27.02.2013 Aufrufe

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Mitgliederversammlung<br />

Einladung in der Satzung vereinbart, muss sichergestellt werden, dass wirklich alle<br />

Mitglieder, die ein Recht an der Teilnahme haben, informiert werden.<br />

Es ist unabdingbar, dass alle Mitglieder eingeladen werden. Wenn auch nur ein<br />

Mitglied keine Einladung erhält und deshalb an der Mitgliederversammlung nicht<br />

teilnimmt, sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ungültig.<br />

Die schriftliche Einladung erfolgt an die zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds.<br />

Hat sich die Adresse des Mitglieds geändert und wurde dies vom Mitglied nicht<br />

mitgeteilt, ist die Einladung ordnungsgemäß ergangen. Die Einladung muss auch<br />

nicht per Einschreiben verschickt werden, da auch auf dem Postweg verloren gegangene<br />

Briefe eine ordentliche Durchführung der Mitgliederversammlung nicht<br />

behindern.<br />

Die Einladungsfrist<br />

Grundsätzlich müssen die Einladungen zur Mitgliederversammlung fristgemäß erfolgen.<br />

Allerdings gibt es keine gesetzliche oder verbindliche juristische Regelung,<br />

wie diese Frist aussieht. Um eine unangreifbare Regelung zu bekommen, sollte man<br />

deshalb die Ladungsfrist (so nennt man die Frist zwischen Absenden der Einladung<br />

bis zur Mitgliederversammlung) großzügig bemessen.<br />

In der Praxis geht man von einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen aus.<br />

Rechnen Sie zu dieser Frist noch drei Tage für den Postversand hinzu.<br />

Dies kann aber nur eine Faustregel sein. Wichtig sind für eine angemessene Ladungsfrist<br />

beispielsweise folgende Faktoren:<br />

Wohnen alle <strong>Verein</strong>smitglieder am Ort der Versammlung oder müssen sie anreisen?<br />

Je weiter die Mitglieder vom Versammlungsort weg wohnen, umso länger muss die<br />

Ladungsfrist sein.<br />

Sollte es zu Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der Einladung kommen, ist<br />

der <strong>Verein</strong> beziehungsweise der ihn vertretende Vorstand beweispflichtig, ob die<br />

Einladung auch ordnungsgemäß zugestellt wurde. Rechnen Sie also auf die in der<br />

Satzung festgelegten Fristen ein Sicherheitspolster, damit es hier nicht zu Streitereien<br />

kommen kann.<br />

Zu Beginn der Mitgliederversammlung sollten Sie auf jeden Fall dafür sorgen, dass<br />

die Versammlung die fristgerechte, ordnungsgemäße Ladung bestätigt und dass<br />

dies protokolliert wird (dazu im Folgenden mehr). Dann ist der Vorstand auch juristisch<br />

auf der sicheren Seite.<br />

205

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!