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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

(5) Bei Ausscheiden eines der beiden von der Mitgliederversammlung gewählten<br />

Ausschussmitglieder ernennt der <strong>Verein</strong>sausschuss von sich aus einen Ersatzmann<br />

bis zur nächsten Mitgliederversammlung.<br />

Diese Regelung stellt sicher, dass der <strong>Verein</strong>sausschuss jederzeit funktions- und<br />

vor allem beschlussfähig bleibt.<br />

§ 10 Die Mitgliederversammlung<br />

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste <strong>Verein</strong>sorgan.<br />

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich im ersten Quartal<br />

des Kalenderjahrs durch den Vorstand einzuberufen.<br />

(3) Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung<br />

einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen. Die Ladungsfrist<br />

beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung an die letzte bekannte<br />

Mitgliederanschrift zur Post gegeben worden ist (Poststempel).<br />

(4) Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung<br />

einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn ein Viertel der stimmberechtigten<br />

Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich<br />

verlangt. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

und Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche einzuladen.<br />

(5) Die Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens ein<br />

Drittel sämtlicher Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit muss<br />

der Vorstand binnen drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben<br />

Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen<br />

Mitglieder beschlussfähig. In der Einladung zu der zweiten Versammlung<br />

ist auf diese besondere Beschlussfähigkeit hinzuweisen.<br />

Hier besteht die Möglichkeit, aus einer Einladung gleich zwei zu machen. Dazu<br />

müsste in der Einladung stehen: „Sollte am ..... um 20.00 Uhr die Mitgliederversammlung<br />

nicht beschlussfähig sein, laden wir hiermit zu einer weiteren Mitgliederversammlung<br />

am .... um 20.15 Uhr ein. Diese ist gemäß § 10 Absatz 4 der<br />

Satzung ohne Rücksicht auf Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.“<br />

Das Datum kann dabei das gleiche sein.<br />

§ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung<br />

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

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