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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Der Nachwuchs<br />

sammlung haben. Der Jugendgruppenleiter sollte deshalb auch Mitglied des Vorstands<br />

sein.<br />

Es gibt keine gesetzliche Regelung, ab welchem Alter jugendliche Mitglieder ihren<br />

Jugendgruppenleiter selbst wählen dürfen. In der Satzung kann hierfür ein bestimmtes<br />

Mindestalter festgelegt werden. Regelt die Satzung lediglich, dass die Jugendlichen<br />

einen Leiter selbstständig wählen, ohne über die Altersgrenze Aussagen<br />

zu treffen, gilt keine Beschränkung.<br />

Es gibt auch keine gesetzliche Regelung, wonach ein Jugendgruppenleiter oder -<br />

wart aus irgendwelchen Gründen vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen wird. Meist<br />

findet man hierzu auch in den Satzungen keine Aussagen. Wenn dies so ist, dann<br />

kann eine Abberufung nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Es können<br />

aber Regelungen in der Satzung verankert werden, wonach beispielsweise auch<br />

eine Abberufung oder -wahl durch die Jugendgruppe erfolgen kann.<br />

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