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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Der wichtigste Unterschied zum rechtsfähigen <strong>Verein</strong> besteht also in der Haftung<br />

einer für den <strong>Verein</strong> handelnden Person. Neben dem <strong>Verein</strong> haftet der Handelnde<br />

persönlich – gleichgültig, ob er eine Vollmacht besitzt oder nicht.<br />

Dies bedeutet, dass die Mitglieder eines nicht eingetragenen – und damit nicht<br />

rechtsfähigen – <strong>Verein</strong>s mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Dies wird erst<br />

ab dem Moment ausgeschlossen, in dem man einen <strong>Verein</strong> mit Satzung nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen gegründet hat – die Gründungsabsicht reicht also nicht<br />

aus.<br />

Üben Sie deshalb in keinem Fall Geschäfte für den nicht rechtsfähigen <strong>Verein</strong> aus,<br />

mit denen Sie größere finanzielle Verpflichtungen eingehen. Achten Sie auch darauf,<br />

dass ein solcher <strong>Verein</strong> entweder keine großen finanziellen Verpflichtungen<br />

eingeht (für die Sie dann mit Ihrem gesamten Vermögen mit haften). An dieser<br />

Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass auch ein nicht rechtsfähiger <strong>Verein</strong> eine<br />

Satzung haben kann, in der beispielsweise festgeschrieben wird, dass der Vorstand<br />

keine Schulden verursachen darf, die das <strong>Verein</strong>svermögen überschreiten.<br />

Gehört ein Grundstück zum <strong>Verein</strong>svermögen eines nicht eingetragenen <strong>Verein</strong>s,<br />

ergibt dies neue Schwierigkeiten: Es müssen nämlich alle Mitglieder als Eigentümer<br />

ins Grundbuch eingetragen werden. Dies hat aber zur Folge, dass bei jedem Mitgliederzugang<br />

oder -abgang eine (kostenpflichtige) Grundbuchänderung zwingend<br />

vorgeschrieben ist.<br />

Größtes Problem dürfte aber für einen nicht eingetragenen <strong>Verein</strong> die Finanzierung<br />

sein, da die Zuschüsse von Kommunen oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften<br />

oft davon abhängig gemacht werden, dass der <strong>Verein</strong> rechtsfähig ist. Auch<br />

private Sponsoren halten sich meist zurück, wenn dem <strong>Verein</strong>snamen der wichtige<br />

Zusatz „e.V.“ fehlt.<br />

Im Klartext: Beim nicht rechtsfähigen <strong>Verein</strong> ist es äußerst schwierig, Gelder zu<br />

bekommen, aber man kann sehr schnell sein privates Eigentum verlieren. Darum<br />

ist immer die Eintragung ins <strong>Verein</strong>sregister anzustreben.<br />

In den folgenden Kapiteln dieses Buches befassen wir uns ausschließlich mit dem<br />

rechtsfähigen <strong>Verein</strong>, der ins <strong>Verein</strong>sregister eingetragen werden muss.<br />

Die Rechtsfähigkeit des <strong>Verein</strong>s entsteht erst durch die Eintragung im <strong>Verein</strong>sregister,<br />

welche durch das „e.V.“ am Ende des <strong>Verein</strong>snamens signalisiert wird.<br />

Wenn Sie immer noch Bedenken haben und den ganzen Aufwand scheuen, der mit<br />

einer <strong>Verein</strong>sgründung und der Erlangung des Rechtstatus verbunden ist, sollten<br />

Sie die folgenden Seiten besonders gründlich und in Ruhe lesen. Sie werden dabei

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