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Planfeststellungsverfahren Fachbeitrag Fauna zu UVS und LBP

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> ÖKOKART<br />

3. Start- <strong>und</strong> Landebahn München<br />

5.2.2 Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

Zur Sicherung des Flugbetriebs ist es erforderlich, den Zentralwasserstand<br />

im Bereich der 3. S/L-Bahn dauerhaft um 0,5 m ab<strong>zu</strong>senken. Das<br />

Prognosemodell <strong>zu</strong>r Reichweite der daraus resultierenden Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen<br />

zeigt, dass die 10 cm-Linie gleicher Absenkung<br />

• bei Zentralwasserstand [= ZW] im Norden um 50 bis maximal 250 m<br />

<strong>und</strong> im Südosten um bis <strong>zu</strong> 1.100 m,<br />

• bei mittleren Niedrigwasserverhältnissen [= MNW] im Norden um 150<br />

bis 300 m <strong>und</strong> im Südosten um bis <strong>zu</strong> 900 m sowie<br />

• bei mittleren Hochwasserverhältnissen [= MHW] im Norden um 500 bis<br />

600 m <strong>und</strong> im Südosten um bis <strong>zu</strong> 1.300 m<br />

über die geplante neue Flughafengrenze hinausreicht.<br />

Was die Auswirkungen auf die dauerhafte Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen anbelangt,<br />

so folgen wir dem Ansatz des <strong>Fachbeitrag</strong>s Vegetation <strong>und</strong> Flora,<br />

da bei diesem Faktor Wirkungen auf die <strong>Fauna</strong> i.W. als Folge von Veränderungen<br />

der Vegetation bzw. in vergleichbarem Maße wie bei Vegetation<br />

<strong>und</strong> Flora <strong>zu</strong> erwarten sind. Behandelt werden terrestrische Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Stillgewässer; Auswirkungen auf Fließgewässerlebensräume sind<br />

Gegenstand des nachfolgenden Kap. 5.2.3.<br />

Für den Planungsfall sind außerhalb des Bereichs der Flächeninanspruchnahme<br />

mit wenigen Ausnahmen maximal geringe Wirkungsintensitäten<br />

an<strong>zu</strong>setzen (Wirkungsintensität [= WI] 2), da gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

empfindliche Vegetationstypen gemäß RIECKEN et al. (2003) ausschließlich<br />

dort vorkommen, wo eine nur geringe Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung von <<br />

10 cm bei Zentralwasserstand [= ZW] prognostiziert ist, oder aber in Bereichen,<br />

in denen der Gr<strong>und</strong>wasserstand bereits heute bei ZW mehr als 1<br />

m unter Flur liegt. Geringfügige Absenkungen bei den besonders stark<br />

gr<strong>und</strong>wasserabhängigen Kleinseggenriedern werden kritischer gesehen<br />

(WI 4), auch wenn diese innerhalb weithin stark gr<strong>und</strong>wasserabgesenkter<br />

Bereiche liegen; es handelt sich im gegebenen Fall durchweg um junge,<br />

anthropogene Bestände auf abgegrabenen Standorten.<br />

Insgesamt reichen zehn Funktionsräume [= FR] jenseits der Umhüllenden<br />

der Flächeninanspruchnahme in den Absenkungsbereich bis 4 cm bei ZW<br />

hinein. Davon sind für folgende fünf FR aus faunistischer Sicht Konflikte<br />

an<strong>zu</strong>geben:<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Fauna</strong> <strong>zu</strong> <strong>UVS</strong> <strong>und</strong> <strong>LBP</strong> 131

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