27.02.2013 Aufrufe

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

stand auch als „Präsidium“ bezeichnet werden.<br />

Die <strong>Verein</strong>sgründung<br />

Die Anzahl der Organe eines <strong>Verein</strong>s kann unterschiedlich sein. Zwingend sind nur<br />

der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<br />

§ 8 Der Vorstand<br />

(1) Der Vorstand besteht aus:<br />

a) dem 1. Vorsitzenden<br />

b) dem 2. Vorsitzenden<br />

c) dem Schriftführer<br />

d) dem Kassierer<br />

e) dem Turnwart<br />

Der Vorstand kann auch aus einer Person bestehen.<br />

(2) Der <strong>Verein</strong> wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei Vorstandsmitgliedern<br />

gemeinsam vertreten.<br />

Es kann auch eine Allein- oder Einzelvertretung für einzelne Vorstandsmitglieder<br />

oder den gesamten Vorstand vereinbart werden. Dies mag in der Praxis zwar einfacher<br />

sein, ist aber aus Gründen der <strong>Verein</strong>skontrolle nicht zu empfehlen.<br />

Es ist auch möglich, die Vertretungsgewalt an Personen zu binden. Beispielsweise<br />

indem folgende Regelung in die Satzung aufgenommen wird: „Der <strong>Verein</strong> wird<br />

durch den ersten Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands gerichtlich<br />

und außergerichtlich vertreten.“<br />

(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des <strong>Verein</strong>s. Insbesondere hat er<br />

folgende Aufgaben:<br />

• Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung<br />

• Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung<br />

• Erstellung des Haushaltes des <strong>Verein</strong>s, der Buchführung und des Jahresabschlusses<br />

• Verwaltung und satzungsgemäße Verwendung des <strong>Verein</strong>svermögens<br />

(4) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie bleiben bis zur<br />

Bestellung des neuen Vorstands im Amt.<br />

Eine längere Amtszeit ist möglich – in der Praxis hat sich jedoch der Zweijahresrhythmus<br />

bewährt. Die Abwahl des Vorstands ist aus wichtigem Grund durch die<br />

Mitgliederversammlung jederzeit möglich.<br />

71

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!