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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sveranstaltung<br />

Presseinformation und Pressebetreuung<br />

Dies ist die Aufgabe des Pressereferenten (siehe Kapitel „Wie man in den Wald hineinruft“).<br />

Falls es einen solchen im <strong>Verein</strong> nicht gibt, sollte möglichst eine Person<br />

gesucht werden, die kontaktfähig und von der Veranstaltungsidee begeistert ist.<br />

Seine Aufgabe sind das Zusammenstellen von Pressemappen für Journalisten inklusive<br />

Hintergrundinformationen und Bildern sowie die Betreuung der Journalisten<br />

während und nach der Veranstaltung.<br />

Der Pressebetreuer muss eng mit den Betreuern der Programmteilnehmer zusammen<br />

arbeiten. Die Journalisten möchten vielleicht einen exklusiven Fototermin oder ein<br />

Interview von den Künstlern bekommen. Dies muss abgestimmt werden.<br />

Plakate und Flugblätter (siehe Werbung), Genehmigungen und Steuer.<br />

Hier wäre es gut, einen Verwaltungsfachmann zur Hand zu haben. Bitte informieren<br />

Sie sich genau, welche Gebühren und Abgaben zu zahlen sind. Die steuerliche<br />

Relevanz einer Veranstaltung haben wir bereits im Kapitel „Das liebe Geld“ angesprochen.<br />

Öffentliche Veranstaltungen müssen prinzipiell immer beim zuständigen Ordnungsamt<br />

(Kommunalverwaltung) angemeldet werden. Allerdings hängt der Umfang der<br />

Genehmigung von Ablauf, Dauer und Inhalt der Veranstaltung ab. Bei den entsprechenden<br />

Behörden ist man aber gerne bereit, Ihnen in diesen Fragen zu helfen.<br />

Entscheidend ist dabei zunächst die Frage, ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung<br />

handelt. Hierfür gibt es einige Kriterien, nach denen dies angenommen wird.<br />

Öffentlich ist eine Veranstaltung wenn …<br />

- diese der Allgemeinheit zugänglich ist,<br />

- öffentlich beworben wird oder<br />

- feste Eintrittsgelder verlangt werden.<br />

Je nach Veranstaltungsort und nach Programm können noch weitere Genehmigungen<br />

notwendig werden. Hier greifen verschieden Rechtsvorschriften.<br />

Wird öffentliches Straßenland genutzt (zum Beispiel bei einem Straßenfest), greift<br />

das Straßen- und Wegegesetz.<br />

Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt, muss eventuell eine Schankerlaubnis<br />

beantragt werden. Bei Verkauf von offenen Lebensmitteln (Würstchen im Brot)<br />

muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamts für die verkaufenden<br />

<strong>Verein</strong>smitglieder eingeholt werden.<br />

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