beeinträchtigung der Südbahn-Bestände vermieden werden. In<br />

Anbetracht des Baugeschehens auf <strong>und</strong> im nächsten Umgriff der Wiesen<br />

um die Nordbahn kommt den südlichen Wiesen eine besondere<br />

Bedeutung als störungsfreiem Raum <strong>zu</strong>.<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 187

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