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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

sammlung im Rahmen einer entsprechenden Satzungsänderung auch ihr vorbehaltene<br />

Aufgaben auf andere <strong>Verein</strong>sorgane übertragen.<br />

Lediglich das Recht der <strong>Verein</strong>sauflösung und der Verfügung über den Umgang mit<br />

dem <strong>Verein</strong>svermögen bei Auflösung kann nicht delegiert werden und verbleibt<br />

grundsätzlich bei der Mitgliederversammlung.<br />

Gemeinnützige <strong>Verein</strong>e müssen diese Fragen bereits in der Satzung klären. Ist dies<br />

nicht der Fall, wird der <strong>Verein</strong> hierzu im Rahmen des Anerkennungsverfahrens auf<br />

Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aufgefordert.<br />

Sind allerdings Aufgaben laut Satzung übertragen worden, kann die Mitgliederversammlung<br />

diese nur durch Satzungsänderung wieder an sich ziehen, die wiederum<br />

von der Mitgliederversammlung nach den Vorgaben der Satzung oder der Gesetze<br />

beschlossen werden muss.<br />

Eine Einschränkung der Rechte einer Jahreshauptversammlung ist recht selten. Im<br />

Gegenteil legt die Satzung häufig noch einmal explizit fest, welche Aufgaben auf<br />

jeden Fall von der Mitgliederversammlung übernommen werden. Hierzu gehören<br />

meist …<br />

- die Wahl des Vorstands mit einfacher Mehrheit.<br />

- die Wahl von Revisoren und/oder Kassenprüfern mit einfacher Mehrheit.<br />

- Satzungsänderungen mit einer Dreiviertelmehrheit.<br />

- die Änderung des <strong>Verein</strong>szwecks durch Zustimmung aller Mitglieder.<br />

- die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte.<br />

- die Entlastung des Vorstands und der Revisoren und/oder Kassenprüfer.<br />

Die Mitgliederversammlung garantiert allen Mitgliedern, dass sie aktiv die Geschicke<br />

des <strong>Verein</strong>s mitbestimmen. Grundsätzlich liegen alle Aufgaben beim <strong>Verein</strong>,<br />

der durch den Vorstand nach außen vertreten wird. Die Mitgliederversammlung<br />

bestimmt, welche Aufgaben vom <strong>Verein</strong> auf andere <strong>Verein</strong>sorgane –zum Beispiel<br />

den Vorstand, dem Jugendwart usw. – übertragen werden.<br />

Der Vorstand ist jedoch vom Gesetz her grundsätzlich das Vertretungsorgan des<br />

<strong>Verein</strong>s nach außen (siehe Kapitel „Der Vorstand hat’s nicht leicht“). Diese Vertretungsvollmacht<br />

kann von der Mitgliederversammlung nicht entzogen, wohl aber<br />

gegenüber Dritten eingeschränkt werden.<br />

Wenn beispielsweise große finanzielle Transaktionen durchzuführen sind – wie<br />

der Kauf eines Hauses –, kann in der Satzung festgelegt werden, dass hierzu die<br />

Genehmigung der Mitgliederversammlung notwendig ist. Einschränkungen der<br />

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