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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Anschließend werden ein Versammlungsleiter und ein Protokoll- oder Schriftführer<br />

bestimmt. Fragen Sie das Plenum, ob man mit einer offenen Abstimmung einverstanden<br />

ist, und schlagen Sie Personen vor, die Sie bereits im Vorfeld gefragt<br />

haben, ob sie die entsprechenden Funktionen übernehmen wollen.<br />

Der Versammlungsleiter und der oder die Protokollführer sind keine <strong>Verein</strong>svorstandsmitglieder,<br />

da diese erst nach der Verabschiedung der <strong>Verein</strong>ssatzung gewählt<br />

werden können. Darauf sollten Sie vor der Wahl hinweisen.<br />

Die Gewählten haben aber eine entscheidende Aufgabe, wenn es um die Eintragung<br />

als <strong>Verein</strong> geht. Das Protokoll der Sitzung (im <strong>Verein</strong>srecht auch „Niederschrift“<br />

genannt) hat für die Erlangung der Rechtsfähigkeit eine sehr wichtige Bedeutung:<br />

Es muss zur <strong>Verein</strong>seintragung beim Registergericht eingereicht werden. Deshalb<br />

ist gerade die Protokollführung der Gründungsversammlung besonders wichtig und<br />

muss von Personen übernommen werden, die diese Aufgabe gewissenhaft durchführen.<br />

Die Niederschrift muss für das Registergericht beurkundet werden. Dies bedeutet,<br />

dass das Protokoll unterschrieben wird. Diese Beurkundung kann nur von Personen<br />

vollzogen werden, die laut der verabschiedeten Satzung hierzu befugt sind.<br />

Es kann also durchaus sein, dass der Protokollführer die Beurkundung nicht vornimmt,<br />

weil er kein Mitglied des <strong>Verein</strong>svorstands ist oder laut Satzung auch als<br />

Vorstandsmitglied zur Beurkundung des Protokolls nicht befugt ist. Die Satzung<br />

kann auch vorschreiben, dass die Beurkundung beispielsweise vom Protokollführer<br />

und vom ersten Vorsitzenden gemeinsam vorgenommen werden muss. Wegen der<br />

Bedeutung der Niederschrift werden wir diese in einem eigenen Kapitel detailliert<br />

besprechen.<br />

Allgemeine Aussprache über den Sinn des <strong>Verein</strong>s<br />

Bevor man zur Diskussion der Satzung kommt, sollte eine allgemeine Aussprache<br />

über den Sinn des <strong>Verein</strong>s stattfinden. Es hat sich gezeigt, dass hierbei oft sehr<br />

unterschiedliche <strong>Mein</strong>ungen zutage treten. Hier können Missverständnisse geklärt<br />

werden, die später bei der Diskussion der Satzung nur unnötig aufhalten würden.<br />

Diskussion der Satzung<br />

Nach der allgemeinen Aussprache über den Sinn des <strong>Verein</strong>s sollte die Debatte<br />

über die Satzung beginnen. Es wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass ein Satzungsentwurf<br />

schon mit der Einladung versendet werden sollte. Räumen Sie für die<br />

Diskussion der Satzung genügend Zeit ein.<br />

Bedenken Sie, dass die Satzung später eine Art <strong>Verein</strong>sgesetz darstellt, mit dem<br />

auch verschiedene Streitfragen gelöst werden können. Jedem Gründungsmitglied

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