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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Über die Jahreshauptversammlung muss ein Protokoll geführt werden, das vom<br />

Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Auch dies muss in die Satzung geschrieben<br />

werden.<br />

Mittel des <strong>Verein</strong>s<br />

In der Satzung muss definitiv ausgesagt werden, wie die Mittel des <strong>Verein</strong>s verwendet<br />

werden.<br />

Sie dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Außerdem<br />

ist es nicht gestattet, dass Mitglieder Zuwendungen aus diesen Mitteln erhalten.<br />

Schließlich muss klargestellt sein, dass nach dem Ausscheiden aus dem <strong>Verein</strong> keine<br />

Ansprüche geltend machen können.<br />

Auflösung des <strong>Verein</strong>s<br />

Die Satzung muss festlegen, was mit dem zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen<br />

<strong>Verein</strong>svermögen geschieht, wenn der <strong>Verein</strong> aufgelöst wird. Dabei sind die Gelder<br />

an eine andere Institution so zu übergeben, dass sie im Sinne der Satzung verwendet<br />

werden. So kann zum Beispiel ein <strong>Verein</strong>, der sich dem Jugendsport widmet,<br />

seine Gelder einem Sportverein mit der Maßgabe übertragen, diese ausschließlich<br />

für die Jugendarbeit zu verwenden. Die Gelder können aber auch einer Behörde<br />

(Jugendamt, Gemeinde usw.) übertragen werden.<br />

Inkrafttreten und Unterschriften<br />

Abschließend muss in der Satzung festgehalten werden, wann und wo sie beschlossen<br />

wurde und dass sie mit Beschlussfassung in Kraft tritt. Die Satzung für die<br />

Gründung des <strong>Verein</strong>s muss zusätzlich mindestens sieben Unterschriften der <strong>Verein</strong>sgründer<br />

besitzen.<br />

Achten Sie darauf, dass die Vor- und Nachnamen der Unterzeichner leserlich sind.<br />

Es gibt Registergerichte, die hierauf großen Wert legen. Ersatzweise kann auf der<br />

Originalsatzung neben der Unterschrift der Name in Blockschrift wiederholt werden.<br />

Besondere Vorsicht müssen Sie walten lassen, wenn die Unterzeichner als Vertreter<br />

einer juristischen Person fungieren. Hier müssen ergänzende Handelsregisterauszüge<br />

vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass der Unterzeichner zum Zeitpunkt<br />

der Unterschrift auch vertretungsberechtigt ist. Ersatzweise kann auch eine<br />

nicht vertretungsberechtigte Person die Satzung unterschreiben, wenn neben dem<br />

Handelsregisterauszug zusätzlich eine Vollmacht des Vertretungsberechtigten der<br />

juristischen Person vorgelegt wird.

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