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Die Mitgliederversammlung<br />

Was sein muss, muss sein – die<br />

Mitgliederversammlung<br />

Grundsätzliches zur Mitgliederversammlung<br />

Das höchste Gremium eines <strong>Verein</strong>s ist die Mitgliederversammlung. Dies ist im<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 32 festgelegt:<br />

BGB § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung<br />

(1) Die Angelegenheiten des <strong>Verein</strong>s werden, soweit sie nicht von dem Vorstand<br />

oder einem anderen <strong>Verein</strong>sorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung<br />

in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses<br />

ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei<br />

der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.<br />

(2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle<br />

Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.<br />

Wichtig ist hier der Hinweis auf Absatz 2. Grundsätzlich kann ein Beschluss auch<br />

ohne Mitgliederversammlung herbeigeführt werden. Dann müssen aber auch alle<br />

Mitglieder schriftlich zustimmen. Selbst wenn nur ein Mitglied auf das Anschreiben<br />

nicht reagiert, wurde der Beschluss dadurch abgelehnt. Diesen Weg kann man also<br />

nur im Ausnahmefall gehen.<br />

Bei der Gründung könnte dies der Fall sein, wenn beispielsweise vom Registergericht<br />

oder vom Finanzamt eine Anpassung der Satzung gefordert wird. Wenn der<br />

<strong>Verein</strong> in dieser Phase nur wenige Mitglieder hat, kann man den Beschluss auf<br />

schriftlichem Weg herbeiführen.<br />

Auch schriftlich herbeigeführte Beschlüsse entbinden den Vorstand nicht von seiner<br />

Pflicht, mindestens einmal eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Weil bei<br />

vielen <strong>Verein</strong>en die Mitgliederversammlung wirklich nur einmal pro Jahr stattfindet,<br />

wird sie im allgemeinen Sprachgebrauch auch Jahreshauptversammlung genannt.<br />

Die Mitgliederversammlung regelt alle <strong>Verein</strong>sangelegenheiten. Allerdings<br />

kann die Satzung auch anderen Organen Aufgaben zuweisen. Da aber die Satzung<br />

von der Mitgliederversammlung beschlossen werden muss, liegt die Entscheidung<br />

auch hier bei dem höchsten Gremium des <strong>Verein</strong>s.<br />

Im Kapitel über den Vorstand ist deutlich geworden, dass die Mitgliederversammlung<br />

gegenüber dem Vorstand weisungsberechtigt und der Vorstand gegenüber der<br />

Mitgliederversammlung weisungsgebunden ist. Allerdings kann die Mitgliederver-<br />

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